Feuerbestattung in Zürich

Nach der neuen städtischen Verordnung über die Feuerbestattung ist dieselbe für die Einwohner der Stadt Zürich unentgeltlich. Außer den bei einer gewöhnlichen Bestattung (Beerdigung) üblichen Leistungen übernimmt die Stadt den Vollzug der Verbrennung, die Bereitstellung einer Aschenurne oder die Beisetzung auf dem zum Krematorium gehörenden Friedhofe oder auf einem Privat-Grabplatze. Bei der Feuerbestattung der von auswärts gebrachten Leichen werden Gebühren erhoben. T. B.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Gesundheit 26. Jahrgang 1901