Erstes Buch. Der ersten Periode erster Abschnitt: Entstehung des Bundes und Bildung desselben während dieser Zeit.

Inhaltsangaben: Die Anarchie des Deutschen Reichs und die Schwäche der Städte führen sie notwendig zu wechselseitigen Verbindungen unter einander — in Niederdeutschland kann dies aber nur erst später als an anderen Orten geschehen — Gründe, warum nie ein bestimmtes Jahr der Entstehung der Deutschen Hanse wird angegeben werden können — die Meinung der Neueren, dass sie 1241 entstanden sei, ist nicht bewährt — in älteren Zeiten gaben die Hansen auf ihren Versammlungen, so wie ihre Syndici und die älteren Schriftsteller nur runde Zahlen über die Entstehung des Bundes an, die Hanse selbst wusste nichts Bestimmtes darüber — wahrscheinlicher Ursprung der Brüderschaft im dreizehnten Jahrhundert — Ursachen, welche zur Ausdehnung einer schwacher Verbindungen wirkten — noch im dreizehnten Jahrhunderte kommen in den Urkunden wenige Niederdeutsche Städte vor, die in einer Verbindung mit einander begriffen waren, im vierzehnten mehrere und nun auch erst der charakteristische Name "Deutsche Hanse" — Entstehung, allmähliche Verbreitung und Wirkung dieses Namens — Namen der einzelnen Städte, welche in den Urkunden der ersten Periode als Mitglieder des Hanse Bundes erwähnt werden, und was sonst für welche dazu gehören möchten — erste schriftliche Konföderationsakte des Bundes, deren Erwähnung geschieht, von 1364 zu Köln — Grund der unvollkommenen früheren Nachrichten: schriftlich haben die Hansen erst 1361etwas bei ihren Versammlungen aufzuzeichnen angefangen, und von 1370 haben wir nur die Auszüge der von ihnen schriftlich genommenen Abreden — erster Zweck des Bundes: Schutz und Ausdehnung des Handels besonders im Auslande; zweiter Zweck: wechselseitiger Schutz; dritter Zweck: Handhabung der Rechtsordnung in den einzelnen Städten — Bundesbann —Tagsatzungen der Hansen aus dieser Periode; von ihrem öffentlichen Recht ist wenig bekannt — Übergewicht der Seestädte; wahrscheinliche Einteilung — einige aufbewahrte Statute aus dieser Zeit, in wie fern die Mehrheit der Stimmen entschied — einige andere Statute, und Art der Beiträge oder der Steuern.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte des Hanseatischen Bundes. Erster Teil