Abschnitt 4

Postwesen 1701-1785-Fremde Posten-Schweden


Babst suchte sich nunmehr an den schwedischen Posten für den ihm entgangenen Gewinn zu rächen. Er zettelte endlose Streitigkeiten mit den Passagieren und Beamten der schwedischen Post an, suchte derselben möglichst wenig Passagiere und Postgüter in Rostock zuzuführen und verzögerte, wo er nur vermochte, den Gang der Post. Sein Einfluß erstreckte sich aber nur auf Rostock allein; die schwedische Post kam trotz seines widerwilligen Verhaltens in Aufschwung, und da die Regierung in Stralsund bei jeder der Post widerfahrenen Unbill sofort mit Drohungen bei der Hand war, so hatte die Post allmählich Befugnisse sich angemaßt, die sie vor der dänischen Zeit nie besessen hatte, z. B. das Recht Briefe, Packete und Personen innerhalb Meklenburgs zu sammeln und zu befördern. Dieser Umstand machte sich bald in der Abnahme der Rostocker Postgefälle fühlbar, sodaß die Exekutionskasse wegen der Post mit der Regierung in Stralsund in Schriftwechsel trat. Hierburch wurde wenigstens Ende des Jahres 1723 von letzterer das Zugeständniß erzielt, daß die schwedische Post an den Stationsorten innerhalb Meklenburgs nicht kolligiren dürfe.


Diese Verheißungen waren aber nicht von langer Dauer. Schon im Jahre 1725 fand der Postdirektor von Schütz sich veranlaßt, bei der Exekutionskasse über die in früherem Umfange weiter bestehenden Uebergriffe der schwedischen Post Klage zu führen. Die Kassendirektoren begnügten sich indeß damit, am 17. Februar 1725 an von Schütz zu verfügen: "Wir finden es bedenklich, wegen der zwischen dem Rostock'schen und schwedischen Postamte zu Stralsund sich enthaltenden Differenzen sich in weitläufige Discussiones einzulassen, und wird am Besten sein, wann Eurem Vorschlage gemäß selbige, so gut sichs thun lassen will, in der Güte beyzulegen, jedoch daß des Hertzogen zu Schwerin Lb. dero Befugniß künftig zu beachten reserviret werde."

Da Nachgiebigkeit bei der schwedischen Regierung nicht zu erwarten war, so ließ auch von Schütz jetzt den Dingen seinen Lauf; nur von Zeit zu Zeit frischte er bei der Exekutionskasse die Erinnerung an die schwedische Post wieder auf, erfuhr aber jedesmal Abweisung, da die Exekutiönshöfe sich in weitläuftige Poststreitigkeiten nicht einlassen wollten. Als von Schütz im Jahre 1729 anzeigte, daß der schwedische Postdirektor in Stralsund sich sogar die Postfreiheit innerhalb Meklenburgs angemaßt hätte, erging an ihn 4. Mai 1729 der Bescheid, daß, da "der Postdirektor schon vor Einrückung der kaiserlichen Exekution die Postfreiheit besessen hätte, man darunter jetziger Zeit eine Aenderung vorzunehmen bedenklich finde."

Unter solchen Umständen fand die schwedische Post reichliche Muße, sich in Meklenburg einzubürgern; von der meklenburgischen Regierung wurden ihr in der nächsten Zeit auch keine Hindernisse in den Weg gelegt, und wenn das Postamt in Stralsund Anlaß zu Klagen nahm, so betrafen dieselben ständig die der Post von den meklenburgischen Postbeamten zugefügten Schwierigkeiten, zu denen die meklenburgischen Postkontors gerne die Hand boten. In dieser Beziehung zeichnete sich besonders das Postkontor in Gadebusch aus, welches unter dem Vorwande, nur zum Besten des hochfürstlichen Postregals zu handeln, der schwedischen Post auf jede Weise Eintrag that. Es mag dahin gestellt bleiben, ob der herzogliche Postmeister etwa deswegen auf die schwedische Post so schlecht zu sprechen war, weil die Expedition derselben ihm abgenommen und einem Barbier in Gadebusch übertragen war.

