Abschnitt 1

Uebergangszeit 1758-1803.

Wohnung und Besoldung.


Da es der Kirche noch immer, ja vorläufig je länger je mehr an Mitteln fehlte, ein neues Schulhaus zu erbauen, so blieben die Rektoren noch ferner darauf angewiesen, sich selber eine Wohnung nebst Schullokal zu beschaffen; und da keiner von ihnen bis auf Bürger daran denken konnte, hier ansässig zu werden, so blieb ihnen nur übrig, eine Wohnung zu miethen. Das hielt aber sehr schwer, da begreiflicherweise jeder Hausbesitzer sich scheute, eine Schule in sein Haus zu nehmen. Gegen hohe Miethe bekamen sie ganz unzureichende Räumlichkeiten, dazu auch nur unter der Bedingung, einen Theil derselben während der Landtagszeit zu räumen! Von daher datiert die erst im Jahre 1828 aufgehobene Observanz, daß die Sternberger Schule alle zwei Jahre, so lange die Landtagssession dauerte, also mehrere Wochen lang, „Landtagsferien“ hatte. Als Miethsentschädigung erhielten die Rektoren von der Kirche - 8 Thlr.! Erst 1789 war die Kirche in der Lage, ein Haus anzukaufen, welches nun aber nur für den Rektor und seine Schule bestimmt war, während der Küster und seine Schule noch ferner räumlich getrennt blieb. Das neue Rektorhaus war „wohl eingerichtet“, mit demselben verbunden ein Gärtchen, sowie „die zum Hause gehörenden Peeschäcker und Klagsbruchs-Wiesen“; auch gab die Kirche noch einen Küchengarten dazu. Das Ganze war darauf berechnet, daß der Rektor verheirathet sein und Wirtschaft betreiben solle.


Auch die Küsterei war im Brande von 1741 zerstört. Küster Rehm wohnte darnach anfangs in Cobrow; zum Herbst „ward Ihm das Leich-Hauß zur Wohnung bereitet, woselbst er sich, ob zwar kümmerlich, behelfen mußte; biß Er sich, auf eigene Kosten, Ao. 1745 ein Haus zwischen dem Marckt und dem Kirchhofe erbauete.“ Als er 1747 auf Miethsentschädigung antrug, wurde er, „weil weder Prediger noch Schulbediente bißher dergleichen empfangen, zur Geduld verwiesen, biß die Kirche in Vorrath käme.“ Später erhielt er, ich weiß nicht seit wann, 8 Thlr. 32 ß. Miethe aus der Oekonomie. Doch wurde 1779 wieder ein Küsterhaus - anscheinend eben das von Rehm erbaute - von der Kirche angekauft und dem Nachfolger als Dienstwohnung, zugleich um darin seine Schule zu halten, überwiesen. Hier hat denn die Küsterschule bis 1851 domiciliert.

„Rektorschule“ und „Küsterschule“ waren und blieben also räumlich getrennt.

Hinsichtlich der Besoldung war 1760 bestimmt, daß der Küster für das Schulehalten das Schulgeld und Holzgeld von seinen Schülern vereinnahmen, im Uebrigen aber der Rektor im Wesentlichen alle Einkünfte des bisherigen Cantorates überkommen sollte. Das bedeutete in der That eine erhebliche Verbesserung des Einkommens. Man vergleiche die S. 50 ff. gegebene Uebersicht.

1) Salar aus der Oekonomie, bisher 20 Thlr., fortan 40 Thlr.

2) Holzgeld a. aus der Oekonomie, wie früher, doch jetzt wieder auf 22 Mk. 8 ß. (7 Thlr. 24 ß.) erhöht; b. von den Schülern, früher à 4 ß., jetzt à 8 ß.

