Abschnitt 2. Etat des Prinzen, unter Aufsicht des Hof-Meisters, Kosten der Reisen, Decharge quitiret, Tafel-Wäsche, Lausanne, Suite des Prinzen.

  XI. Die Rechnung von aller Einnahme und Ausgabe bey dem Etat des Prinzen soll, unter Aufsicht des Hof-Meisters von Usedom der eine Informator führen, auch die Caße in Händen haben, mithin für dieselbe respondiren. Wie aber die Anordnung des Hof-Meisters den Berechner allein zu Ausgaben berechtigen kann, so sollen nur diejenigen Rechnungen und Qvitungen, die von dem Hof-Meister unterschrieben sind, für gültige Beläge erkannt werden. Beym Schluße eines jeden Monaths müßen von dem Berechner der Caße die Rechnungen geschloßen, von dem Hof-Meister revidiret und, wenn sie richtig befunden sind, unterschrieben werden. Mit Bezug auf diese Monaths-Rechnungen ist sodann am Ende eines halben Jahrs ein General-Extract von Einnahme und Ausgabe, welchem die Monaths-Rechnungen als Beläge beygefüget werden, zu formiren, die der Hof-Meister, nach vorgängiger Revision und Unterschrift, nebst dem n. II erwähnten Hauptbericht an Uns einzusenden, und dagegen jedesmahl, nach befundener Richtigkeit der Rechnung, eine schriftliche von aller ferneren Verantwortung für Uns und Unsere Successores dieserhalben ihn völlig entbindende Qvitung und Decharge unter Unserm Handzeichen zu gewärtigen hat.
  XII. Da die Kosten der Reisen sich nicht genau vorher bestimmen, noch die dabey öfters vorkommende unerwartete Zufälle voraussehen laßen, so soll Unser Hof-Meister von Usedom dazu jedesmahl mit einem hinlänglichen Wechsel und dem, seiner Ermeßen nach erforderlichen baaren Gelde versehen werden. Auch über diese respective mitbekommene und unterwegens etwa ausgenommene Gelder hat der eine Informator die Rechnung zu führen, welche darauf, von dem Hof-Meister revidiret und unterschrieben, mit in die an Uns einzuschickende halb-jährige Haupt-Rechnung zu ziehen ist, und mit derselben durch Unsere Decharge quitiret werden soll.
  XIII. Die Unkosten der ersten Einrichtung anfänglich zu Lausanne und demnächst an einem jeden Ort, wo der Prinz in der Fremde sich aufhalten wird, sollen, in so ferne sie nicht eigentlich in der Etat-mäßigen Summe des Aufwandes mit begriffen und nach Erforderung der Umstäude dennoch unumgänglich nothwendig sind, besonders, gleich den Reise-Kosten, berechnet werden, und, nachdem sie in die Hauptrechnung gezogen worden, zur Decharge am Ende des halben Jahrs jedesmahl an Uns gelangen. Zu möglichster Vermeidung einer den Etat übersteigenden baaren Ausgabe in diesem Punct haben Wir indeßen die Verfügung gemacht, daß die nothwendigste Einrichtung an Tafel-Wäsche von hieraus in natura mitgegeben werden soll.
  XIV. Wenn der Prinz Seinen fürs erste in Lausanne zu nehmenden Aufenthalt, für welchen der hie beygeheftete Etat besonders formiret ist, demnächst verändern wird, wollen Wir die Bestimmung des Aufwandes für Denselben jedesmahl nach der Beschaffenheit und Theurung des Orts proportioniren. Zu welchem Zweck Uns sodann von dem Hof-Meister von Usedom vorher ein umständlicher Bericht von den, bey Beobachtung aller möglichsten anständigen Sparsamkeit daselbst nothwendigen Kosten zu erstatten ist.
  XV. Allen zu der Suite des Prinzen gehörigen Personen haben Wir, so lange der Prinz sich in der Fremde aufhalten wird, überall freye Reise, auch freyen Transport ihrer mitzunehmenden nöthigen Sachen in Gnaden bewilliget. Der Hof-Meister von Usedom soll dabey, nebst den beiden Informatoribus, in allem defrayiret werden, und für zwey eigene Livree-Bedienten die nach n. VI bestimmte Zulage, in baarem Gelde erhalten. Es sollen auch die Briefe aller zur Suite gehöriger Personen, besonders zwischen Lausanne und Hamburg unter dem Couvert eines Kaufmanns dergestalt Post-frey gehen, daß der Kaufmann die Porto-Rechnung, auf Anweisung des Hof-Meisters von Usedom alle Qvartale oder halbe Jahre gegen Qvitung ex cassa bezahlet erhalten soll.