Unter dem 31. August 1747 erließ König Friedrich von Schweden für den Stralsund - Hamburger Postkurs ein neues Reglement, nach dem die schwedischen Taxen erheblich niedriger waren als auf den meklenburgischen Posten, sodaß die letzteren vom Publikum weniger benutzt wurden als die schwedischen Posten. Man zog die Sache nach einiger Zeit in Schwerin zur Berathung und beschloß, auch die meklenburgische Posttaxe zu ermäßigen; über den Verhandlungen gingen aber Jahre hin, als dann der siebenjahrige Krieg ausbrach, gerieth die Sache in Vergessenheit. Nachdem dann im Jahre 1757 infolge der schwedischen Invasion aushülfsweise eine schwedische Reitpost zwischen Rostock und Stralsund eingerichtet war, trat die schwedische Fahrpost am 2. Juli 1758 wieder in Thätigkeit.

Das Verhältniß Meklenburgs zu Schweden hatte sich durch die Stellung beider Staaten zu Preußen erheblich zu Gunsten Schwedens geändert, sodaß 1759 sogar die meklenburgische Regierung sich bereit finden ließ, das Porto für die zwischen Hamburg und Schweden versandten schwedischen Münzbeträge erheblich zu ermäßigen als Entgelt dafür, daß Schweden die für die meklenburgischen Truppen in Stralsund bestimmten Lebensmittel accisefrei dorthin hatte transportiren lassen. Nach Beendigung des Krieges, nachdem das Verhältniß zu Schweden wieder erkaltet war, begann man, die Uebergriffe der schwedischen Posten wieder als solche zu empfinden, besonders als diese soweit gingen, daß z. B. für Versendungen zwischen Wismar und Rostock fast ausschließlich die schwedische Post benutzt wurde. Nunmehr nahm die inzwischen gebildete Hauptpostkommission sich der Sache an und richtete an die Regierung im Jahre 1769 einen aktenmäßig begründeten Antrag über die schwedische Post in Meklenburg.

Auf Herzog Friedrichs Bestrebungen, allen fremden Posteinrichtungen innerhalb Meklenburgs entgegenzutreten, ist schon oben hingewiesen worden. Entsprechend seinem bisher befolgten Prinzip ließ er der Regierung in Stralsund daher unter dem 23. Februar 1769 mittheilen: "Zu der Herren rechtsbilliger Gesinnung haben Wir das zuversichtliche Vertrauen, Sie werden, wie Wir hierdurch darum angelegentlich ersuchen, die Verfügung fördersamst machen, daß den Wagenmeistern mehr erwähnter königl. Post die unzulässige Aufnahme der Passagiers und Sammlung von Briefen und Päckereien für und in Unseren Landen, besonders in Gadebusch, bei harter Strafe untersaget werde." Die schwedische Regierung verhieß zwar Abhülfe, that aber nichts, den vielseitigen Klagen über die Uebergriffe ihrer Post in Meklenburg den Grund zu nehmen; daher blieb die Aufwerksamkeit der meklenburgischen Regierung unausgesetzt auf den schwedischen Postkurs gerichtet. Die Zeitläufte wären ja günstig gewesen, den schwedischen Uebergriffen gewaltsam entgegenzutreten, aber Herzog Friedrich suchte seine Zwecke möglichst durch friedliche Mittel zu erreichen. Durch fortgesetzte Verbesserung des meklenburgischen Postwesens gelangte er zu dem Ziele, daß die schwedische Post vollständig isolirt wurde und endlich in ihrem Wirkungskreis auf den Lokalverkehr zwischen Hamburg, Wismar und schwedisch Pommern beschränkt blieb.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte des Landes-Postwesens