Geschichte des Niedersächsischen Volks von dessen erstem Hervortreten auf deutschen Boden an bis zum Jahre 1180.
Eine von der Societät der Wissenschaften zu Göttingen bei der hundertjährigen Jubelfeier der Universität am 18. Sept. 1837 gekrönte Preisschrift.
Autor: Adolph Friedrich Heinrich Schaumann (1809-1882), Erscheinungsjahr: 1839
Exemplar in der Bibliothek ansehen/leihen
Exemplar in der Bibliothek ansehen/leihen
Themenbereiche
Inhaltsverzeichnis
- §. 1. Einleitung.
- §. 2. Erste Wohnsitze.
- §. 3. Widerlegung einiger Zweifel.
- §. 4. Sächsische Auswanderung.
- §. 5. Sachsen in Deutschland. Westphalen.
- §. 6. Engern und Ostphalen.
- §. 7. Über die Eroberung Englands.
- §. 8. Schluss.
- §. 9. Äussere Granzen.
- §. 10. Gränzen einzelner Stämme im Innern.
- §. 11. Über Gefolgewesen.
- §. 12. Markverfassung und Gesammtbürgschaft.
- §. 13. Kriegsverfassung.
- §. 14. Sachsenbund. — Allgemeine Volksversammlungen.
- §. 15. Edhelingi — Frilingi.
- S. 16. Unfreie. Laten. Knechte.
- §. 17. Von den Libertis.
- §. 18. Verhältniss der einzelnen Stände zu einander.
- §. 19. Einleitung.
- §. 20. Sächsische Götter.
- §. 21. Art der’Gottesverehrung. Priesterstand. Heilige Orte. Aberglauben.
- §. 22. Lebensart, Sitten und Gebräuche u.s. w.
- S. 23. Fortsetzung und Schluss.
- §. 24. Verletzungen und Wunden.
- §. 25. Familienrecht.— Ehe.— Vormundschaft.— Erbfolge.
- §. 26. Gerichtswesen.
- §. 1. Sachsen unter Karolingischen Kaisern.
- §. 2. Sachsen unter Kaisern aus sächsischem Hause. Billinger.
- §. 3. Sachsen unter den Saliern.
- §. 4. Lothar yon Supplinburg. Guelphen in Niedersachsen.
- §. 5. Nord-, West- und Südgränze.
- §. 6. Ostgränze.— Allgemeine Bemerkungen. — Innere Gränzen der einzelnen Stämme gegen einander.
- §. 7. Gauverfassung.
- §. 8. Stellung des Kaisers gegen Staat und Volke.
- §. 9. Domanium des Kaisers.
- §. 10. Stellung des sächsischen Volks zur kaiserlichen Regierung.
- §. 11. Grafen.
- §. 12. Kaiserliche Missi.
- §. 13. Herzöge in Sachsen.
- §. 14. Kriegsverfassung.
- §. 15. Markverfassung.
- §. 16. Freie.
- §. 17. Ministeriales. — Milites.
- §. 18. Liberti.
- §. 19. Unfreie. Liti und Servi. — Bäuerliche Verhältnisse.
- §.19a. Fortsetzung und Schluss.
- §. 20. Einleitung. Grössere Diöcesen in Sachsen.
- §. 21. Kloster- und Kirchenwesen innerhalb der grossen Diöcesen.
- §. 22. Vom Advocatus ecclesiae.
- §. 23. Fraternitates ecclesiarum.
- §. 24. Verhältniss der sächsischen Kirche zum deutschen Staate im Allgemeinen.
- §. 25. Fortsetzung. Die Kirche als geistlicher Staat im Staate.
- §. 26. Schluss. Die Kirche als weltlicher Staat im Staate.
- §. 27. Ursprüngliche Natur dieses Instituts in Sachsen.
- §. 28. Weitere Ausbildung bis 1180.
- §. 29. Von einigen niedersächsischen Zehntgewohnheiten.
- §. 80. Ökonomie.
- §. 31. Gewerbe und Künste.
- §. 82. Handel.
- §. 33. Münze Maass und Gewicht.
- §. 34. Zustand der wissenschaftlichen Kultur und Bildung in Sachsen.
- §. 35. Sprache.
- §. 36. Einleitung. Quellen.
