Abschnitt 2

Einrichtung von Postanlagen-Fremde-Schweden


Mit der Einrichtung der Post waren von Karl XI. die Landrentmeister und Postinspektoren Klinkowström und Hannott in Wismar beauftragt, welche sich in der Angelegenheit gleichfalls nach Schwerin und Güstrow mit der Bitte um Gewährung und Unterstützung wandten und unter Ueberreichung des königlichen Schreibens darauf hinwiesen, daß, nachdem der liebe Gott allem Anschein nach diesen Landen die Ruhe und den edlen Frieden gönnen wolle, der König auf baldige Einrichtung der Post dränge.


Der Gegenstand war für die meklenburgischen Höfe heikler Natur. Im Lande waren in der Zwischenzeit Landesposten eingerichtet worden, welche eine bequeme Verbindung von Rostock nach Hamburg gewährten. Ihre Benutzung war naturgemäß auch für fremde Korrespondenz offen. Aber den Antrag rundweg abzulehnen, wozu Herzog Gustav Adolf rieth, war nach Lage der Zeitverhältnisse inopportun, weil frühere Erfahrungen gelehrt hatten, daß Schweden nie viel Federlesens zu machen gewohnt war. Andererseits hatte Christian Louis in bedauerlicher Inkonsequenz vor Kurzem Hamburger Posten im Lande wieder zugelassen; damit war ein Präcedenzfall lästigster Art geschaffen, so daß die Antwort des Schweriner Hofes nur bejahend ausfallen konnte. Herzog Christian Louis antwortete in der That auf das königliche Schreiben von Paris aus am 19. Januar 1685: "Also wollen auch hierin E. Maj. mit Verstattung Ihrer obbenandter Maßen von Hamburg durch Unsere Lande nach Pommern, ab- und zurückgehende Post hiermit und Kraft dieses gratificir en, auch an Unsere Regierung dienlichen Befehl ergehen lassen." Aber er wollte die Genehmigung auch nicht ohne Weiteres ertheilen; er verfügte deshalb noch an demselben Tage an seine Räthe in Schwerin, daß sie für die Ertheilung der Genehmigung eine "Erklecklichkeit" fordern sollten. Er verlangte Bericht über nähere Einzelheiten der Post und wies die Räthe an, die Genehmigung nur unter Vorbehalt der Rücknahme zu ertheilen und dafür zu sorgen, daß den Landesposten durch die neue schwedische Post kein Präjudiz zugefügt werde. Die Räthe fandten einen Fahrplan der neuen Post - die Post ging ursprünglich über Gadebusch, Wismar, Bukow und Kröpelin auf Rostock - an den Herzog und berichteten das zur Sache Erforderliche, u. A., daß die Post auf schwedische Kosten erhalten werde; im Uebrigen glaubten sie doch hervorheben zu müssen, daß Meklenburg in-sonderheit die Stadt Gadebusch den Vortheil habe, "daß die Post daselbsten ableget und der Stadt nicht wenigen Nutzen schaffet. Wir wollen sehen, ob durch diese Post J. F. D. ein absonderlicher Vortel zugekehret werden könne. Inzwischen soll dahin gesehen werden, daß durch diese Post J. F. D. kein Praejudiz zuwachsen möge, in betracht nomine deroselben wir unß vorbehalten, dieselbige gehen zu lassen oder wieder aufzuheben."

In welcher Weise die Schweriner Räthe diese Absicht hatten ausführen wollen, ist aus den Akten nicht ersichtlich, dafür ergiebt sich aber aus ihnen, daß die schwedische Post schon bald darauf in drückendster Weise zum Schaden der meklenburgischen Landesposten betrieben wurde. Dabei geschah seitens der Schweriner Regierung nichts, was einer Wahrung der herzoglichen Interessen gleichzuachten gewesen wäre. Die Post trat auf Grund herzoglicher Genehmigung in Gang, und weder von Herzog Christian Louis noch von der Regierung in Schwerin wurden für den Durchgang der Post weitere Vorbehalte in Stockholm angebracht.

Anders und zwar konsequenter verfuhr Herzog Gustav Adolf von Güstrow, dessen Gebiet die neue Post gleichfalls passiren mußte. Auch mit ihm war wegen Durchführung der Post durch das Herzogthum Güstrow verhandelt worden; die von ihm ertheilte Antwort ist zwar nicht aufbewahrt worden, daß sie aber wenigstens nicht rückhaltlos zustimmend gelautet haben kann, ergiebt sich aus den verschiedenen Verordnungen, welche er bald darauf wegen der Post erließ. An die fürstlichen Postmeister Bahlemann und Völschow in Rostock erging unterm 13. December 1686 die Verfügung: "Bezüglich des praejudicirlichen Vorhabens der schwedischen Regierung bz. des Postwesens lassen wir geschehen und wollen, daß Ihr durch einen von Euch dependirenden Postillon den Postwagen, so zwischen Rostock und Stralsund gehet, soweit unser Gebiet sich erstreckt, fahren und die Persohnen allemahl für dem ordentlichen (d. h. fürstlichen) Posthause ab- und aufsteigen lassen sollet, und habt Ihr wegen des Ohrts, an welchem der Pommersche Postillon den Wagen zu liefern und resp. Ihr ihn anzunehmen habet, zuförderst Euch mit dem schwedischen Postmeister zu vergleichen."

