Das Gesundheitswesen von Prof. Dr. Pfeiffer, Präsident des Gesundheitsamts

Das Gesundheitswesen wird verwaltet im Gesundheitsamt *) durch die Behörde für das Gesundheitswesen.

*) Mönckebergstraße 7


Ihr unterstehen die staatlichen Krankenhäuser Eppendorf, Barmbeck, St. Georg, Friedrichsberg, Langenhorn, das Institut für Geburtshilfe, Finkenau, das Hafenkrankenhaus und das Institut für Schiffs- und Tropenkrankheiten, die Krankenhäuser in Cuxhaven und Bergedorf, das Hygienische Institut, die Desinfektionsanstalten, die Schulzahnkliniken, die Untersuchungsstationen für Auslandsund Inlandsfleischbeschau.

Die Behörde ist gleichzeitig Aufsichtsinstanz über die privaten Krankenhäuser, privaten Entbindungsanstalten, das Apothekenwesen, das Auswanderer wesen, die sozialen Fürsorgen, so weit sie nicht durch besondere Gesetzgebung wie bei den Krankenkassen und dergl. dem Versicherungsamt unterstellt sind.

Sie hat zu wachen über die Ärzteordnung, das Meldewesen der ansteckenden Krankheiten, die Geburts- und Todesbescheinigungen. Die Stadtärzte im Verein mit den Amtsbezirksärzten versehen den öffentlichen Sanitätsdienst an Land, der Hafenarzt im Wasserverkehr im Hamburger Hafen und in Cuxhaven in Verbindung mit der Quarantäneanstalt und der schwimmenden Desinfektionsanstalt im Hafen für aufkommende Seeschiffe mit seuchenverdächtigen Erkrankungen und Todesfällen an Bord.

Die Gerichtsärzte mit ihrem Hauptsitz im Hafenkrankenhause, woselbst auch die Sektionsräume, Laboratorien, die Leichenschauhalle sich befinden, erledigen den gerichtsärztlichen Dienst und erstatten die Gutachten im Auftrage der Gerichte und Behörden.

Der Behörde sind Beiräte angegliedert für wissenschaftliche Begutachtungen, für Veterinäre Fragen, der Beirat für Nahrungsmittelfragen, für Apotheker, Zahnärzte und für soziale Fürsorge.

Die Mitglieder der Behörde wählt die Bürgerschaft. Die Beiratsmitglieder wählt auf Vorschlag der Behörde der Senat. Die Spitze der Behörde wird durch 2 Senatsmitglieder versehen. Die Verwaltung geschieht durch einen Präsidenten, einen Oberregierungsrat und einen Verwaltungsdirektor. Die Krankenhäuser und Institute haben eigene, selbständige Direktoren. Die Oberärzte und wissenschaftlichen Assistenten unterstehen in erster Linie ihren Direktoren. Der Landestierarzt leitet das Veterinärwesen selbständig.

Alle Direktoren sind Mitglieder der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Abteilung der Behörde; sie können die Fragen ihrer Institute selbst in der Behörde vertreten.

Während die 5 staatlichen großen Krankenhäuser mit einem Bestand von ca. 9.000 Betten der Aufnahme der Allgemeinerkrankungen dienen, sind die anderen mehr für Spezialzwecke vorgesehen. Das Institut für Schiffs- und Tropenkrankheiten ist zum kleinsten Teil Krankenhaus für Tropenkrankheiten, zum größten ein wissenschaftliches Institut mit glänzend ausgestatteten Laboratorien für Bakteriologie, Protozoenforschung, chemische Untersuchungen. Es wird durch amerikanische Institute nicht übertroffen. Im Institut für Geburtshilfe werden Hebammen, Wochen- und Säuglingspflegerinnen ausgebildet. Das Hafenkrankenhaus ist zur Hauptsache Unfallkrankenhaus und erste Hilfsstelle für alle Erkrankungen und Todesfälle, bei denen die Polizei zuerst in Funktion getreten ist.

