Abschnitt 2

Einrichtung von Postanlagen-Eigene-Mecklenburg-Güstrow


Inzwischen bemühte sich H. Gustav Adolf das Postnetz des Landes immer mehr zu erweitern. Zunächst wandte er der größten Stadt in ganz Mecklenburg - Rostock - seine Aufmerksamkeit zu. Hier hatte bisher, wie wir oben schon gesehen haben, der Hamburger Botenbetrieb fortbestanden, und der Hamburger Postmeister daselbst unterhielt die Kurse von Lübeck und Demmin bis Rostock. Sei es nun, daß die guten Erträge dieser Kurse das Verlangen der Güstrower Regierung reizten, sei es auch, daß Gustav Adolf das Bestehen einer fremden Beförderungsanstalt in seinem Lande mit seinen Anschauungen über das Postregal als ein ihm zustehendes landesherrliches Hoheitsrecht für unvereinbar hielt, genug, schon in einer Geheimrathssitzung im Jahre 1660 war die Angelegenheit eingehend erörtert worden, wobei die Ansicht durchdrang, daß die Bestellung von Posten keiner Stadt, sondern zuvörderst dem Kaiser, demnächst den Landesfürsten in ihren Territorien zustehe, man daher dem Hamburger Senat die Aufhebung der Botenanlagen aufgeben müsse. Um der Sache mehr Nachdruck zu geben, wollte man gemeinsam mit der Schweriner Regierung handeln und vorerst der letzteren Gedanken vernehmen, "ob nicht der Postmeister zu Rostock von beiderseits regierenden Herren, und in eines jedweden Gebiet und Landen die Posten von der Herrschaft, durch deren Gebiete sie gehen, zu bestellen, und der Vortheil, den die Stadt Hamburg daraus ziehet, von den Landesposten zu heben sei."


Im Jahre 1666 hatten sich die beiden Regierungen dahin verständigt, daß der bisher vom Hamburger Botenamt ausgeübte Postdienst auf der Strecke Lübeck - Rostock - Demmin von beiden herzoglichen Regierungen gemeinsam eingerichtet werden solle. Trotz aller Vorstellungen der Hamburger Boten, sie in ihrem althergebrachten Betriebe nicht zu stören, und trotz der Fürsprache, die der Hamburger Senat ihnen angedeihen ließ, blieben die mecklenburgischen Regierungen fest. Sie ernannten am 15. November 1666 die bisherigen Hamburger Postverwalter Nicolaus Bahlemann und Hans Schwengel in Rostock zu herzoglichen Postmeistern und trugen ihnen die Verwaltung des Lübeck - Rostock - Demminer Postkurses auf. 1) Als Abgabe hatten beide jeder Regierung den Betrag von je 33 Rthlr. 16 ßl. zu entrichten.

Lange indessen sollte sich Hans Schwengel des herzoglichen Postdienstes nicht erfreuen. Der von ihm nebenher betriebene Weinhandel hatte ihn seines Dienstes nicht genügend warten lassen, so daß der H. Gustav Adolf sich genöthigt sah, Bahlemann allein den Postdienst zu übertragen. Die deswegen erlassene Verordnung d. d. Güstrow, 12. April 1675 giebt zugleich über den Betrieb der Postanlage sowie die Beziehungen des Postmeisters zu den beiden Höfen einen so reichen Aufschluß, daß sie im vollständigen Wortlaut hier folgen mag:

