Honigfälscherei

wird in der Regel durch Zusatz von Stärkesirup, der etwa 20 Pf. das Pfund kostet, betrieben. Neu ist aber, dass ein oberschlesischer Händler, der Honig als reinen Blütenhonig anpries und zu 2 M. das Pfund verkaufte, welcher zu mehr als zwei Dritteln aus Stärkesirup bestand, und dafür von der Polizei am Ohr genommen worden war, vor Gericht sich damit ausredete, die Bienen, deren Honig er verkauft habe, seien mit Sirup gefüttert worden! Diese Ausrede nützte ihm aber natürlich nichts, sondern das Gericht in Zabrze verurteilte ihn wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 300 Mk.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Gesundheit 26. Jahrgang 1901