Abschnitt 1

Die nachreformatorische Zeit bis zur Aufhebung des Cantorats 1758

Das Amt.


Unter dieser Ueberschrift befasse ich nach dem Sprachgebrauch der Visitationsprotokolle alles dasjenige, was die innere Einrichtung des Schulwesens betrifft, Lehrgegenstände, Classificirung der Schüler, Lehrbücher, Methode, Schulziel, außerdem aber auch die Mitwirkung bei gottesdienstlichen Handlungen.


Die erste eingehende Mittheilung darüber bietet das V.-P. von 1653. Dasselbe berichtet zunächst in Bezug auf den Rektor:

„Das Ambt


Ist bey ihme und seinem Collegen gantz gleich, dieweil einer üm den andern aufwartet. Sie informiren publice des Morgends von 7 biß 10 und Nachmittags von 12 biß 3 34) Nach solchem halten sie Morgens und Abends eine privat Stunde.

Sie haben auf die 50 Knaben, unter denselben sind 10, welche Latein lernen.

Dieser praeceptor hot die beyden ersten stunden von 7 biß 9 alle Morgen, außerhalb der Tagen da geprediget wird, in welchen beyden Stunden sacra tractiret werden, als das Beten, der Catechismus und die Psalmen, die obristen haben am Mittwochen und Sonnabends das compendium Hutteri, die andern den lateinschen Catechismum, die so Teutsch lernen, das corpus doctrinae, kommen in sacris nicht weiter. Von 8 biß 9 am Montage und Dienstage haben sie die Grammatticam und vocabula samt den epistolis Ciceronis. Am Donnerstage und Freytage die Griechische Grammaticam. Von 9 biß 10 die colloquia Corderi. Mittwochens den Catonem. Sonnabends des Beustii versus über die evangelia.

Am Mittwochen und Sonnabend geben sie ihnen exercitia in prosa, oder in carminibus, oder auch in Graecis.

Nachmittags von 12 biß 1 wird das Gesang getrieben, von 1 biß 2 lesen und schreiben die Kleinen, die andern recitiren den syntaxin, von 2 biß 3 haben die grossen den Terentium, die andern die colloquia Corderi, die Teutschen schreiben.

Privatim hat Er mit den profectioribus Montags und Dienstags den Terentium, die andern recitiren ihre lectiones, conjungiren und decliniren. Am Mittwochen die Evangelia, Griechisch oder Lateinisch. Am Donnerstage und Freytage die epistolas Ciceronis. Am Sonnabend die Evangelia.

Nachmittages am Montage und Dienstage die prosodiam. Donnerstages und Freytages syntaxin.

Sie fingen eine Woche üm die andere.“

Weiter in Bezug auf den Cantor:

„Das Ambt.


Er wartet in der Schulen auf Vormittags von 9 biß 10 Nachmittags von 12 biß 2.

Lässet erstlich die Kleinen recitiren, folgends hat Er bey den andern die colloquia und vocabula.

Mittwochs haben die grössesten den catonem und ein exercitium. Donnerstages gehet es zu wie am Montage und Freytages wie am Dienstage.

Nachmittags hat Er in der ersten Stunde die Musicam.

In der andern lesen die Kleinen, die großen haben den syntaxin.

Donnerstages und Freytages die gramaticam Graecam.

Hat wenig so privatim zu ihme gehen, unter welchen nur 2 sind, welche den vestibulum lemen, die andern sind Kinder, welche lesen. In der gantzen Schule sind nur 2, welche exercitia Latina machen.“

Hiezu füge ich sofort den bezüglichen Abschnitt aus dem V.-P. von 1705:

. . .




34) In meiner Abschrift steht „von 12 biß 4“, was aber offenbar ein Schreibfehler ist da die Stunde von 3 bis 4 Uhr Nachmittags für Privatunterricht reserviert war.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte des Sternberger Schulwesens