Abschnitt 5

Einrichtung von Postanlagen-Eigene-Mecklenburg-Güstrow


Herzog Gustav Adolf behielt, trotzdem die Post in Privatverwaltung ruhte, den Betrieb derselben ständig im Auge. Zeugniß davon legt ab der Erlaß der Verordnung vom 2. April 1678, "wie es mit den fürstl. mecklenburgischen Postfuhren von Güstrow über Parchim und Boizenburg nach Hamburg und so wieder von Hamburg nach Güstrow, die Fracht für Passagiere und Güter wie auch Brieff und Paqvet porto betreffende, zu halten sei." Die Verordnung gab zwar feste Taxen für die Versendung von Sachen, ließ aber den Unternehmern noch weiten Spielraum in der Erhebung der Gebühren; immerhin bedeutet sie aber im Vergleich mit der früheren Willkür der Unternehmer gegenüber dem Publikum einen erheblichen Fortschritt, indem sie nun öffentlich bekannt gemacht war, sodaß das Publikum selbst in der Lage war, die Richtigkeit der erhobenen Fracht- und Portosätze zu prüfen.


Anscheinend hatte die Verordnung auf das Gedeihen der Post den günstigsten Einfluß, denn im Jahre 1679 suchte die Schweriner Regierung wegen des Durchgangs der Post durch das Schweriner Gebiet Schwierigkeiten zu machen; bei der Berathung des Gegenstandes wurde in Schwerin sogar die Ansicht verfochten, daß die Schweriner Regierung den Betrieb der Post auf Schweriner Gebiet als ein ihr zukommendes Recht fordern müsse; der Streit verlief aber im Sande, da Herzog Christian Louis sich im Auslande aufhielt und keine Entscheidung traf. Es blieb also alles beim Alten.

Ernster waren die Differenzen, welche bald darauf wegen der Post mit Hamburg ausbrachen. In Hamburg hatte man nicht vergessen, daß hauptsächlich auf Betreiben der Regierung in Güstrow dem Hamburger Botenbetriebe auf Mecklenburgischem Gebiet ein Ende gemacht war. Allerdings war das Hamburger Botenwesen zu Anfang der 80er Jahre, begünstigt durch die verfahrenen inneren Verhältnissen Mecklenburgs, mit veränderter Organisation im Lande wieder in Thätigteit getreten, aber die Hamburger Boten setzten nunmehr auch alles daran, die mit großer Mühe zurückgewonnenen Vortheile nicht durch die emporblühende Güstrower Post wieder in Frage gestellt zu sehen. Auf Veranlassung des Botenamts suchte der Senat in Hamburg, als le Plat die herzogliche Postordnung öffentlich in der Stadt hatte anschlagen lassen, den Eintritt der herzoglichen Post in Hamburg von mehreren lästigen Bedingungen abhängig zu machen, die einem Verbot der Posten gleich kamen. Herzog Gustav Adolf ließ nunmehr, um zunächst die Zulassung seiner Post in Hamburg zu erlangen, dem Senat erklären, daß "Ihrer Durchlaucht ja das Recht, dessen andere benachbarte Stände sich bedienten, nicht gehemmt werden könnte, und gleichwie Ihrer Durchlaucht freistände, Sachen, so Sie zu Ihrem Hofstaat nöthig hätten, auf Dero Postwagen oder einen anderen Postwagen bringen zu lassen, also gehörte auch das Fahren der Briefe und Personen eigentlich zu der Post. Damit aber den Hamburger Fuhrleuten nicht zu nahe geschähe, hätten Ihre Durchlaucht schon befohlen, keine Postgüter und Waren für Privatleute aufzunehmen und anhero zu fahren, mit welcher Verordnung man hoffentlich vergnügt sein würde."

Diese Erklärung sollte jedoch durch den von Güstrow nach Hamburg gesandten Unterhändler nicht früher, als bis man sähe, daß anders aus der Sache nicht herauszukommen sei, abgegeben, und zuvörderst noch auf die Waren beschränkt werden, die zum Handel und Wandel gehörten und eigentliche Kaufmannswaaren wären.

Eine Einigung wurde erst erzielt, als seitens der Güstrower Regierung zugestanden wurde, daß die Station des Güstrow-Hamburger Kurses von Hamburg bis Escheburg von Hamburger Fuhrleuten besorgt werden sollte. Dennoch wurde wider Erwarten 1683 auf Drängen des Botenamts durch den Rath dem inzwischen in Hamburg eingerichteten mecklenburgischen Postkontor die Annahme von Briefen und Packeten - außer der für den Herzog selbstbestimmten - kurz und bündig untersagt.

