Abschnitt 2

Postwesen 1701-1785-Landespost-1735-1747


Die Kammer berichtete, daß der Hofrath von Schütz die Postfreiheiten gerabe am Meisten benutzt und mißbraucht habe; die Wegebesserung sei schon in die Hand genommen, dieselbe könnte ihm aber nicht anvertraut werden, "da es in Betracht der Art, wie er seine affaires betreibt, ganz ohne nützlichen effect sein würde"; Wegweiser seien zwar sehr nützlich und anderswo viel in Gebrauch, aber ein Postillon müßte seinen Weg allein finden und kennen. Das schlechte Betragen der Postmeister sei schon denselben durch die Bestallung untersagt, der Vorschlag also unangemessen; Kontroleurs anzustellen, laufe nur auf eine Titeländerung hinaus und gäbe nur zu Gesuchen um Gehaltsverbesserungen Anlaß. Ueber Schütz selbst sagte der Kammerbericht, er habe durch sein Verhalten selbst verursacht, wenn seine Autorität geschwunden sei. Die früheren Kassendirektoren hätten ihn deshalb "wohlweißlich ratione seines Dienstes fast aus aller activität gesetzt und seiner auch an offentlicher Tafel mit solchen Worten erwähnt, die die Ursache seiner geschmälerten Autorität genugsam ans Licht bringen." Die Bemerkung des Hofraths von Schütz, daß während seiner elfjährigen Verwaltung die meklenburgischen Posten einen reinen Ueberschuß von 40000 Rthlr. gebracht hätten, wurde mit folgenden bezeichnenden Worten abgethan: "In der Zeit von 11 Jahren haben sämmtliche meklenburgischen Posten an Ueberschuß noch keine 30000 Rthlr. (wie en moment bewiesen werden kann) baar eingebracht. Kann ich nun davon die in solchen Jahren von dem Postdirektor gezogene und über 7000 Rthlr. steigende Besoldung und Fouragegelder subtrahiren, so wird kaum ein Ueberschuß von 20000 Rthlr., folglich ein offenbar unerweisliches Vorhaben bleiben, baß der Postdirektor dem aerario auch nur einen Pfennig acquerirt habe, hingegen mehr als zu klar in die Augen fallen, daß dem aerario durch ihn wenigstens soviel als er jährlich pro salario bezogen, an Schaden verursacht worden; endlich auch daraus sich zu Tage legen, mit was Recht er seine Besoldung, die er vornehmlich aus der durch seinen Fleiß zu verschaffen versprochene Verbesserung der Postrevenues haben sollen, die Zeit her gehoben."


Diese Kritik nahm dem Postdirektor von Schütz den letzten Rest seines Einflusses. Er behielt bis zu seinem Tode (1739) zwar sein Amt und Einkommen bei, bemerkenswerthe Nachrichten sind aber über seine Thätigkeit in den Akten nicht mehr enthalten.

Immerhin waren seine Vorschläge und Anregungen zur Reorganisirung des Postwesens doch nicht auf unfruchtbaren Boden gefallen, denn Herzog Christian Ludwig ließ sie sich bei seiner Reformthätigkeit als Muster dienen. Die älteren Postverordnungen wurden sämmtlich erneuert und den Postkontoren zur strengsten Beobachtung eingeschärft. Das Fuhrgewerbe, das seit längerer Zeit wieder den Wettbewerb mit den Posten in außerordentlich schädigender Weise aufgenommen hatte, wurde scharf kontrolirt; Uebertretungen fanden sofortige harte Ahndung. Auch in den arg gestörten Postenlauf kam allmählich wieder Pünktlichkeit und Sicherheit; die einzelnen Kurse griffen immer besser in einander ein.

Um den Passagieren den Aufenthalt auf den Postwagen, welche infolge ihrer ungefügen Ladung mehr Frachtwagen glichen und deshalb keine Stunden halten konnten, angenehmer zu machen, erging aus Neustadt, den 7. Mai 1735, die herzogliche Verordnung, daß bei 10 Thlr. Strafe keine Päckereien über Centnerschwere angenommen werden sollten. Da diese Verordnung nicht sofort wirkte, sodaß noch in demselben Jahre einmal der Postwagen von Hamburg nach Güstrow unter der Last der Ladung zusammenbrach, auch erhebliche Verspätungen der auswärtigen Anschlußkurse 2) vorkamen, so wurde d. d. Neustadt, 16. Dec. 1735, die Verordnung nochmals allen Beamten eingeschärft.