  XVl. Allen zur Suite des Prinzen gehörigen Personen sollen ihre Pflichten nach Inhalt dieser Instruction bekannt gemacht und eingeschärfet, auch von dem, was in derselben ein-jeden von ihnen besonders angehet, zu ihrer Nachachtung Extracte, dem ersten Informatori Hof-Rath Schildt aber eine vollständige Copey der ganzen Instruction, zugestellet werden.
  XVII. Wir erlauben übrigens dem Hof-Meister von Usedom hiedurch in Gnaden, gegen Unsere, außer dieser Instruction, ihm zu ertheilende Verhaltungs-Befehle, so oft er es nöthig findet und gültige Bewegungs-Gründe dazu zu haben glaubet, geziemende unterthänigste Gegen-Vorstellungen zu thun, und soll er in solchem Falle jene Verhaltungs-Befehle zu befolgen, nicht eher verbunden seyn, bis sie durch Unsere auf seine Gegen-Vorstellungen erlaßene Resolution bestättiget werden.
Gleichwie Wir nun das gnädigste Zutrauen zu dem Hof-Meister von Usedom haben, er werde überall, nicht allein diese Unsere lnstruction, sondern auch überhaupt alle ihm obliegende Pflichten, mit aller Sorgfalt und Treue schuldigst beobachten, so versichern Wir demselben hiedurch in Gnaden Unsere besondere Protection gegen alle etwanige falsche Nachreden. Und daferne bey Uns er, es sey von wem es wolle, irgend eines Vergehens beschuldiget werden sollte, wollen Wir ihn ungehört mit Ungnade nicht belegen, sondern ihm zur Verantwortung Raum und Gehör geben, und, bey befindender seiner Unschuld, zu Bestrafung und künftiger Verhütung solcher Angaben ernstliche Verfügungen machen. Wir wollen auch überhaupt denselben seines Amtes halber, gegen jedermann nachdrücklich schützen und dabey gnädigst dafür sorgen, daß die von Uns ihm untern 26sten Junii 1762 ertheilte und für Uns und Unsere Herzogliche Nachfolger an der Regierung Kraft dieses aufs neue bestättigte Bestallung zu allen Zeiten pünctlich erfüllet werde.
Der Instruction ist beigefügt der von Usedom auf Grund sorgfältiger Erkundigungen ausgearbeitete, sehr ins einzelne gehende „Entwurf zu einem Etat des Durchl. Prinzen Friedrich Franz während Ihres Aufenthalts in Lausanne“. Usedom berechnet die jährlichen Kosten einschließlich seines eigenen Gehalts (1000 Rthlr.) sowie der Gehalte des Hofrats Schildt (300 Rthlr.), des Informators Ludewig (200 Rthlr. und 288 Rthlr. Kostgeld), des Kammerdieners Wendt (150 Rthlr. und 154 Rthlr. Kostgeld) und der beiden Lakaien Nagel und Morberg (je 80 Rthlr.) auf 8202 Rthlr., welche Summe aber noch um eine Kleinigkeit auf 8233 Rthlr. erhöht wurde. Wegen Beschaffung dieser Gelder erging am 26. Juli 1766 ein Herzogliches Reskript an die Kammer: „ . . . Wir laßen Euch hiedurch in Gnaden unverhalten seyn, daß Wir der Entschließung geworden sind, Unsers geliebtesten Neveu des Prinzen Friederich Franz zu Mecklenburg Liebd. vor der Hand in fremden Ländern und zwar zuvorderst in Lausanne erziehen zu laßen, und daß Derselbe in Zeit von wenigen Wochen die Reise nach Lausanne antreten solle. Wann nun dem Prinzen zu seiner dasigen Subsistence und Erziehung von Uns fünf tausend