"Wir Gustav Adolf u. s. w. urkunden und bekennen hiermit, . . . ob wir woll benebenst Unsers Vetters Herzogs Christian Louis zu Meklenburg Liebden Anno 1666, den 15. November, Hans Schwengeln und Niclas Bahlemann zu Rostock für Unsere Postverwalter daselbst auf gewisse Maas bestellet, daß Wir doch aus verschiedentlich eingelangten Beschwerungen der bei der Dantziger Post zu Hamburg interessirenden wider Verhoffen vernehmen müssen, daß sowol der Kgl. Schwedischen Regierung als anderen Kaufleuten zu Hamburg wegen gar zu später Ankunfft des Rostock'schen Postillions zu Demmin, 2) allerhand Irrung und Unrichtigkeit in Bestellung ihrer Brieffe causiret wird, als wir aber befunden, daß solches Vnwesen gutentheils daher rühret, das ermelter H. Schwengel seines Weinhandels und anderer Vmstand halber dem Postwesen so genaw vnd allerdings mit solchem Fleiß, wie erfordert wird, nicht obliegen kann, dessen Consort N. Bahlemann auch daher, weill ihm die Mühe allein aufgebürdet werden will, der Mühe endlich überdrüssig worden, vnd dadurch noch mehr Vnordnung dabey einreißen mögte, so haben Wir für gut befunden, besagtem Niclas Bahlemann das Postwesen, soviel Uns betrifft, allein aufzutragen, vnd ihn für Unsern Postverwalter Unsers Theils zu bestellen, . . . also, daß er die Posten zwischen Rostock und Lübeck und dann zwischen Rostock und Demmin sowoll zu Pferde als zu Wagen wochentlich 2 mahl bestellen und dabei nicht die geringste Verseumniß vorgehen lassen, auch zu dem Behuff, sich mit tüchtigen getrewen Dienern, Knechten, guten starken Pferden und Wagen versehen, die paqueten bei Zeiten woll versiegeln vnd verschließen vnd die Postknechte damit zu rechter Zeit und bestimmter Stunde wegreiten und fahren lassen, wochentlich also damit coutinuiren und dahin vornehmlich sehen solle, daß alles ehrlich und auffrichtig ohne einzige Gefehrlichkeit, Vnterschlag vnd Vervortheilung geschehen möge, für welche seine hierunter anwendende Kosten vmd gebührende Mühe wir Unsers Theils gn. geschehen lassen, auch hiermit verordnen, daß er sowoll für die Persohnen als das Porto der Brieffe inhalts der hiebevor von Uns und hochged. Unsers Vetters Ld. ihm und H. Schwengeln ertheilten Ordonnanz ein gewisses Geld einheben und dasselbe in allen gehorsamblich nachkommen und geloben solle, jeboch daß, wenn Wir einige Brieffe bei der Post fortzuschicken haben, soweit Unsere Lande betrifft, dieselben ohne Porto mit überbracht werden sollen, wie Wir denn hiermit gn. versprechen vnd zusagen, ermelten Unsern Postverwalter N. Bahlemann . . . bei diesem Dienst und Postwesen, so lang er lebet, vnd . . . alles dasjenige allein praestiren wird, was bisher er und sein consort H. Schwengel insgesambt zu praestiren schuldig gewesen, jederzeit zu schützen." 3)

In Rostock war der Wechsel der Posteinrichtungen zwar zunächst glatt von Statten gegangen, aber bald gerieth Bahlemann in eine schwierige Lage durch das vom Rathe konzessionirte Fuhramt, dessen Genossen zum Personen- und Sachtransport in einer Rolle zusammengeschlossen waren. Zur Gründung des Fuhramts hatte jedenfalls die Errichtung einer Herzoglichen Postanstalt Anlaß gegeben, da die Fuhrleute eine Schädigung ihres Gewerbes von den Posten vielleicht nicht ohne Grund besorgen mußten.

Bahlemann suchte, gestützt auf zahlreiche herzogliche Verordnungen, welche ihm allein die Brief- und Personenbeförderung zuwiesen, jede Konkurrenz des Fuhrgewerbes zu unterdrücken. Beide Parteien bemühten sich nun, einander nach Kräften zu schädigen; in den Pfändungen von Wagen und Gespannen kamen die Repressalien zum Ausdruck. Nun erhob Bahlemann Klage beim Herzog, und dieser befahl Bürgermeister und Rath, Bahlemann in seinem Amte zu schützen.

Es ist von Interesse, die Stellung der Stadt Rostock zu den herzoglichen Intentionen kennen zu lernen; der Magistrat berichtete nämlich unter dem 7. Mai 1683 an H. Gustav Adolf:




1) Die Bestallung ist als Nr. 4 des Anhangs abgedruckt,
2) Demmin war d. Z. schwedisch.
3) Die Uebernahme der Postgeschäfte durch Bahlemann allein scheint auch von der Schweriner Regierung bestätigt zu sein, denn er kommt fernerhin auch in den Schweriner Akten allein vor.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte des Landes-Postwesens