Im Jahre 1736 wurde demnächst das Höchstgewicht einer Postladung auf den Hamburger Kursen auf 2000 beschränkt. Um auch in der Kammer den Postenlauf kontroliren zu können, mußten fortan sämmtliche Stundenzettel von den Postämtern eingereicht werden. Da auch viele Ersatzforderungen vorgekommen waren, durch Verlust von Postsendungen auf den unebenen Straßen, Diebstahl in der Nacht u. s. w., so wurde bestimmt, daß werthvollere Sachen nicht in den an allen Wagen angebrachten Schoßkellen, sondern in der Postlade verwahrt werden sollten. Von den sonstigen Vorschlägen des Postdirektors von Schütz wurden dann noch Verfügungen gegen das Ueberhandnehmen der Freibeförderung von Sendungen erlassen.

Die Bemühungen des Herzogs-Administrators Christian Ludwig um die Hebung des Postwesens waren nicht vergeblich. Im Jahre 1740 lieferten die Posten bereits einen baaren Ueberschuß von 4800 Thlr., trotzdem aus dem vierten Theil des Landes die Ueberschüsse (etwa 1000 Rthlr. jährlich) der Kammer entgingen. Insgesammt brachten die meklenburgischen Posten daher im Jahre 1740 eine Nettoaufkunft von etwa 6000 Thlr. ein.

Wesentlich mit verdankte Herzog Christian Ludwig diese erfreulichen Erfolge seinem Streben, alle der gedeihlichen Entwicklung der Posten schädlichen Schwierigkeiten durch Besonnenheit und Nachgiebigkeit fern zu halten.

Die Akten berichten mehr als einen Fall,. wo dieses Streben zu Tage tritt. Durch den Diensteifer des Hofpostmeisters Jahnke in Schwerin waren mit dem Oberaufseher der Hypothekenämter in Boizenburg über die Auslegung der Konvention von 1736 Differenzen entstanden. Die Postämter in der Hypothek suchten die Postgefälle nach Möglichkeit zu erhöhen, indem Sie sämmtliche Postsendungen auf möglichst weitem Wege durch das Gebiet der Aemter leiteten. Von Gadebusch ging z. B. die Korrespondenz nach Berlin und weiter, welche früher über Schwerin und Güstrow geleitet war, nach Boizenburg, wo sie dann sofort auf die Berliner Post überging. In Schwerin machte sich naturgemäß bald ein Ausfall am Transitporto fühlbar, und der Rent- und Postmeister Jahnke in Schwerin forderte das Postamt in Gadebusch auf, den früheren Speditionsweg weiterzubenutzen, widrigenfalls nach den Karten der Ausfall berechnet und reklamirt werden müßte. Nachdem in der Sache das Gutachten des Reichs-Postmeisters in Hamburg eingeholt war, welches erklärte, daß jedem Aufgeber die Wahl eines Beförderungsweges für seine Sachen freistünde, wurde die Angelegenheit gütlich dahin beigelegt, daß das Kontor in Gadebusch Auftrag erhielt, die Bestimmungen der Konvention von 1736 genau zu befolgen und Sendungen, auf denen der Absender den Leitweg über Boizenburg nicht besonders vorgeschrieben hatte, wie früher über Schwerin zu leiten.




2) Auch der Güstrow - Berliner Kurs (der von Güstrow bis Plau meklenburgischerseits gefahren wurde, während von Plau bis Berlin preußische Postwagen liefen) erlitt mehrfache Verzögerungen, sodaß die von dem damaligen Kronprinzen Friedrich von Preußen in Rheinsberg abgesandten Korrespondenzen den Anschluß an die Cleve'schen Posten in Berlin verfehlten, worüber Friedrich sich sehr mißbilligend ausgesprochen hatte.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte des Landes-Postwesens