Abschnitt 1

Postwesen 1701-1785-Fremde Posten-Schweden


III. Das Postwesen in Meklenburg - Schwerin von 1701 bis 1785.


2. Fremde Posten in Meklenburg - Schwerin.

c. Schwedische Posten in Meklenburg.

Die zwischen dem Kammerrath Mumme und dem Postdirektor Vatky in Stralsund im Jahre 1700 geschlossene Vereinbarung blieb vor der Hand mehrere Jahre in voller Geltung bestehen, wenn auch schwedischerseits mehrmals versucht wurde, den ganzen Postkurs von Stralsund bis Hamburg in eigene Hände zu bekommen. Durch Mumme's Wachsamkeit wurden aber alle dahin zielenden Versuche vereitelt. Er verhehlte dem Herzoge Friedrich Wilhelm aber nicht, daß die Hauptschuld an den unaufhörlichen Differenzen mit der schwedischen Postverwaltung dem Postmeister Völschow in Rostock zur Last zu legen sei, da er immer schlechte Pferde halte und infolgedessen den Lauf der Posten ständig verzögere. Andererseits sei der Krone Schweden gerade an der ungehemmten, schleunigen Verbindung zwischen Stralsund und Hamburg im Interesse der Seepostlinie Ystadt - Stockholm außerordentlich gelegen, da Hamburg damals im Norden Europas die Centrale im Handel und Verkehr bildete und die Schwedischen Besitzungen im Herzogthum Bremen unmittelbar an Hamburg grenzten.

Diese Angabe Mumme's wurde noch bestätigt durch ein Schreiben, welches König Karl XII. aus seinem Feldlager zu Blonin am 2. August 1705 an Herzog Friedrich Wilhelm richtete. Nach dem Wortlaut des Schreibens beabsichtigte Karl XII., auf Grund der von Herzog Christian Louis im Jahre 1685 ertheilten Konzession die Verbindung zwischen Stralsund und Hamburg in solchen Stand zu setzen, "daß nicht allein das Felleisen von und nach Schweden als auch Passagiere und Sachen auf Unseren eigenen Postwagen ohne einige Veränderung mögen geführet werden, inmaßen durch die bisherige Abladung und Auswechslung auf fremden Wagen verschiedene Irrungen, Unrichtigkeiten u. s. w. entstanden sind." Er ersuchte daher um freie Passage sowie um Erlaubniß zur Errichtung eines eigenen Kontors zu Rostock; letzteres solle indeß "keineswegs einige Paquete und Briefe zum Präjudiz Ew. Liebden Postkontors zu kolligiren befugt sein." Um gleichzeitig einer etwaigen Ablehnung seines Gesuchs vorzubeugen, wies König Karl darauf hin, daß ja schwedischerseits gleichfalls den herzoglichen Posten gestattet sei, wöchentlich eine Doppelpost (von Schwerin und Güstrow) frei in Wismar ein- und durchfahren zu lassen, ohne daß dieselben sich bei dem schwedischen Postkontor anzumelden nöthig hätten. Endlich bat Karl noch, ihm die Anlegung einer geschwinden Feldreitpost zwischen Stettin und Hamburg durch Meklenburg zu gestatten, damit die Korrespondenz zwischen der Armee und dem Reiche, sowie der Armee und deren Angehörigen thunlichst erleichtert werde; die Feldpost sollte ihren Weg über Neubrandenburg, Waren, Banzkow und Wittenburg nehmen, da derselbe bedeutend kürzer sei als der Weg der schwedischen Fahrpost.

