Abschnitt 3

Die nachreformatorische Zeit bis zur Aufhebung des Cantorats 1758

Schullokal, Wohnung und Besoldung.


Was nun die weitere Besoldung betrifft, so setzte sich dieselbe aus einer ganzen Reihe verschiedener Posten zusammen. Da die Lehrer als solche Kirchendiener und mit mancherlei gottesdienstlichen Funktionen betraut waren, so gehören hieher auch die aus letzteren erwachsenden Gefälle.


1) Das Salarium aus der Oekonomie war, wie schon erwähnt (S. 24), Anfang des 17. Jahrhunderts auf 60 Mk. für jeden der beiden Lehrer erhöht und ist auf dieser Höhe bis an’s Ende dieser Periode verblieben.

2) Holzgeld aus der Oekonomie 15 Mk. Die von den Pastoren eigenmächtig verfügte und von der Visitation 1622 monierte Erhöhung auf 22 Mk. 8 ß. (S. 24) ist nicht bei Bestand geblieben. Doch war dies Holzgeld nur für die Wohnungen der Lehrer bestimmt. Zur Heizung der Schulstube galten in erster Linie die Schüler für verpflichtet, deren jeder früher 3 ß., seit 1719 aber 4 ß. beitrug 33); aushülfsweise gab, wenigstens zur Zeit der Visitation von 1733, die Oekonomie 5 Mk. dazu. Dies Geld vereinnahmten die Lehrer bezw. derjenige von ihnen, welcher auf der Schule wohnte, und übernahmen dafür auch die Schulstube zu heizen. Daher konnte es vorkommen, daß einmal die Bürgerschaft sich über den Cantor beklagte, der das Geld empfangen habe, aber die Knaben frieren lasse (s. S. 40), und ein andermal, daß der Rektor Plötz in dem ausnahmsweise kalten und anhaltenden Winter 1740/41 vor Ausgang desselben plötzlich den Unterricht einstellte, weil er mit dem Holzgeld nicht weiter reichte.

3) Schulgeld. Wie erwähnt (S. 10), war 1572 den Lehrern empfohlen, von den armen Knaben nichts, von den vermögenden „ungefähr 2 ß.“ quartaliter zu nehmen. Es galt dies mehr als Sache freier Vereinbarung zwischen Lehrern und Eltern. Zur Zeit der Visitation von 1653 betrug das Schulgeld 3 ß. quartaliter. Die Collegen beantragten eine Erhöhung desselben. „Die Hrn. Visitatores aber hielten diesesmahl nicht für rahtsam das Schul-Geld zu steigern, damit (wie Sie schreiben) die Leute nicht abgeschrecket würden von der Schule. Indessen geschahe es doch Ao. 1654 Dom. Cantate, daß die Gemeine, aus Liebe für die damaligen fleißigen Schulhaltere, bewilligte hinführo 6 ß. für einen Knaben zu geben,“ wobei es denn auch bis 1741 geblieben ist. Ein Unterschied zwischen Aermeren und Vermögenderen wurde nach einer ausdrücklichen Bemerkung von 1733 nicht gemacht. Andrerseits finde ich gelegentlich erwähnt, daß die Prediger aus dem Armenkasten Schulgeld für arme Kinder bewilligt haben. Klagen und Streitigkeiten über verweigerte Zahlung des Schulgeldes kommen nicht vor: wer dasselbe nicht zahlen wollte oder konnte, mußte sein Kind zu Hause behalten bezw. sich gefallen lassen, daß es in der Schule nicht angenommen wurde. Der Ertrag des Schulgeldes, welchen die Collegen gleichmäßig theilten, war naturgemäß sehr schwankend, da die Zahl der Schüler erheblich schwankte. Ich nehme an, daß dieselbe für gewöhnlich durchschnittlich etwa 50 betragen hat; dann ertrug das Schulgeld seit 1654 jährlich 75 Mk., für jeden der Collegen also 37 Mk. 50 Pf. - Anders wurde es nach dem Brande von 1741, als die Einheitlichkeit der Schule beseitigt war, und jeder der beiden Lehrer für sich diejenigen Kinder unterrichtete, welche ihm nach Belieben der Eltern zuliefen. „Dafür nahmen sie wöchentlich von jedem Kinde 2 ß., wie sonst die privatisten gegeben hatten.“ Anscheinend haben sie auch hiebei auf eigene Hand gehandelt. Es bedeutete dies eine Erhöhung des Schulgeldes ungefähr auf das drei- bis vierfache des bisherigen Betrages. Zur Erklärung ist darauf zu verweisen, daß die Zahl der Kinder in den ersten Jahren nach dem Brande eine überaus geringe war. Doch blieb es dabei, auch als dieselbe sich wieder mehrte, so daß die Einnahme aus dem Schulgelde für denjenigen Lehrer, der es verstand, Schüler in größerer Zahl zu sich zu ziehen, sich gegen früher erheblich erhöhte. So berichtet Franck in Bezug auf den Cantor Makulehn zum Jahre 1747: „Hätte der Cantor nur seine Schwelgerey lassen können, so würde Er nicht über Geld-Mangel zu klagen gehabt haben; weil Er um diese Zeit über 90 Kinder an Knaben und Mägdlein in der Schule hatte; wovon die Lesende 1 ß. die Schreibende 2 ß. gaben. Daher Er wöchentlich an Schul-Geld weit über 2 Thlr. empfing; so doch meistens seine Frau verdiente, indem Er selbst fast immer besoffen war.“ Noch in höherem Maße als bisher trug nunmehr das Schulehalten den Charakter eines Privatunternehmens. Und die Kehrseite dieses Verfahrens war, daß der Schulbesuch viel unregelmäßiger wurde, indem fortan häufig Kinder, um den Schulschilling zu sparen, wochenlang aus der Schule blieben, so daß schließlich doch eine wesentliche Erhöhung der Schulgeldeinnahme kaum erzielt worden sein dürfte.

