Abschnitt 4

Einrichtung von Postanlagen-Allgemeiner Zustand der Postanstalt


Nach der Postordnung Herzog Gustav Adolfs von Güstrow vom Jahre 1678 hatte eine Person nach Hamburg zu zahlen 3 Rthlr. 8 ßl. bei 20 Freigepäck; ein Brief ("vom Bogen") von Güstrow bis Hamburg kostete 4 ßl., nach Parchim 1 ßl., "wenn die Briefe größer nach advenant ," ein Schiffspfund Gut bei Sommerszeit nach Hamburg 2 Rthlr. 16 ßl., zu Winterszeit 2 Rthlr. 32 ßl. "Was aber kleine Päckschen, Tönnchen und Kästchen so unter 1/4 Schiffspfund sein, dafür wird nach Pfunden bezahlet und zwar für 1 9 von Hamburg bis Güstrow, was gar kleine Päckschen fein, deßfalls wird gegeben für das 1 ßl., und ist im Uebrigen die Proportion des Weges zu observir en, wenn das mitgegebene nur nach einem gewissen Ort und nicht gantz hingebracht wird."


Für 1 schwer an Gelde 4 ßl., da aber nur biß Parchim, Boizenburg, soll die Proportion des Weges angesehen werden.

Nach der Güstrower Postordnung (vom 20, September 1693) zahlte 1 Person von da nach Hamburg (20 - 30 Freigepäck) 3 Rthlr., sonst 7 ßl. für die Meile, Passagiere von Rostock nach Hamburg sollten dagegen nicht mehr als auf der schwedischen Post zahlen, die wahrscheinlich niedrigere Taxen hatte; 1 Brief vom Bogen kostete nach Hamburg 4 ßl., 1 Schiffspfund von Güstrow nach Hamburg im Sommer 2 Rthlr. 12 ßl., im Winter 2 Rthlr. 24 ßl.; "kleine Päckschen u. s. w. 1 9 , was gar kleine Päckschen sind, fors 1 ßl. und ist im Uebrigen die Proportion des Weges zu observir en; 1 Gold nach Hamburg 4 ßl., wenn es unterwegs bleibt, nach advenant . Mit der Rostocker Post 1 Brief 1 ßl., 1 Person im Sommer 16 ßl., 1 Schiffspfund 20 ßl., 1 Tonne Kniesenack oder Bier 16 ßl."

Auf der Berliner Post 1 Person nach Plau 36 ßl., nach Berlin 3 Rthlr. 36 ßl., 1 Brief nach Berlin 5 ßl.

Bestimmungen über die äußere Beschaffenheit, den Umfang und das Gewicht der zur Post gegebenen Sendungen waren noch nicht erlassen. Infolgedessen war die Ladung eines Postwagens meistens ein buntes Gemisch kaufmännischer Waaren, Frachtsachen, Victualien in Tonnen und .Kisten, wenn der Absender es nicht vorzog, der Bequemlichkeit halber blutendes Wild, Hirsche, Rehe, Schweine ohne jede Verpackung abzusenden. Die Postwagen glichen daher ganz den schwer bepackten Frachtwagen und schlichen schneckenähnlich auf den Landstraßen dahin. Für die Passagiere war unter solchen Umständen der Aufenthalt auf den Postwagen keine Annehmlichkeit. Eine Schweriner Verordnung von 1691 setzte das Meistgewicht eines voll beladenen Postwagens auf 4 - 5 Tonnen (80 - 100 Centner) fest.

Briefe und sonstige Sendungen konnten frankirt und unfrankirt abgesandt werden. Passagiere konnten die Hälfte des Fahrgeldes vorausbezahlen und sich damit einen Platz sichern.

Die Postkontors rechneten jährlich mit den Kammern, später mit den Pächtern ab, das Rechnungsjahr lief vom 1. Juni bis Ende Mai, aber es dauerte bei einzelnen Postanstalten jahrelang, bis die Rechnung eines Jahres abgewickelt war.

Die Portogebühren wurden meistens nur bis zur Landesgrenze berechnet, nur nach einzelnen Orten des Auslandes konnte die Frankirung ganz erfolgen, z. B. nach Berlin. Für kleinere Orte im Lande bestanden keine besonderen Taxen; die zu erhebenden Portobeträge mußten immer nach der Taxe der nächsten größeren Stadt - Schwerin, Güstrow oder Rostock - reducirt werden. Den Postmeistern war damit natürlich ein weiter Spielraum für die Erhebung der Gebühren gelassen.

Engere Beziehungen zu fremden Verwaltungen hatten sich im Großen und Ganzen erst wenig entwickelt. In größerem Umfange wurde nur mit dem Taxis'schen Postamte zu Hamburg freundschaftlicher Verkehr unterhalten; die meklenburgische Korrespondenz ins Reich wurde daher überwiegend nach Hamburg geleitet.

So einfach die meklenburgischen Postverhältnisse um das Jahr 1700 auch noch waren, so hatte man sich im Publikum doch schon an die Thätigkeit der Posten gewöhnt. Sie begannen auch in einem Ackerbaulande, wie es Meklenburg vorzugsweise ist, wirtschaftliche Bedeutung zu erlangen, unterhielten sie doch alte und knüpften neue Verbindungen für den Absatz der Landesprodukte an.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte des Landes-Postwesens