Abschnitt 3

Postwesen 1701-1785-Fremde Posten-Schweden


Die Berathung begann, und Dänemark ließ den meklenburgischen Kommissaren ganz exorbitante Forderungen vorlegen: Schadenersatz für die den dänischen Posten zugefügte Benachtheiligung (3475 Rthlr.); für die Zukunft freie Passage für dänische Posten durch ganz Meklenburg von Ratzeburg über Gadebusch, Wismar, Altkarin, Rostock und Damgarten; Einstellung der (um diese Zeit) neu eingerichteten dritten herzoglichen Fahrpost nach Hamburg, und andere Forderungen.


Kelp und le Plat brachten nach eingeholter Instruktion ihrerseits Forderungen von nicht geringerem Umfange vor. Sie begründeten eingehend den Rechtsstandpunkt der ehemaligen schwedischen Post, wollten von einem dänischen Postkontor in Rostock nichts wissen und forderten, wenn für ihre sonstigen Bedingungen Entgegenkommen bestände, daß die Beförderung der Post von Rostock nach Behrendshagen allein für meklenburgische Rechnung, wie es im Jahre 1701 Gebrauch gewesen wäre, erfolgen müsse. Sie machten auch ihrerseits Schadenersatz geltend und zwar in Höhe von 8000 Rthlr., denn die damals bestehenden 3 meklenburgischen Postkurse nach Hamburg hätten sonst schätzungsweise folgende Einnahmen abgeworfen:

1. Kurs Rostock - Wismar – Hamburg 4000 Rthlr.

2. Kurs Güstrow - Boizenburg – Hamburg 4160 Rthlr.

3. Kurs Schwerin - Ratzeburg – Hamburg 3000 Rthlr.

Zusammen 11160 Rthlr.

Nach Lage der damaligen Zeitverhältnisse im Lande können diese Beträge nur die Roheinnahmen der Hauptkurse dargestellt haben. Da beide Parteien hartnäckig auf ihren übermäßigen Forderungen bestehen blieben, so war die Kommission auch nach dreimonatiger Tagung nicht einen Schritt vorwärts gekommen. Herzog Carl Leopold wendete sich daher, um die Angelegenheit zu Ende zu bringen, unmittelbar nach Kopenhagen, aber von hier lief unter dem 15. Januar 1718 nachstehende Antwort ein: "Es ergehet an Ew. Liebden hiemit Unsere freundvetterliche Requisition, Sie geruhen Unseren Posten durch dero Städte sowie damahlen, als Vor-Pommern in schwedischen Händen war, den freyen, ungehinderten Lauf zu lassen und Unß hierunter eine marque zu geben, ob Sie eine gute nachbahrliche Freundschafft mit Unß zu unterhalten gemeinet sind oder nicht, allermaßen Wir auf den einen oder anderen Fall darnach Unsere mesures zu nehmen nicht ermangeln werden."

Da der meklenburgischen Regierung somit keine Wahl freistand, auch die immer mißlicher gewordenen inneren Landesverhältnisse wenigstens nach dieser Seite hin zur Nachgiebigkeit riethen, so erfolgte aus Schwerin unter dem 25. Januar die Erwiderung, daß die von und nach Pommern durch Meklenburg kursirenden dänischen Posten ungehemmte Passage in demselben Umfange genießen sollten, wie vordem die schwedischen Posten; man sprach dabei aber die Erwartung aus, "ebenmäßig werden Ew. Kgl. Maj. mit Unseren dero Territoria berührenden Posten alles wieder in vorigen Stand setzen lassen."