Rthler Mecklenb. Valeur ausgeworfen, von Unsers Herrn Bruders des Prinzen Ludewig zu Mecklenburg Liebd. aber die fernere Zahlung der gedachten Ihro Prinzen schon hiebevor jährlich gereicheten 3233 Rthler und zwar in gleicher Wehrung versichert worden, so committiren Wir Euch hiedurch im gnädigsten Befehl, es mit Unserm Hof-Agenten der Gestalt zu reguliren, daß derselbe gegen eine ihm von Unserer Renterey ein- für allemahl zu ertheilende Assignation jährlich aus Unserem Amte Buckow drey tausend, und aus unserem Amte Redentin zwey tausend, gegen eine gleiche von Unsers Herrn Bruders des Prinzen Ludewig Liebd. ihm zu ertheilende Anweisung aber vor Ihro aus Unserem Amte Dobbran gezahlet werdenden Apanagial-Geldern jährlich 3233 Rthler, alles in Mecklenb. Valeur oder R2/3 teln mit einem gewißen Agio, in Quartal-Ratis erhebe, dagegen und gegen Empfang der gewöhnlichen Wechsel-Kosten aber dem Hof-Meister von Usedom oder demjenigen, welcher zur Führung der Rechnung wird ernannt werden, die für des Prinzen Friederich Franz Liebd. bestimmeten Gelder, mittelst eines demselben fördersamst zuzustellenden Wechsels oder Credit-Briefes, ein für allemahl quartaliter den vierten Theil jener, zusammen 8233 Rthler Mecklenburgischer Valeur oder Hamburger Courant betragenden Summe franco in Lausanne zu erheben, anweise, und beydes so wohl mit Erhebung dieser Gelder hieselbst, als mit der Zahlung in Lausanne in Termino Michaelis a: c: den Anfang mache . . . . So viel übrigens der ante Terminum Michaelis zur Reise und sonst für des Prinzen Friederich Franz Liebd. erforderlichen Gelder anlanget, habet Ihr zu solchem Behuf circa 1500 Rthler von den etwa über- schüßigen Post- Zoll und Laudemial-Gefällen oder von anderen etwa eingegangenen überschüßen fordersamst an den gedachten Hof-Meister von Usedom gegen Qvitung zu zahlen, äußersten Falls aber, wenn so viel nicht vorräthig seyn sollte, auf die zuerst eingehenden Laudemial-Gelder Von dem Hof-Agenten oder einem andern vorschießen zu laßen . . . .“ Infolge dieses Reskriptes wurden zu der Kammersitzung am 8. August der Rent-meister Thiessing und der Hofagent Nathan Aaron zu einer Besprechung geladen. Thiessing gab an, es seien bei der Renterei nur 500 Taler Depositengelder von der Dargunschen Forst vorrätig. Aaron erklärte sich bereite die Subsistenzgelder gegen eine Provision von 1 % zu zahlen, erbot sich auch, die fehlenden 1000 Taler Reisegelder vorzuschießen, vorausgesetzt, daß sie samt den Zinsen spätestens bis zum kommenden Martini zurück- gezahlt würden. Von diesem Anerbieten wurde aber kein Gebrauch gemacht, weil alsbald eine ausreichende Summe an Laudemialgeldern einging, Übrigens erwiesen sich die für Reise- und Einrichtungskosten ausgesetzten 1500 Taler als unzulänglich und im März 1767 wurde die Kammer angewiesen, noch 550 Taler nachzuzahlen. Bald daraus wurde die Kammer davon in Kenntnis gesetzt, daß von den 8233 Talern Subsistenzgeldern hinfort der Herzog 7000 zahlen werde und Prinz Ludwig nur 1233 Taler beizusteuern brauche.

