Einrichtung von Postanlagen-Fremde-Lübeck

II. Einrichtung eigener und fremder Postanlagen
in Meklenburg. (Von 1645 bis 1701.)

2. Fremde Posten in Meklenburg und ihr Verhältnis zur Landespost.


d. Lübecker Posten.

Der letzte auswärtige Staat, welcher bereits im 17. Jahrhundert eigene Postanlagen besaß und dieselben über meklenburgisches Gebiet führte, war die benachbarte freie Reichsstadt Lübeck. Sie war in älterer Zeit ein wichtiges Bindeglied in den Botenkursen der Hansestädte gewesen; als dann der Hansebund aufgelöst wurde, behielt Lübeck einen Theil seiner alten Botenverbindungen bei, die sich nach Hamburg und Lüneburg, sowie auf meklenburgischem Gebiet nach Wismar, Schwerin und Boizenburg erstreckten. Nach Schwerin kursirte eine Lübecker Post schon 1676 einmal wöchentlich. S. G. Krüger besorgte als Lübischer Postmeister die Post, die Personen, Briefe und Sachen beförderte. Er erhielt von dem Herzog von Meklenburg-Schwerin jährlich einen Livreerock und Mantel, später nach Abschluß eines Kontrakts 72 Rthlr. jährlich aus der herzoglichen Kasse. Krüger besaß ein herzogliches Privileg zur alleinigen Ausübung der Postfahrt nach Lübeck; um sein Gewerbe hoch zu bringen, hatte er außerdem einen herzoglichen Befehl erwirkt, der einem Fuhrmann, welcher bisher 2 - 3 Mal zwischen Schwerin und Lübeck zum Nachtheil der Post gefahren war, die Fahrt nach Lübeck bei 50 Rthlr. Strafe nur alle 14 Tage einmal und zwar an einem bestimmten Wochentage erlaubte. Das Postwesen stand in Lübeck unter der Aufsicht des kaufmännischen Kollegiums der Schonenfahrer, welche im alten Hansebund die angesehenste Korporation der Kaufleute bildeten und von ihren zahlreichen Privilegien das Recht der Postbestellung in die neuere Zeit hinübergerettet hatten. Später unterstanden die Wismarsche und dänische Post dem Schütting in Lübeck, einem Kollegium der vier Aeltesten der Schonenfahrer. Unter dem Schütting verwalteten dann später meklenburgische und dänische Beamte für Rechnung und Kosten ihrer Regierungen die Posten.

Ueber die Zeit der Durchführung Lübecker Posten durch das Meklenburgische nach Wismar spricht eine Bestallung, die am 28. Nov. 1679 von den Schonenfahrern zu Lübeck dem Lübecker Bürger J. Bruhn zur Postfahrt nach Wismar ausgestellt ist. Die Bestallung hebt hervor, daß die königliche Regierung zu Wismar und das Schonenfahrerkollegium schon längst mit Unlust wahrgenommen hätten, wie "die in Hamburg zum Danziger Kurs verordneten Botten eine geraume Zeit hero uns praejudiciren " wollen; man hätte in Lübeck wie in Wismar sich der Hamburger Boten gänzlich entbürdet und beschlossen, einen "eigenen Botten, welcher wöchentlich zu zwei Mahlen die Reise von Lübeck nach Wismar und von dannen wieder zurücke verrichte, zu bestellen. Dabey dann in gute Consideration gezogen die aufrichtige Treue und nützliche Dienste, so der ehrbare J. Bruhn von Jugend auf schon beym Postwesen üerrichtet . . . Er soll seinem Bottendienst getreulich vorstehen und selbigen dem Postwesen üblichen Gebrauch und Nothwendigteit nach verwalten oder wenn er unvermögens daran behindert, die ihm anvertrauten Felleisen in beiden Kontoren richtig einliefern, im Reisen richtige Stunden halten und auf jede Meyle nicht länger alß eine Stunde zubringen, keine Nebenbriefe ohne express en Vorbewußt mitnehmen . . . Damit er seinen Bottendienst mit genugsamen Auskommen verrichten möge, so vermachen Wir ihm zum monatlichen traitement 26 Rthlr. davon Er 16 Rthlr. aus dem Lübschen und 10 Rthlr. aus dem Wismarschen Postkontor empfangen soll . . ."

Der Schweriner Regierung von der Einrichtung der Post Mittheilung zu machen, oder für den Durchgang derselben um Erlaubniß nachzusuchen, hatte man weder in Lübeck noch in Wismar für erforderlich gehalten. Dagegen hatte man für die Berücksichtung der Lübecker und Wismarschen Verhältnisse so gut wie möglich gesorgt.

So schloß man im Jahre 1683 über den Gang sowie die Taxen der Post zwischen Lübeck und Schweden einen Vertrag, der auf das durch die Post arg geschädigte Fuhrgewerbe in Wismar und Lübeck große Rücksicht nahm. Damals lief auf dem Kurse ein Lübecker und ein Wismarscher Postwagen; jeder Wagen fuhr an einem bestimmten Tage der Woche und Tags darauf zurück, sodaß beide zusammen 2 Hin- und Rückreisen machten; die Wagen durften außerdem noch an anderen Wochentagen fahren, waren dann aber in der Personen-, Waaren- und Briefbeförderung zu Gunsten bes ordinären Postwagens beschränkt. Die Fahrpläne wurden so geregelt, daß die Post sowohl in Lübeck wie in Wismar den Anschluß an die daselbst abgehenden Posten rechtzeitig erzielte. Bemerkenswerth ist noch, daß der Krone Schweden in dem Vertrage das Absenden eigener Boten als ausdrückliches Reservat vorbehalten blieb.

Mit der Schweriner Regierung trat Lübeck erst im Jahre 1701 in Verhandlung, als es sich darum handelte, wegen der Postverbindung zwischen Lübeck und Schwerin neue Einrichtungen zu treffen. Herzog Friedrich Wilhelm vereinbarte bei dieser Gelegenheit mit Bürgermeister und Rath zu Lübeck: ". . . daß die Lübeckschen Posten das fürstlich meklenburgische Territorium ferner berühren mögen und es damit in statu quo verbleiben, also daß dieselben wie bishero ungehindert kommen und gehen mögen."

Nach dieser neuen Konvention von 1701 mußte der Lübecker Postmeister vierteljährlich die Karten nach Schwerin einsenden; als Einkommen bezog er den achten Theil der Portoaufkunft der Post. Dafür hatte er aber die Pflicht, Briefe, Packete und Personen nur dieser Post zuzuführen. Lübeck verzichtete auf die Fahrt in der Station von Schwerin nach Lübeck.

Für die Portoerhebung nach Meklenburg hatte der Lübecker Postmeister die herzogliche Postordnung und Taxe anzuwenden.

Ueber die angegebenen Postrouten sprechen nur wenig Schweriner Akten; über den Kurs von Lübeck nach Boizenburg schweigen sie mit Ausnahme gelegentlicher Andeutungen gänzlich. Man wird nicht fehlgehen, wenn man hieraus auf eine geringe Bedeutung dieser Postrouten in jener Zeit schließt, immerhin aber waren sie bedeutend genug, um in gewissem Grade die landesherrlichen Interessen zu schädigen, denn sie durchquerten den fruchtbarsten Theil Meklenburgs, den Klützer Ort, und hielten den Verkehr dieser Gegend in dem Bann der benachbarten Hansestadt

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte des Landes-Postwesens