- §. 37. Jus personarum.
- §. 38. Dingliche Rechte. Eigenthum.
- §. 39. Vom Heergewäte und Gerade.
- §. 40. Erbrecht.
- §. 42. Gerichtsverfassung, Gerichtsverfahren.
- §. 43. Eigenthümlich sächsische Verhältnisse.
- §. 44. Ausbildung derselben durch Einfluss fremder Institute.
- §. 45. Zeit der Abfassung.
- §. 46. Ort der Abfassung. Sprache.
- §. 47. Quellen.
- §. 47a. Erste Gestalt, — Ausdehnung des Sachsenspiegels.
- §. 48. Äusserer Anfang und Wachsthum.
- §. 50. Rechtsverhältnisse der städtischen Einwohner.
- §. 51. Welchen Einfluss hatte Immunität auf städtische Verfassung, und über Stadt-Immunitäten überhaupt.
- §. 52. Wann ist eine Stadt in juristischer Bedeutung vorhanden, wann kann von Stadt-Recht die Rede seyn? Weichbild und Weichbild-Recht.
- §. 53. Praktischer Beleg einiger Einzelnheiten aus den Verfassungen der Städte Soest und Rühden.
Vorrede.
Erster Zeitraum. Vom ersten Erscheinen der Sachsen auf deutschem Boden bis zur Vollendung der fränkischen Eroberung unter Karl dem Grossen 804 n. Chr. Geb.
Erstes Kapitel. Kurze äussere Geschichte der Sachsen in Deutschland.
Zweites Kapitel. Gränzen Sachsens.
Drittes Kapitel. Älteste Verfassung in Sachsen.
Viertes Kapitel. Stände des Volks.
Fünftes Kapitel. Altsächsische Religion.
Sechstes Kapitel. Zustand der Kultur.
Siebentes Kapitel. Ausbildung des bürgerlichen Rechts.
Zweiter Zeitraum. Von der Karolingischen Eroberung bis zur vollkommenen Aufhebung des Ducatus Saxoniae 804 — 1180 n. Chr. Geb.
Erstes Kapitel. Kurze äussere Geschichte der Sachsen.
Zweites Kapitel. Gränzen Sachsens.
Drittes Kapitel. Weltliche Eintheilung Sachsens seit Karl dem Grossen.
Viertes Kapitel. Verfassung.
Fünftes Kapitel. Stände des Volks.
Sechstes Capitel. Christliche Kirche in Sachsen.
Siebentes Kapitel. Vom Zehnten.
Achtes Kapitel. Zustand der Kultur.
Neuntes Kapitel. Ausbildung des bürgerlichen Rechts.
§. 41. Obligationen.
Zehntes Kapitel. Lehnrecht.
Anhang. Vom Sachsenspiegel.
Elfes Kapitel. Städtewesen.
§. 49. Ausbildung der innern Verfassung. Allgemeine Bemerkungen.
Aus dem Vorwort....Ich habe mich demnach darauf beschränkt, nur solche Data abzuhandeln, welche ganz speciell Niedersachsen angehn. — Wo es unvermeidlich war, an der allgemeinen deutschen Geschichte etwas näher herzustreifen, habe ich mich nur da verführen lassen, auf deren Gebiet überzutreten, wo ich eine andere Ansicht der Ereignisse und Begebenheiten habe, als diejenige, welche im Allgemeinen im Schwunge ist. — Dahingegen habe ich selbst von der sächsischen Geschichte aus meiner Darstellung da alles fortgelassen, wo ich den Resultaten, welche unsre bewährtesten Geschichtsforscher gefunden, nichts Neues hinzuzusetzen wusste. — Ich durfte dies thun, da es mir fern lag, ein systematisches Hand- oder Lehrbuch zu liefern, wie ich schon oben bemerkte. — So z. B. hielt ich es überflüssig, viel über Cerocensualen zu sagen, einmal, weil sich solche mehr einem allgemeinen Institut, der Kirche, anschliessen, und dann, weil das, was Sachsen dieserhalb Eigenes zu liefern hat, schon von der westphälischen Schule, der ältern so wie der neuern, zur Genüge und auf’s Schönste in’s Licht gestellt ist. Ähnlich ist mit andern Instituten verfahren....