Noch vor Michaelis fand die Übersiedlung des Prinzen nach Lausaune statt; 1) er reiste dorthin unter dem Namen eines Grafen von Schwerin. Wo er in Lausanne wohnte, läßt sich nicht mehr feststellen, überhaupt haben wir über sein dortiges Leben und seine Studien leider nur sehr dürftige Nachrichten: die Berichte, die der Hofmeister über sein Ergehen und seine Fortschritte monatlich zu liefern hatte, scheinen eben so wenig mehr vorhanden zu sein wie die Briefe des Prinzen an den Herzog und an seine Eltern. Erhalten ist aber wenigstens ein von Usedom eingereichter „Entwurf, wie man die Lern-Stunden des Durchl. Prinzen Friedrich Franz von Mecklenburg - Schwerin von Michaelis 1767 bis Ostern 1768 einzutheilen gedenket“:
Des Prinzen Zeichenmeister war anfänglich Deblarhamberg, epäter Prud’homme, sein Tanzmeister Desjardins, sein Klavierlehrer Grondeler, im Französischen unterwies ihn Durand; jeder dieser Herren erhielt monatlich einen Louisd’or. Daß der Prinz auch Reitunterricht genoß, ergibt der Posten „Manege“ im Etat. Eine lutherische Kirche gab es damals in Lausanne nicht; aus diesem Grunde hatte Usedom in den Etat 200 Taler eingesetzt „zu den Reisen nach Geneve, wann etwa Serenissimus Sich nicht noch entschließen sollten dem Durchl. Prinzen einen Reise-Prediger mitzugeben“. Das hatte der Herzog nicht für nötig gehalten und der Prinz wird den lutherischen Gottesdienst in Genf besucht haben, wenn nicht der Genfer Pastor Beumelburg nach Lausanne kam, um dort - was nach Ausweis der Rechnungen mindestens einmal im Monat geschah - in der Wohnung des Prinzen eine auch von den ortsanwesenden Lutheranern stark besuchte Predigt zu halten, übrigens hatte der Rat von Lausaune, der in seiner Sitzung vom 14. Oktober 1766 beschloß, den Prinzen durch zwei seiner Mitglieder begrüßen zu lassen, gleichzeitig die Herren von der Noble chambre Oeconomique beauftragt, de faire le choix d’une place dans l’Église de St. François destinée pour S. A. le Prince de Mecklembourg pendant le séjour qu’il fera dans cette ville.
Nicht lange nach seiner Ankunft wurde der Prinz Mitglied eines vornehmen Clubs, des Cercle de la Rue de Bourg. Auf der Liste der Teilnehmer an einem Subskriptionsball im Jahre 1768 steht sein Name neben dem des Prinzen Ludwig Eugen von Württemberg, Für häufigen Verkehr in Familien sprechen die vielen Rechnungsvermerke über Trinkgelder „da der Prinz außer dem Hause speisete“; leider sind die Namen der Einladenden nicht genannt. Daß er u. a. im Hause des Herrn Salomon de Charrière de Sévery, der seinerzeit Prinzen- gouverneur am landgräflich hessen-casselschen Hofe gewesen war, aus- und einging, ersehen wir aus einem Briefe, den der inzwischen vermählte Prinz am 23. Juli 1782 aus Ludwigslust an diesen Herrn richtete und in dem er seinen und seiner Gemahlin Besuch in Lausanue für den Oktober ankündigt. In diesem Briefe 2) heißt es u. a.: Étant persuadé de l’amtié que Vous avez toujours eu pour moi, je peux espé;rer que Vous me prendrez sous Votre protection afin que j’aye le bonheur de me retrouver dans mes anciennes si bonnes et si aimables sociétés. Surtout y compris le Cercle, où j’espère pourtant d’oser y entrer sous Vos auspices comme je me fais gloire d’être encore un ancien membre de cette société. Je Vous prie, Monsieur, de faire mille compliments de ma part à Mr. Votre beau-père, à Mad me Votre charmante épouse, de même à Mr. de Mézery. Dites-lui que je pétille de plaisir de le revoir comme mon ancien bon voisin, et que j’espérais qu’il permettroit que je profite cette fois-ci plus de ses chevaux.
Im Jahre 1768 wurde beim Prinzen die „Inoculation der Blattern“ vorgenommen und zwar durch den berühmten Arzt Simon André Tissot 3) in Lausanue. Tissot erhielt dafür 50 Louisd’or und eine goldene Tabatiere im Werte von 1057 Livres, der assistierende Chirurg le Vade 12 Louisd’or.
Im Oktober desselben Jahres aber verließ der Prinz Lausanne und übersiedelte nach Genf, zum großen Leidwesen nicht nur der Armen, für die er allzeit eine offene Hand hatte, sondern auch großer anderweitiger Kreise in Lausanne: das beweist ein ihm bei diesem Anlaß gewidmetes langes Gedicht, unterzeichnet von Sechs Leuten „im Nahmen aller übrigen Evangelischen Augspurgischen Confessions-Verwandten zu Lausanne“ und betitelt „Die Folge der Ehrfurcht und Dankbarkeit bey der unvermutheten Abreife des liebenswürdigsten und durchlauchtigen Prinzen Friederich Franz künftig regierenden Herrn zu Mecklenburg-Swerin“, aus dem einige Strophen hier mitgeteilt sein mögen:


      Prinz! wie? Du willst Dich uns entziehn!
      Und diese werthe Stadt verlassen?
      Ists möglich, willst Du von uns fliehn,
      Wer kann den schnellen Schluß wohl fassen?
