Abschnitt 2

Uebergangszeit 1758-1803.

Wohnung und Besoldung.


10) und 11) Ueber Abgabefreiheit und Schweinemast finde ich aus dieser Zeit nichts, wohl aber „Weidefreiheit für’s Hirtenlohn.“


12) Der Acker (Sandacker) wurde jetzt auf 3 Scheffel Aussaat berechnet.

Außer diesem finde ich jetzt noch: „Landtags-Douceur“ alle 2 Jahre 3 Thlr., also jährlich 1 Thlr. 24 ß.; aus dem hl. Geist „Maigeld“ 12 ß.; aus dem Elendenstift „Fischgeld“ 28 ß.; vor allem aber ein ansehnliches „herzogliches Gnadengeschenk“, welches freilich von jedem neu antretenden Rektor von neuem erbeten werden mußte, nämlich „6 Faden 4füßiges Buchenblankholz für’s Haulohn mit freier Anfuhr.“

Die gesammten baaren Einkünfte betrugen 1779: Fixum 100 Thlr., zufällige Hebungen 106 Thlr., zusammen 206 Thlr.; doch galt dies als ein besonders niedriger Anschlag, während in Wirklichkeit 220 bis 230 Thlr. zu rechnen seien; dazu dann die Holzlieferung. Immerhin konnte das Gehalt erst dann als befriedigend gelten, als seit 1789 das Haus mit Stall nebst Hausgärtchen und Küchengarten hinzukam.

Besoldung des Küsterschullehrers. Als Küster hatte derselbe:

1) Das Küsterhaus (bezw. bis 1779 an Miethe 8 Thlr. 32 ß.) nebst zugehörigen „Peeschäckern“ und Weidefreiheit.

2) 16 Scheffel Aussaat „schlechten Sandacker“.

3) 1 Garten außer der Stadt.

4) Aus der Oekonomie Holzgeld 1 Thlr. 16 ß.

5) Aus dem Aerar 3 Thlr. 32 ß.

6) Kirchliche Accidenzien: Taufe eines Bürgers 8 ß., eines Tagelöhners . . . 4 ß., eines unächten Kindes 12 ß.; Kirchenbuße 12 ß.; Copulation 16 ß., Proklamation 4 ß.; Leiche mit der kleinen Glocke 10 ß., mit der großen Glocke 20 ß., „Kirchenleiche“ (solche, welche in der Kirche beigesetzt wurden, was mit Ende des 18. Jahrhunderts aufhörte) 2 Thlr. 24 ß.

7) Verschiedene kleine Posten 3 Thlr.

8) Aus der Cämmerei für Uhraufziehen 10 Thlr., für Betglockenstoßen 1 Thlr.

Als Lehrer seit 1760 bezog er nur

9) Das Schulgeld, wöchentlich à 1 ß., brachte meistens sehr wenig, da die Küsterschule während dieser Zeit in der Regel schwach besucht war (1783 zählte sie - 16 Schüler!)

10) Das Holzgeld, von jedem Kinde 8 ß.

Mehrfach wiederholen sich in dieser Zeit die Klagen des Küsters über die Geringfügigkeit seines Einkommens; während er dagegen bei der Bürgerschaft für einen sehr gut situierten Mann galt, mit welchem jeder Bürger gern tauschen zu wollen erklärte; namentlich beneidete man ihn um „das unvergleichliche Haus am Markt, welches er im Landtage für 60 Thlr. nutzt.“ Durch Uebereinkommen nahm der Küster dem Rektor die gesammte Gesangleitung in der Kirche und bei Beerdigungen ab, wofür er theils vom Rektor, theils aus der Oekonomie zuerst 16 Thlr., dann 20 Thlr. erhielt.

In noch höherem Maße als beim Rektor bemerken wir hier, wie der Küster darauf angewiesen war, sein Einkommen aus einer Unzahl zum Theil winzig kleiner und vielfach unsicherer Posten zusammenzusuchen - ein Umstand, der beachtet sein will, um die vielfach ertönende Klage über „Habgier“ richtig zu würdigen.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte des Sternberger Schulwesens