Geschichtliche Übersicht des bisherigen Hergangs in Ansehung des Warnemünder Zolles.

Aus der Mecklenburger Landesgeschichte
Autor: Horn, M. U. von, Erscheinungsjahr: 1787

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Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Schwerin, Warnemünde, Wismar, Schweden, Zoll, Abgaben, Rostock, Hansestadt
Die Geschichte des vormaligen Zolles in dem Mecklenburgischen Hafen zu Warnemünde zerfällt in drei Teile, wenn man den Osnabrückischen Friedensschluss und die Schwedische Verpfändung an Mecklenburg als die Stufen der wesentlichsten Veränderungen seines Zustandes zum Grunde legt,

                            Erst Periode.

                                §. 1.


Es ist wahr, das 1632 zwischen den Herzögen Adolf Friedrich und Hans Albrecht zu Mecklenburg und dem unsterblichen Schwedischen Monarchen Gustav Adolph, zur Befestigung des kaum wiedergestellten Besitzes ihrer Lande, zu Frankfurt am Main (Februar 29.) eine Allianz geschlossen wurde, worin dem König, nicht allein zur Sicherstellung seines Rückzuges, Wismar und Warnemünde „bis zum allgemeinen Friedensschluss“ eingeräumt, sondern auch zur Bestreitung der ungeheuren Kosten, welche die „erwünschte Beendigung“ des damaligen Krieges erforderte verstattet wurde: zu Wismar und Warnemünde und in andern Mecklenburgischen Häfen und Strömen Zölle, nach dem in Pommern üblichen Maßstab, anzulegen, wovon die Herzöge Ein Prozent sich vorbehielten. So gelangte Schweden, mit unverwandter Rücksicht auf den damaligen Krieg und dessen Beendigung, zum Besitz von Warnemünde und dem dortigen Zoll bis zum bevorstehenden Frieden („excuius praescriptoutrinque standum erit“).

Wahr ist es aber auch, dass die Stadt Rostock durch uralte und von Zeit zu Zeit erneuerte Privilegien ihrer Landesherrschaft, insonderheit durch eine unbedingte Verzichtleistung der Herzöge Heinrich Albrecht, Magnus und Balthasar von Mecklenburg vom 23. April 1476, gegen alle Zoll-Abgaben im Lande, namentlich zu Warnemünde gesichert ist, und dass auch sie eben daher gegen die Schwedische Zoll-Hebung zu Warnemünde bald anfangs laute Klagen erhoben hat. Allein die unvermeidlichen Bedürfnisse eines Krieges, wie der damalige war, auf welchen alle bewilligte Subsidien sichtbar beschränkt waren, rechtfertigten für dasmal eine vorübergehende Ausnahme von der Regel. Wie hätten auch sonst die Väter des Vaterlandes einem Dritten ein Recht bewilligen können, was sie selber nicht hatten!

Rostock zur Zeit der Hanse, Holzschnitt

Rostock zur Zeit der Hanse, Holzschnitt

Gustav Adolf

Gustav Adolf

Adolf Friedrich (1588-1658) Herzog von Mecklenburg-Schwerin

Adolf Friedrich (1588-1658) Herzog von Mecklenburg-Schwerin

Warnemünde, Strom, Hafen und Leuchtturm

Warnemünde, Strom, Hafen und Leuchtturm

Warnemünde, Strom, Leuchtturm

Warnemünde, Strom, Leuchtturm