      Wer hat Dir was zu Leyd gethan,
      Wer ists, der Dich nicht dulden kann?
      Was ist es dann, das Dich betrübte?
      Wo ist die Frau? Wo ist der Mann?
      Baron, Graf, Bürger, Unterthan,
      Wo ist ein Kind, das Dich nicht liebte?
      Der Landmann eilet in die Stadt,
      Läßt Äcker, Hof und Wiesen stehen,
      Blos, wie er es versichert hat,
      Den Prinz von Mecklenburg zu sehen.
      Der Seigneur verläßt das Schloß,
      Und eilt auf einem raschen Roß
      Den zarten Friedrich zu verehren.
      Die Damen locket das Geschrey
      Auf manche Meile weit herbey,
      Um Dich zu sehen und zu hören.

      Der Greis vergißt die Mattigkeit,
      Die ihn sonst kaum läßt kriechend gehen,
      Und eilt mit vieler Munterkeit
      Vor Dir geschwinde aufzustehen.
      Der Pöbel drückt sich an die Wand
      Und zeigt voll Freude mit der Hand:
      Er sucht Dich weichend zu verehren.
      Der jungen Schönen bunte Schaar
      Eilt schnell aus Fenster, Paar bey Paar,
      Wenn sie des Prinzen Pferde hören.
      Kurz! alles, alles liebet Dich,
      Und alles wünscht Dir zu gefallen,
      Das zärtste Kind bemühet sich
      Vom Prinz von Mecklenburg zu lallen.
      Und dennoch willst Du uns entfliehn
      Und Dich so plözlich uns entziehn?
      O Prinz! wie sollen wir diß fassen!
      Ists möglich, kannst Du eine Stadt,
      Die Dich so sehr geliebet hat,
      So ruhig und so schnell verlassen!

      Altar und Tempel flieht mit Dir
      Vom Häuflein unserer Gemeine,
      Und die nennt sich besonders hier
      In eigenem Verstand die Deine.
      Erbauung, Trost, Schuz, Unterricht,
      Vergnügen, Zuspruch, Recht und Licht,
      Wird plözlich uns mit Dir entrissen.
      Nun wird der eine dahinaus,
      Der andre in ein fremdes Hauß
      Zur Gnadentafel wandern müssen! . . .

      Kurz! Jedermann bedauerts jezt,
      Man klagt in Häusern und auf Straßen,
      Daß Du so schnell Dir vorgesezt
      Nun diese Gegend zu verlassen;
      Doch folgt Dir auch bey jedem Schritt
      Ein Segenswunsch voll Ehrfurcht mit
      Von allen denen, die Dich kennen,
      Sie mögen sich gleich Lutheran,
      Gleich Römisch und Calvinian,

      Ja wie sie immer wollen, nennen. . . .
      Ja zeuch nur, zarter Friederich!
      Du zeuchst uns doch nicht aus Gedanken,
      Die Liebe dieses Orths für Dich
      Weiß niemahls was von Ziel und Schranken.
      Du, unsrer Kirche Schmuck und Zier,
      Dein Josua und Gott mit Dir,
      Und Glück und Wonne stets zur Seiten;
      Die sollen Dich auf Deiner Bahn
      Bis dort nach Nordens Canaan
      Mit großer Kraft und Weisheit leiten! . . .




1) Der Prinz muß damals seinen Weg über Bützow genommen haben, denn Tychsen sagt in seiner „Feierlichen Rede am ersten Junii 1775 als am Tage der Hohen Vermählung des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Friederich Franz . . . mit der Durchlauchtigsten Fürstin und Frau Frau Louisa . . . . . im Nahmen der Herzoglich Mecklenburgischen Friederichs-Universität zu Bützom gehalten“ S. 16: „Hiebey erinnere ich mich mit nicht geringen Vergnügen, daß als ich vor neun Jahren Rektor dieser Akademie war, und Sie, Durchlauchtigster Prinz, durch hiesige Stadt nach der Fremde reiseten, ich im Nahmen der hiesigen Universität, Ihnen eine glückliche Reise und Rückkunft und alles sonstige Hochergehen mit gerührtem Herzen Wünschte.“
2) Mir gütigst mitgeteilt von einem Nackommen des Adressaten, Herrn William de Charriè de Sévery in Valency bei Lausanne.
3) Sein 1771 von Prud’homme gemaltes Bildnis bewahrt das Großherzogliche Museum zu Schwerin (Nr. 847).