Isolierung der Angesteckten

Die Isolierung der Syphilitischen geschieht durch obligatorische Krankenhaus-Internierung. So geschieht es überall in den Ländern mit geregelter Prostitution, wenn es auch gesetzlich nur in Dänemark, Norwegen und Rumänien vorgesehen ist.

In Italien hospitalisiert man nur die Prostituierten der niedersten Klasse, während die übrigen sich zu Hause behandeln lassen können. In Russland reichen die Hospitäler oft nicht aus.


Die Behandlung ist gewöhnlich gratis; die Prostituierten werden von den übrigen Kranken getrennt. In Christiania, wo die Hospitalisierung auf Grund des Gesetzes von 1860 über die ansteckenden Krankheiten erfolgt, können so auch Männer ins Krankenhaus gebracht werden. Dasselbe gilt von Rumänien auf Grund des Gesetzes von 1893 bzw. 1898. Das dänische Gesetz sagt: „§ 1. Wenn die Lage der Syphilitischen so ist, dass zu fürchten ist, dass sie ihre Krankheit auf andere Personen übertragen, oder wenn es unmöglich ist, anderweitig als durch Isolierung die Ansteckung ihrer Krankheit zu vermeiden, sind sie gehalten, in ein Hospital zu gehen, um sich kurieren zu lassen Diese Vorschriften werden mit Geldstrafen durchgeführt... . Die ortsarmen Syphilitischen kann man immer hospitalisieren, um die erforderliche Behandlung einzuleiten.“ „§ 10. Syphilitische, welche auf öffentliche Kosten hospitalisiert worden sind, dürfen das Krankenhaus ohne Genehmigung des Chefarztes nicht verlassen.“ Zuwiderhandlung wird mit Gefängnis bestraft.

In den europäischen Armeen werden syphilitische Soldaten im Hospital oder in der Kaserne bis zur Heilung zurückbehalten.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Gesundheit 26. Jahrgang 1901