4) Vergütung für Privatunterricht. Von jeher galt es für selbstverständlich, und auch die Einrichtung der Schulunterweisung war darauf berechnet, daß die Collegen neben dem ordnungsmäßigen Unterricht Privatstunden ertheilten an diejenigen Schüler, welche weiter gefördert werden sollten, also in der Regel solche aus den vornehmeren Familien der Stadt. Zur Zeit der Visitation von 1653 waren hiefür die Stunden von 10-11 Uhr Vormittags und 3-4 Uhr Abends reservirt. Wir werden im folgenden Abschnitt davon weiter zu handeln haben. Als Vergütung dafür erhielten sie - ungewiß seit welcher Zeit - freien Tisch bei den Eltern dieser Privatschüler. Weil aber diese s. g. mensa cursoria mit manchen Unzuträglichkeiten verbunden war, so erfolgte gegen Ende des 17. Jahrhunderts eine nicht unwichtige Aenderung. Franck berichtet davon zum Jahre 1689, da Sartorius Rektor war und Petri Cantor, beide bei der Bürgerschaft sehr beliebt: „So brachten es auch diese beyde Schul-Collegen, durch trifftige Mitwirkung des Senioris, Ao. 1689 bey hiesiger Stadt dahin, daß sich die Bürgerschafft zu einem Speise-Geld für die Schul-Collegen verstand. Denn bißher hatten diese, wie den Ao. 1653 angezeiget, nur bey etlichen Bürgern, an stat des privat-Geldes für Ihre Söhne, freyen Tisch gehabt. Wer nun nicht viele privatisten hatte, der kam dabey zu kurtz. Insonderheit beschwerte sich der Rector Sartorius, als welcher, wegen seiner schwächlichen Leibes-Constitution, so mancherley Getränck und öffters harte Speisen nicht vertragen konnte. Daher Ihm besser gerahten war, weil Er doch eine Frau hatte, wenn Ihm etwas baar Geld gereichet und seine Pflege daheim beobachtet wurde. Es ward also vom Magistrat alhie die Repartition gemacht, wieviel beyden Schul-Collegen quartaliter solte gereichet werden. Die Bürger gaben dazu nach Vermögen: die vornehmsten 12 ß., die geringsten 4 ß., die mittlere 8 und 6 ß., welches eine Summe von 18 Thlr. 2 ß. außwarff. Daher Jeder aufs Jahr hätte 36 Thlr. bekommen sollen. Es erfolgte auch d. 6. Apr. von dem Hertzoge Christian Ludwig die Confirmation, biß zur anderweitigen Verordnung. Darinn es unter andern heist: _zumahlen mit der mensa cursoria, wie die Erfahrung bezeuget, es nur Ungelegenheit und Confusion verursachet, also, daß darauf keine Collegae sich den der Schule finden noch bestellen lassen wollen.’ Es wird auch dem Magistrat alhie aufgegeben, der Bürgerschafft, bey intimation dieser Verordnung, _Ihr und Ihrer Kinder eigenes Beste zu repraesentiren, und sie dahin zu halten, daß ein Jeder sein Contingent quartaliter dazu hergebe; würden sich aber, wieder Verhoffen, einige wiedersetzlich erweisen, solten Sie davon referiren und weitere Verordnung gewärtigen.’ So ward auch denen Predigern, welche das in patenti außgefertigte Mandat der Stadt-Obrigkeit solten insinuiren lassen, zugleich sub eodem dato mit aufgegeben, diese, auf Ihr unterthänigstes suppliciren, ergangene gnädigste Verordnung sowohl öffentlich von der Cantzel, als daheim in den Häusern, bey Gelegenheit, und wenn es Rede davon gebe, solchergestalt geltend zu machen, daß Sie einem Jeden die Nothwendigkeit und den Nutzen der Schulen, und also die unvermeidliche Erhaltung der Schul-Collegen, vorstelleten.“ Es war dies eine einschneidende Neuerung.




33) Bei dieser Gelegenheit notiert Franck, daß „ein Baur-Fuder Holtz, so bey Menschen Dencken noch für 9 ß. war gekauffet worden, nun auf 20 ß. und darüber kam“ (um 1750 schon 27 bis 30 ß.).

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte des Sternberger Schulwesens