Wie unerwartet diese Maßregel dem Hofe in Güstrow war, erhellt aus der Antwort, welche der Kammerpräsident nach Hamburg abzusenden empfahl. Er betonte in seiner Niederschrift, daß der Postmeister keine anderen Briefe mitgenommen, als solche, die nach Güstrow gingen; vielleicht wären vereinzelt kleine Packete dabei gewesen, die auf Rostock abgegeben werden sollten, und welche die pommerschen Boten (der neue Hamburger Botenkurs) nicht mitnehmen könnten. Das Botenamt könne sich deswegen nicht beschweren, um so weniger, als auch den Hamburger Fuhrleuten dadurch kein Schade geschehe, zumal man sich unlängst dahin verglichen, daß dieselben die Post allezeit bis Escheburg führen, die Post auch keine große, sondern nur kleine Packete mitnehmen und im Uebrigen die gute Anstalt, so dabei gemacht worden, dem Commercium nicht wenig zuträglich sei. Man hege deshalb die Erwartung, daß E. E. Rath der Post keinen Eintrag thue und die auf den parteiischen Bericht der Danziger Boten verfügten Maßnahmen wieber aufhebe. Ihre hochf. Durchl. würden die Erfüllung dieser Anregung für ein Zeichen guter nachbarlicher "correspondance" ansehen und nächstens einen eigenen Bevollmächtigten nach Hamburg absenden, der an Ort und Stelle das Weitere mündlich regeln könnte.

Der Herzog konnte sich zu einem so detaillirten Schreiben nicht entschtießen. Er leugnete in dem Antwortschreiben die Berechtigung zu Beschwerden rundweg ab und verhieß lediglich die baldige Ueberkunft emes Abgesandten zu weiteren Verhandlungen.

Dem Secretair Friderici, welcher bald darauf als Bevollmächtigter nach Hamburg ging, wurde das Votum des Kammerpräsidenten an Stelle einer Instruction mitgegeben und von ihm die Angelegenheit durch mündliche Besprechung gütlich beigelegt; er mußte sich aber zu der Bedingung verstehen, daß der Postmeister le Plat nicht weiter durch Mitnahme vieler großer Packete und Kaufmannswaaren den Fuhrleuten Anlaß zur Klage geben würde.

Vor der Hand verstummten die Reklamationen der Hamburger Behörde. Ganz in gleicher Weise waren der kurbrandenburgischen Post und den übrigen fremden Postanstalten Schwierigkeiten bereitet worden, allein es kam weder zur Aufhebung der fremden noch der Güstrower Post; hinsichtlich der letzteren fehlte dem Rath um so mehr das Recht, als er innerhalb des Herzogtums für die Hamburger Botenanstalt Vorrechte in Anspruch nahm, welche um nichts besser begründet waren, als der Besitzstand des Mecklenburgischen Postkontors in Hamburg. 9)

Im Jahre 1690 ernannte Herzog Gustav Adolf die beiden Unternehmer der Güstrow - Hamburger Post, Krüger zu Boizenburg und Jonas le Plat zu Hamburg (den Sohn des oben erwähnten Daniel le Plat), zu herzoglichen Postmeistern "zum Behufe der herzoglichen Hofpost". Beiden wurde unter dem 31. März eine förmliche Bestallung ertheilt und dem le Plat ein Jahresgehalt von 100 Rthl. Hamb. Crt beigelegt, wofür er das Kontor zu halten hatte.

Aus der Bestallung ergibt sich, daß der Betrieb der Postanlagen von Güstrow nach Hamburg u. s. w. aus Privathänden in eigene herzogliche Verwaltung übergegangen, und die bisherigen Unternehmer nebst dem bei den Posten beschäftigten Personal in die Reihe der besoldeten fürstlichen Diener getreten waren.

Außer der Güstrow - Hamburger Post gingen im Jahre 1690 auch die Posten nach Wismar, Rostock, Demmin, Plau (Berlin) und Parchim, welche bis dahin allein Daniel le Plat auf seine Kosten unterhalten hatte, in herzogliche Verwaltung über, sodaß nun die Regierung in der Lage war, das Postwesen für Handel und Verkehr und dadurch auch für die herzogliche Kasse nutzbar zu machen.

Der Erfolg zeigte sich bald in den aufkommenden Einnahmen. während bisher nur aus der Lübeck - Rostock - Demminer Post eine geringe Rekognition erzielt worden war, betrug die Einnahme aus den neuen herzoglichen Posten 1690/91 bereits rund 500 Rthlr., 1691/92 761 Rthlr. und 1692/93 sogar schon 1585 Rthlr., ein Betrag, der um so höher ins Gewicht fällt, als die Berliner Post bei Beförderung von Personen und Postsendungen aus und nach Mecklenburg der herzoglichen Post fühlbare Konkurrenz machte, und das damals noch in den Anfängen der Entwicklung stehende mecklenburgische Postwesen außerordentlich unter den Beeinträchtigungen der Kaufleute, Frachtfahrer u. s. w. zu leiden hatte.




9) Für die Darstellung der Verhältnisse zu Hamburg ist die ungedruckte Schrift von Flügge, die Mecklenburgisch - Hamburgischen Postkurse und das Mecklenburgische Postamt in Hamburg, benutzt worden.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte des Landes-Postwesens