Als dieses Schreiben in Schwerin eintraf, stand König Karl XII. auf dem Gipfel seiner Macht. Der von ihm ausgesprochene Wunsch wegen des Postwesens mußte daher einem Befehl gleich kommen. Nichtsdestoweniger wußte der Kammerrath Mumme Herzog Friedrich Wilhelm von einer uneingeschränkten Genehmigung der schwedischen Wünsche abzubringen. In einem längeren Bericht zergliederte er die einzelnen Forderungen und Vorstellungen Karls XII. in klaren und anschaulichen Worten, die ihren Eindruck bei der herzoglichen Regierung nicht verfehlten. Mit fast wörtlicher Wiedergabe von Mumme's Bericht ging daher unter dem 28. November 1705 das Antwortschreiben an Karl XII. ab. "Man habe," heißt es in demselben, "zwar die Passage eines schwedischen Postwagens von Rostock nach Hamburg verstattet, und obzwar dieser Postwagen, da Wir Zeit Unsrer fürstlichen Regierung Kraft hoher landesfürstlicher Macht und nach dem Exempel anderer Länder und benachbarter Puissancen Unser Postwesen befugtermaßen in Unseren Landen selber exerciren, auch insonderheit wie an allen Ohrten also auch von Rostock ab, fahrende Posten nach Hamburg anlegen lassen, den Unsrigen nunmehro nicht geringen Eintrag und Schaden verursachet, so haben Wir dennoch obige Konzession aus geziemender deference vor E. Königl. Maj. Unseres merklichen Schadens unerachtet, bis anhero in ihren Würden gelassen. Daß aber auch zu obangeführter Zeit (1685) Ew. Königl. Maj. Vater von Unserem Vetter und Antecessor an der Güstrow'schen Regierung die Konzession sollte ertheilt sein, daß auch von Rostock ab gantz nach Stralsund ein schwedischer Wagen und Postillon fahren sollte, davon finden Wir in Unseren Archivis sogar keine Nachricht, wohl aber erhellet aus denen damaligen Verordnungen (Güstrow, 13. December 1686, an die Postmeister Bahlemann und Völschow, sowie an Bürgermeister und Rath zu Rostock), daß Weyl. Herzog Gustav Adolph zu Güstrow dergleichen praejudicirliche Neuerungen im Postwesen nicht gestatten wollen; und daß solche Verordnung nicht ohne effect gewesen, hat nicht allein der nachherige Erfolg erwiesen, da nämlich dieses eine relais von Rostock bis Damgarten jederzeit von einem Güstrow'schen Postillon, weil solches im Güstrow'schen Territorio ist, gefahren worden, sondern es hat auch zu der Zeit der damalige Kommissarius Vatky sich wegen des Porto dieses relais mit Unserm Rostock'schen Postmeister schriftlich verglichen (Stralsund, 22. Februar 1686)." Vatky könne daher an den König nur einen unzutreffenden Bericht von der Sachlage eingesandt haben, und man müsse jetzt fordern, daß es mit der Konzession der schwedischen Post auf der Strecke zwischen Hamburg und Rostock seiu Genügen behalte.

Ein eigenes königliches Postkontor könne in Rostock nicht zugestanden werden. "Wir können Ew. K. Maj. bei Unseren fürstl. Worten versichern, daß nicht Ew. K. Maj. Interesse sondern vielmehr eine partikulière Absicht einiger privat Leute hierunter versiret und einer Unserer eigenen Unterthanen in Rostock, welchem Wir aus bewegenden Ursachen bey Kombinirung Unser Fürstenthümer die Güstrow'sche Post, so er vormals verwaltet hat, abnehmen lassen, und welcher nunmehr E. Kgl. Maj. Postkontor gern in sein Haus haben will, zu dergl. bösen instrument wieder Unß als seinen natürlichen Landesherrn gebrauchet wird." Die sachlichen Ausführungen über die Konzessionirung der herzoglichen Post in Wismar, fährt dann das Schreiben fort, seien übrigens Sr. Maj. falsch, vielleicht absichtlich falsch vorgetragen, indem bei Einrichtung der meklenburgischen Postkurse von Schwerin und Güstrow nach Wismar das schwedische Kontor daselbst es abgelehnt habe, die herzoglichen Posten abzunehmen, weil dieselben angeblich zu geringe Erträge abwürfen, sodaß die Posten genöthigt waren, in einem Wirthshause "zum Posthorn" abzulegen, das früher die schwedischen Posten in gleicher Weise benutzt hätten. Uebrigens sei Wismar Endstation der Posten, sodaß von einer Durchfahrt nicht die Rede sein könne.

Auch der dritte Punkt im Schreiben Karl XII., einen Feldpostkurs durch Meklenburg anzulegen, wurde abgeschlagen, mit dem Bemerken, daß die Feldpost bequem an die zweimal wöchentlich von Neubrandenburg nach Güstrow gehende Fahrpost anschließen könne. Bei Anlegung der Feldpostroute bestände die Gefahr, daß die herzogliche Post von Neubrandenburg bis Güstrow ruinirt würde, und man habe aus diesem Grunde kurz vorher ein ähnliches Gesuch des Strelitzer Hofes, der eine eigene Post über Güstrow, Banzkow und Wittenburg nach Hamburg anlegen wollte, ablehnen müssen. "Eure Kgl. Maj. wollen nur, schließt das Schreiben, zu Unß die feste Zuversicht haben, daß Wir an allen dero glorieusen actionen aufrichtigen part nehmen und zu allen deren ferneren progressen des großen Gottes kräftigen Beystand und glücklichen Success von Herzen anwünschen, also auch Unsererseits gern dahin cooperiren werden, daß dieselben bei noch fortwehrenden dero Krieges expeditionen in Pohlen mehrere und geschwindere Correspondence von Hamburg nach Stettin dero intention zu vollkommener Satisfaction und merklichen Nutzen und zugleich ohn Unsern Schaden und sonst besorglichen und gewiß erfolgenden Abgang Unserer Posten erreichen können, in welcher Wir diesen unvergreiflichen Vorschlag thun wollen, dero Posten an die Unseren in Neubrandenburg anzuschließen; denn als Wir Unß haben berichten lassen, braucht dero Post aus Hamburg nach Stettin jedesmal pptr. 84 Stunden, da Unsere Posten den anderen Kurs über Güstrow von Hamburg ab in 48 Stunden gemächlich in Neubrandenburg seien."

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte des Landes-Postwesens