IV. Von dem Wege und dem Fuhrwerk nach dem Bade. Bad Doberan und sein romantischer Anblick. Der Transport der Kurgäste geschieht in deren eigenen Equipagen oder bestellt beim Polizeidiener Wagen und Pferd. Preise, Trinkgeld, Kutscher, Fuhrleute, Wagenpferde.

IV. Von dem Wege und dem
Fuhrwerke nach dem Bade.

Das Bad ist eine halbe Meile von Doberan entfernt, der Weg dahin aber sehr gut, und an sich selbst nicht nur, sondern auch der Gesellschaft wegen, die man gewöhnlich vor und hinter sich hat, äußerst unterhaltend. Anfangs fährt man, von Doberan aus, zwischen sanften, mit Korn besäten, oder zur Weide dienenden Anhöhen und Wiesen; dann an der Seite eines schönen Buchen- und Eichenholzes, und zur linken Hand zwischen einer Reihe junger Bäume, die an mehreren Stellen schon Schatten geben. Bei der Rückkunft hat man, auf der letzten Hälfte, Doberan vor Augen, wie es an einem Halbkreise von Hügeln und Waldungen, die es von ihrer Höhe gleichsam beschützen, mehr oder weniger sich anlehnt, und mit der alten schönen Kirche einen wahrhaft romantischen Anblick gewährt.


Für die Reiter ist neben dem Fahrwege im Holze ein allerliebster geschlängelter Weg durchgehauen und geebnet, wo man gegen Wind und Wetter vollkommen geschützt ist. Für die Fußgänger sind auf diesem Wege, hin und wieder Bänke angebracht.

Zum Transport der Kurgäste, von Doberan nach dem Bade, sind gehörige Verfügungen getroffen, so dass alle, welche keine eigene Equipage haben, oder bei sich behalten wollen, zu billigen Preisen und zur bestimmten Stunde hinauskommen können. Man meldet sich deshalb tags zuvor, auf der Post, oder bei dem Polizeidiener, und kann dann, wenn man regelmäßig hinausfahren will, ein für allemal Wagen und Pferde, oder auch bloß Pferde, zur beliebigen Zeit bestellen.

Nach 8 Uhr des Abends werden keine Bestellungen mehr angenommen, weil im Orte selbst nicht immer hinreichende Anspannung ist, und deshalb die Bauern aus den benachbarten Dorfschaften erst angesagt werden müssen.

Für einen Stuhlwagen mit Verdeck, oder eine Chaise mit 2 Pferden zahlt man jedes Mal 1 Rtlr.

Für 4 Bauerpferde mit einem Wagen.1 Rtlr. 8 ßl., ohne Wagen 1 Rtlr.

Ist der Wagen, vor dem vorgelegt werden soll, für 4 gewöhnliche Bauerpferde zu schwer; so kann man auch 4 Hofpferde zu 1 Rtlr. 16 ßl. bekommen.

Für den angeführten Preis muss der Bauer mit 4 Pferden 5 Personen fahren. Der Preis bleibt übrigens derselbe, wenn auch nur eine einzelne Person zu fahren ist. Wollen aber mehrere, als die bestimmte Anzahl, auf einem Wagen fahren, so geben sie für die überzählige Person 8 ßl. mehr.

Die Fuhrleute sind verpflichtet, sich nicht nur zur bestimmten Zeit vor den Quartieren der Badegäste einzustellen, und den Weg innerhalb 40 Minuten zurückzulegen; sondern auch anderthalb Stunden, wenn es verlangt wird, auf die Rückfahrt zu warten. Wenn sie noch länger warten sollen und können, muss man sich deshalb mit ihnen besonders vergleichen.

Wer ein bestelltes Fuhrwerk wieder absagt, zahlt die Hälfte des bestimmten Preises, wer aber die Abbestellung versäumt, das Ganze.

Trinkgeld dürfen die Bauern nicht mehr, als 4 ßl., fordern; den andern Fuhrleuten, die einen gehörigen Kutscherrock tragen, gibt man, zumal wenn sie gut fahren, gerne einige Schillinge mehr.

Wegen der Extrafuhren über Land, meldet man sich, wie bei den Badefuhren, den Tag zuvor auf der Post, oder vereinbart sich deshalb mit einem beliebigen Fuhrmanne.

Vormals kosteten 4 Bauerpferde nach dem Bade hin, ohne Wagen, nur 32 ßl., weil der Bauer jedes Mal auf der Post, aus der Badekasse noch 16 ßl. Zulage erhielt. Diese Zulage fällt aber, seit dem Sommer 1807 weg, und muss von den Kurgästen selbst deshalb so viel mehr entrichtet werden. Der Fuhrlohn ist gleichwohl noch gering genug, zumal wenn sich 4 - 5 Personen miteinander vereinigen, da dann ein jeder, mit dem Trinkgelde, nur 12 bis 13 ßl. zu geben hat.

Für die fremden Kutscher ist noch zu bemerken, dass nach einer einmal angenommenen Vorschrift, die Fuhrleute auf dem Wege nach dem Bade, sowohl bei der Hin- als bei der Rückfahrt, die Gleise zur rechten Hand nehmen müssen.

Die Reiter werden gebeten, beim Begegnen, sowie beim Vorbeireiten eines Fuhrwerkes, Schritt zu reiten, oder sich doch zu hüten, dass sie die Wagenpferde nicht scheu machen.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte und Anekdoten von Doberan in Mecklenburg