Fahrrad und Gesundheit

Durch Ministerialerlass sind die Kreisphysiker angewiesen worden, darauf zu achten, ob und inwieweit durch die gewerbliche Benützung von Fahrrädern bei jugendlichen Radfahrern gesundheitliche Schädigungen entstehen. Mit der Sache hatte sich zuerst in allgemeinerer Form die wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen zu befassen. Sie kam zu der Entscheidung, dass die Möglichkeit nicht von der Hand zu weisen sei, dass jugendliche Radfahrer durch die Anstrengung des Radfahrens gesundheitlich geschädigt werden könnten, und dass es angebracht wäre, wenn sich das erweisen ließe, Schutzbestimmungen zu erlassen. Die Befugnis dazu geben den Behörden die Gewerbeordnung, das Handelsgesetzbuch und das Bürgerliche Gesetzbuch. Die Kreisphysiker solle sich nun darüber äußern, ob Gesundheitsschädigungen Jugendliche infolge gewerblichen Radfahrens vorkommen.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Gesundheit 26. Jahrgang 1901