An demselben Tage erging eine Verordnung gleichen Inhalts an Bürgermeister und Rath zu Rostock, dem Postmeister Völschow 1) hülfreiche Hand zu bieten, um alle dabei auftretenden Hindernisse zu beseitigen.

Völschow machte von der erhaltenen Anweisung bald praktischen Gebrauch. Die Post war nämlich in der ersten Zeit nach ihrer Einrichtung auf dem ganzen Kurse als königlich schwedische Post von Postillonen in schwedischer Montirung befördert worden; an dem Postwagen befand sich das schwedische Wappen. Völschow ließ vom Jahre 1686 ab die Post soweit, als sie das Gebiet des Herzogthums Güstrow berührte, zwar als königlich schwedische, aber durch meklenburgische, von seinem Kontor abhängige Postillone in meklenburgischer Montur fahren; das war besonders auf der Strecke von Rostock bis gleich hinter Damgarten der Fall, wo in Behrendshagen die Auswechslung der Posten stattfand. Ob er auch weiter nach Meklenburg hinein die schwedische Post durch meklenburgische Postillone befördern ließ, läßt sich zwar nicht mit Sicherheit angeben, doch sprechen gelegentliche Aktenvermerke davon, daß die Post bis Altkarin gleichfalls von seinen Gespannen und Postillonen gefahren wurde.

Der schwedische Postmeister Vatky in Stralsund suchte zwar die Maßregeln Völschows zu durchkreuzen, fand aber merkwürdiger Weise bei der schwedischen Regierung, die gerade jetzt mit der Regelung der inneren Landesverhältnisse, der Reduction des Grundbesitzes u. s. w. zu thun hatte, für seine Anträge keine aus reichende Unterstützung, sodaß die schwedische Post auf Güstrower Gebiet äußerlich als fürstlich meklenburgische Post gelten konnte, und das genügte dem Hofe in Güstrow, da man das Bestehen der Post bei dem Verhalten der Schweriner Räthe doch nicht hätte hindern können.

Aber auch die Regierung in Schwerin kam bald zu der Einsicht, daß sie bei Ertheilung der Genehmigung zum Durchgang der Post nicht die eigenen Interessen genügend gewahrt hatte. Schon im Jahre 1685 entstanden Differenzen mit der schwedischen Regierung in Wismar. Die alte Poststraße zwischen Rostock und Wismar lief über Neubukow, die schwedische Post wurde aber an Neubukow vorbei über Altkarin geleitet, zum Nachtheil der Zolleinnahmen in Neubukow, die nach der Angabe des Zollverwalters daselbst beträchtlich zurückgegangen waren, seit die Post über Altkarin ging; auch sollte die Nahrung der Städte Neubukow und Kröpelin beeinträchtigt worden sein, obgleich alle Posten an diesen Orten bisher höchstens eine Stunde gehalten hatten. Die Regierung in Schwerin trat mit der schwedischen Regierung deswegen in Schriftwechsel, aber aus Wismar erfolgte die Antwort, daß die königlich schwedische Post ihren Weg wählen könne, wo sie am schnellsten ans Ziel komme, " quod vias commodas pro postis quaerere liceat, quo cursus absolvatur citius ," übrigens seien ja auch die Posten frei von Abgaben und Zöllen, auch habe früher die reitende Post immer ihren Weg über Karin genommen.

"Wir haben," hieß es noch in dem Schreiben, "nicht vermuthen können, daß einer hochfürstlichen Regierung das königliche Schreiben (wegen der Post) so zeitig außer Gedächtniß gekommen seyn sollte, das daher vnsere hochgeehrte Herren hätten Anlaß nehmen können, auf die von dem Stadtvoigt zu Newen Bukow eingegebene sottises zu reflectiren ." Das Schreiben schloß dann mit einem energischen Protest wider die Zumuthung des Stadtvoigts in Neubukow und der Warnung, daß man bei Wiederholung Hülfe in Stockholm suchen müsse.




1) Völschow war noch bei Lebzeiten Bahlemanns zu dessen Unterstützung bestellt und ist später sein Nachfolger im Amte geworden.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte des Landes-Postwesens