Das Hygienische Institut führt die Arbeiten aus, die im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege erforderlich sind, wie Untersuchungen der Ausscheidungen und Proben der Erkrankungen die dem Reichsseuchengesetz unterliegen, der Infektionskrankheiten überhaupt, ferner die laufenden Kontrollen des Trink- und Flusswassers, der Badeanstalten, der Fabrikabwässer und dergl. mehr.

Die bakteriologische und chemische Abteilung des Veterinärwesens führt die Untersuchung der tierischen Nahrungsmittel aus und überwacht die Herstellungsräume der Nahrungsmittel im Verein mit der chemischen Abteilung des Hygienischen Instituts, sofern nicht bestimmte Gebiete, wie Auslandsfleischkontrolle, Milchverkehr, Untersuchung der sonstigen Nahrungs- und Genussmittel allein zum Arbeitsgebiet des Hygienischen Instituts gehören.

Die Desinfektionsanstalten haben neben den Haus- und Schiffsdesinfektionen die planmäßige Vertilgung der Ratten im Stadt- und Hafengebiet zu leisten. Große Desinfektions- und Badeeinrichtungen am Bullerteich erledigen die Reinigung der Personen, die von Krätze und sonstigem Ungeziefer befallen sind. Die Einrichtung kann gleichzeitig den Andrang großer Massen bewältigen. Ein Beobachtungshaus im Hafenkrankenhause dient der Aufnahme von Schiffsbesatzungen seuchenverdächtiger Schiffe während der Dauer der Quarantäne.

Während die Tätigkeit der verschiedenen Beiräte der Behörde von vornherein klar liegt, bietet der Fürsorgebeirat insofern eine Besonderheit, indem der Landesverband für Volksgesundheitspflege, der der Behörde halbamtlich angegliedert ist, den Sammelpunkt bildet für die verschiedenen Fürsorgen wie der für Tuberkulosekranke, Säuglinge, Kleinkinder, Schulkinder, Krüppel und dgl. mehr. In diesem Beirat haben sich Staat und private Fürsorgen sowie Versicherungsträger zu gemeinsamer Arbeit zusammengefunden, um Kräfte zu sparen und doppelte und mehrfache Hilfen zu vermeiden. Der Staat gibt seine Beihilfen an die zentrale Sammelstelle, wo auch eine zentrale Buchführung über die geleistete Fürsorge geschieht, so dass jede Organisation jederzeit betreffs einer in Fürsorge befindlichen oder zu nehmenden Person Aufschluss erhalten kann, ob dieselbe bereits und wo sie in Fürsorge ist oder gewesen ist. Ein Stab von Schwestern, verteilt auf die Bezirke, versieht unter ärztlicher Leitung den täglichen Dienst. Alle Schwestern verschiedener Organisationen erhalten einheitliche Direktiven und haben die Arbeiten der anderen Organisationen im Bezirk mit wahrzunehmen.

Der ärztliche Dienst bei allen Behörden untersteht nach dem Gesetz der Behörde für das Gesundheitswesen, d. h. Neuerungen und Änderungen können nur im Einvernehmen mit der Behörde vorgenommen werden. Diese Bestimmung soll verhüten, dass neben der Gesundheitsbehörde nach und nach bei anderen Behörden keine selbständige Gesundheitsinstitutionen entstehen, wodurch die Übersichtlichkeit und Verantwortung bei der Zentrale illusorisch gemacht werden kann.

Die staatlichen Prüfungen für beamtete Ärzte, für Hebammen-, Wochen-, Säuglings- und Krankenpflegerinnen und -Pfleger, Apothekergehilfen, Drogenhändler, soweit sie mit Giften handeln wollen, für Wärter und Wärterinnen, sowie für Masseure sind durch Beauftragte der Behörde abzuhalten.

Die Krankenbehandler und Kurpfuscher werden durch die Behörde überwacht.

Die Wasserversorgung, die Beseitigung der Abwässer, die Wohnungshygiene, Schulbauten, Turnunterricht für Schiefwuchs, Spiel und Sport werden begutachtet im Verein mit den Behörden, die es angeht, insoweit wie die Spezialkenntnisse der Behörde den sachverständigen Technikern der anderen Behörden behilflich sein können.