Die Zulässigkeit der Fäkalienableitung

ist für sämtliche rheinischen Städte eine brennende Frage, welche in aller Kürze wieder Gegenstand eingehender Verhandlungen sein wird. Auf Bemühungen der Stadt Worms hin hat sich nämlich die hessische Regierung bereit erklärt, einen größeren Betrag zu bewilligen, um unter Mitwirkung des Reichsgesundheitsamtes eingehende Studien vornehmen zu lassen. Es wird erwartet, dass sich auch die Reichsregierung pekuniär an den Ermittelungen beteiligt, da schon der verschiedenen rheinischen Garnisonen wegen ein großes Interesse für eine gründliche, sachgemäße Untersuchung der Frage vorhanden ist. H. C.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Gesundheit 26. Jahrgang 1901