Wohnungsinspektion in Basel

Wir haben bereits in Nr. 17 des vorigen Jahrgangs der „Gesundheit“ auf eine erfolgreiche Tätigkeit Basels in der Wohnungsfrage hingewiesen. Neuerdings ist dort wieder ein großer Fortschritt auf jenem wichtigen Gebiete zu verzeichnen, indem der Große Rat der Stadt ein Wohnungsgesetz angenommen hat, das Anstellung von Inspektionsbeamten und regelmäßige Inspektion der Wohnungen vorsieht. Das Gesetz hat leider nur den Mangel, dass ausschließlich die Mietswohnungen inspiziert werden sollen. Es ist aber eine Tatsache, dass auch die Wohnungen der kleineren Hausbesitzer und der Vermieter überhaupt nicht selten gleichfalls in geradezu trostlosem Zustande sind und dass sich behufs Erzielung hoher Hausrente der in kleinen Verhältnissen lebende Besitzer aufs Äußerste einschränkt, so dass Gesundheit und Sittlichkeit leiden müssen. Aber auch in den großen Häusern und bei wohlhabenden Familien herrschen in manchen Fällen böse Zustände, besonders hinsichtlich der den Dienstboten, Gehilfen etc. angewiesenen Räumlichkeiten. h.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Gesundheit 26. Jahrgang 1901