Die Akten lassen den Verlauf der Angelegenheit leider nicht erkennen, aber in der Zwischenzeit hatten der dänische Postmeister Hjort in Stralsund und der herzogliche Postmeister Babst in Rostock vereinbart, daß die dänisch - pommersche Korrespondenz der meklenburgischen Fahrpost zugeführt werden sollte. Dieses Verhältniß blieb bestehen, bis der dänische Generalgouverneur von Dewitz die Anlegung einer eigenen dänischen Fahrpost nach Hamburg betrieb. Am 11. Januar 1719 kam die dänische Post zuerst wieder in Rostock an; gleichzeitig kursirte, allerdings von dänischer seite lebhaft bestritten, die dritte meklenburgische Post von Rostock nach Hamburg ruhig weiter. Da sich die Konkurrenz der dänischen Post aber wie früher die der schwedischen Post für die meklenburgischen Postaufkünfte lästig fühlbar machte, erhob die meklenburgische Regierung alsbald über das Bestehen der Post bei den zur Exekution gegen Meklenburg bestellten Höfen Protest. Darauf erging von dem Herzog von Wolfenbüttel am 20. Juni 1719 die Antwort, daß die kaiserliche Kommission nicht gewillt sei, "von den juribus territorialibus des Herrn Herzogs von Meklenburg-Schwerin Lb. etwas zu remittiren, oder in die Schmälerung der Posteinkünfte zu consentiren, also würde alles Nöthige vorzukehren sein, die dänische Neuerung zu hindern." Ein dieselbe Angelegenheit betreffendes Reskript von Hannover, 19. Juni 1719, entschied aber in der Sache folgendermaßen: "Es ist Uns vorgetragen, was Ihr wegen der von kgl. dänischer Seiten zu Stralsund angelegten, durch das Meklenburgische nach Hamburg fahrenden Post berichtet und Uns anheim gegeben. Nun können Wir Uns in diese Sache nicht mischen, sondern müssen selbige gehen und deren Ausmachung dem Meklenburg-Schwerinschen Hofe überlassen."

Eine Aufklärung der beiden von den Exekutionshöfen erlassenen abweichenden Bescheide ist nach den Akten auch später nicht ergangen. Unter der erdrückenden Konkurrenz der dänischen Posten mußte die Rostock - Hamburger Post ihren Betrieb einstellen.

Nach Beendigung der nordischen Krieges hörten die dänischen Posten auf zu kursiren. An ihrer Stelle traf die erste schwedische Post am 18. Januar 1721 von Wismar wieder in Rostock ein. "Um das herzogliche Postregale und Interesse zu observiren und den pommerschen desseins zu praeveniren," tauchte nun bei der meklenburgischen Regierung sofort wieder die Absicht auf, eine Konkurrenzpost einzurichten, zumal es eines Landesherrn unangemessen sei; sich zur Beförderung seiner Korrespondenzen der durch sein Land gehenden fremden Postkurse zu bedienen. Trotz der Wirrsale, in denen Meklenburg damals bei der Abwesenheit des Herzogs Carl Leopold befangen war, wurde der Plan festgehalten; die Abneigung gegen alle in Meklenburg überwiegenden fremden Einflüsse beseitigte alle Hindernisse und Bedenken. Noch im Jahre 1721 trat die dritte meklenburgische Post von Rostock nach Hamburg wieder in Gang. Dem Durchgang der neuen Post durch Lauenburg begegneten keine Schwierigkeiten, dafür suchte aber die schwedische Regierung nach Kräften dem neuen Unternehmen Abbruch zu thun. Es gelang ihr dies um so besser, als die Abfahrtszeiten der schwedischen Post günstiger für den Anschluß von Pommern her lagen als die der meklenburgischen. Doch der Postmeister Babst in Rostock ließ kein Mittel unversucht, alle dem Gedeihen der Post hinderlichen Einflüsse zu beseitigen, vor allen Dingen die Konkurrenz der schwedischen Post. Daß die letztere in absehbarer Zeit wieder eingehen würde, daran war nach Lage der Verhältnisse nicht zu denken; er griff daher zu anderen Maßnahmen. Auf seinen Antrag wurde der Gang der dritten herzoglichen Post hinsichtlich des Anschlusses an die fremden Posten in Hamburg zweckmäßig geregelt. Auch sonst suchte er die schwedische Post direkt zu schädigen; er ließ nämlich wiederholt die schwedischen Wagenmeister nichtiger Ursachen halber einsperren, verbot der Post die Briefsammlung und Annahme von Personen in Rostock u. s. w. Aber der Streit nahm schon kurze Zeit darauf ein für Meklenburg wenig rühmliches Ende, denn die Exekutionskasse, die in der Zwischenzeit die Verwaltung der Posten übernommen hatte, verfügte die Aufhebung der Rostock - Hamburger Fahrpost. In der Verfügung vom 19. März 1723 heißt es: "Wie die Erfahrung lehrt, daß die Ao. 1721 von Rostock über Hornstorf, Gadebusch, Rehna auf Hamburg angelegte neue fahrende Rost die Postgefälle wegen ihrer excessiven Kosten und geringen Profits dergestalt geschmälert, daß der Postmeister Babst zu Rostock dadurch nicht allein in einen sehr starken Vorschuß gesetzet, sondern auch durch diese Post die über Bützow und Sternberg auf Wittenförden nach Hamburg fahrende Post fast ganz inutil gemacht worden," so werde hiermit der Postkurs überhaupt aufgehoben.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte des Landes-Postwesens