3) Schulgeld. Die alte Ordnung, nach welcher das Schulgeld für den öffentlichen Unterricht quartaliter gezahlt wurde, war nach dem Brande von 1741 zu großer Beeinträchtigung der Regelmäßigkeit des Schulbesuches dahin verändert, daß die Lehrer, wie früher nur von Privatisten, ein wöchentliches Schulgeld nahmen, nämlich für Leseschüler 1 ß., für Schreibschüler 2 ß. so blieb es nun auch ferner, nur daß noch die Rechenschüler mit wöchentlich 3 ß., die Lateinschüler mit wöchentlich 4 ß. hinzukamen. Bald aber wurde der öffentliche Unterricht auf Lesen, Schreiben und Rechnen beschränkt. Wer nun etwa noch darüber hinaus lateinischen Unterricht begehrte, galt als Privatist und bezahlte nach Vereinbarung, nach dem Stande, Vermögen und Wohlwollen der Eltern. Bürger berichtet 1803: „Privatisten geben nicht leicht über 2 Thlr. pro Quartal.“ Die Höhe des jährlichen Schulgeldertrages schwankte jetzt noch mehr als früher, da nicht blos die Zahl der überhaupt die Schule besuchenden Kinder, sondern auch die Zahl der Wochen des Schulbesuches beständig unsicher war. Im Jahre 1779 zählte die Rektorschule einige 40, im Jahre 1783 nur 20 Kinder. 1779 konnte das Schulgeld - Privatstunden nicht mit gerechnet - auf ca. 50 Thlr. veranschlagt werden.

4) Das s. g. Speisegeld, ursprünglich die Ablösungssumme für die mensa cursoria, hatte zu dieser Zeit schon den Charakter eines von der Stadt zu zahlenden Salariums gewonnen. Die Stadt ließ es sich freilich nur mit Murren gefallen, daß seit 1760 der Antheil des Cantors dem Rektor zugelegt, des letzteren Antheil also aus das Doppelte, 40 Thlr., erhöht wurde. 1803 jedoch betrug es nur 35 Thlr. klein Courant, welche Differenz durch Veränderung des Münzfußes bedingt gewesen zu sein scheint. 40)

5) Aus dem Armenkasten (Klingebeutel) war 1654 den Schulcollegen die Hälfte zugebilligt und 1705 bestätigt worden. Die Abgabe war geblieben, figurierte jetzt aber unter dem Titel „für unentgeltlichen Unterricht armer Schüler.“ Hatte sie früher vielleicht 50 Thlr. betragen, so ergab sie 1779 noch 10 Thlr., 1803 nur noch durchschnittlich 5 Thlr.

6) „Erfreuet sich der Rector aus der herben Function der Neujahrs-Gratulationen 20 bis 24 Thlr. N 2/3“ (1803). Also aus dem Currendesingen war - ich weiß nicht seit wann - ein Gratulations-Bettelgang geworden!

7) Aus St. Georg für Gesangleitung beim Neujahrsgottesdienst früher 12 ß., jetzt 24 ß.

8) und 9) Kirchliche Accidenzien für Leichenbegleitung und Hochzeiten. Blieben im Wesentlichen unverändert, so jedoch, daß nun der Rektor den Antheil des Cantors mit bezog, also das Doppelte. Der jährliche Ertrag wurde 1779 auf durchschnittlich 36 Thlr. geschätzt.




40) Ich finde in den Akten folgendes, was mir nicht ganz verständlich ist, was aber vielleicht von Interesse sein möchte. 1761, November 14., ergeht ein herzogliches Rescript an den Magistrat, wonach dem Rektor von jetzt an die Speisegelder mit einem agio von 50 % vergütet werden sollen. Ueberhaupt sollen fortan nach allgemeinem Landesgesetz die Hebungen an die Geistlichkeit mit 24 ß. auf jeden Thaler, die Gebühren an die Kirchen mit 16 ß. pro Thaler entrichtet werden, ausgenommen die Capitalien, bei welchen die volle Vergütung nach obligationsmäßiger valeur vorbehalten bleibt. 1763, März 11., beklagt sich der Magistrat beim Herzog, daß auf Grund der neuen Münzedikte Rektor und Prediger nun sofort ihre Hebungen in schwerem Gelde haben wollen. Das sei der Stadt unmöglich, da die Bürgerschaft blutarm und ausgemergelt sei, und die Ausgaben sich beständig mehren. Darauf ergeht 1763, März 15., das Rescript: von Ostern an müsse das Speisegeld in schwerer Münze gezahlt werden, wogegen aber die 50 % Agio wegfallen sollen.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte des Sternberger Schulwesens