Das Rathaus an der Trostbrücke

Nach der Vereinigung beider Städte wurde ein neues Rathaus an der Trostbrücke erbaut, welches nicht mehr wie die alten domus consulum, sondern vorzugsweise consistorium in den lateinisch geschriebenen Stadt-Erbebüchern und andern Schriften genannt wird. Es scheint, dass dieser Ausdruck genauer auf denjenigen eingehegten Teil desselben zu beziehen ist, in welchem das Gericht gehegt wurde und die Richter saßen. Der gewählte Platz muss als ein sehr passender bezeichnet werden, denn nur an der Trostbrücke und der Mühlenbrücke stießen das St. Petri- und das St. Nicolai-Kirchspiel aneinander und ersterer Punkt lag recht mitten zwischen den beiden alten Rathhäusern. Um den Bau hier aufführen zu können, mußten aber wohl andere Baulichkeiten entfernt werden, denn der nach 1842 sehr tief ausgegrabene Grund des jetzt auf diesem Platze stehenden Gebäudes der patriotischen Gesellschaft zeigte unter der Vorderfassade ein Bollwerk von rauen Felsen mit untermischtem, unendlich hartem in Trassmörtel gelegten Klinkergemäuer, welches an der dem Wasser zugekehrten Seite mit behauenen Granitquadern bekleidet war, und früher als Ufermauer für die Straße gedient zu haben schien. Außerdem fanden sich verschiedene hölzerne Vorsetzen, einzelne Pfähle und sonstige Fragmente alter Wasserbauwerke, welche in buntester Unordnung durch einander standen, und vielleicht mehreren größtenteils auf Pfählen im Wasser stehenden Gebäuden angehörten, aber zu dem Grundplan des Rathauses nicht passten. Alle Pilotagen, worauf die Rathausmauern gestanden hatten, waren mit rauem Felswerk bedeckt, nur der Hintere Ausbau, welcher einer späteren Zeit angehört, war anders fundiert. Dass an der Trostbrücke ursprünglich andere Häuser standen, dürfte aus dem Stadterbebuche hervorgehen, wo ein Erbe als das vorletzte bei der Trostbrücke aufgeführt ist. Wann nun dieses Rathaus gebaut, ist nicht ermittelt; doch weisen die oben mit geteilten Zeugenaussagen über die städtische Verfassung vom Jahre 1338 darauf hin, dass das Rathaus an der Trostbrücke das derzeitige einzige in der Stadt, und nach einigen vor 60 bis 80 Jahren, nach anderen vor nicht langer Zeit erbaut war. Eine zwischen 1681 und 1701 von P. Schenck von Amsterdam herausgegebene Ansicht des Rathauses gibt im Titel das Jahr 1276 als das Erbauungsjahr an, (Het Rathuis gebout in het Jaar 1276: na der hant in het Jaar vergroot en vernieut) und von Hövelen in: Einige u. s. w. der Stadt Hamburg sonderbar nützliche Gedächtnisse u. s. w. 1668 führt Seite 9 an: „Nach eingeholeter guten Nachricht wird hiemit berichtet, wie Anno 1276 erst gedachte 2 Rathshäuser zu Hamburg in Eins gezogen, und nur eine Dingebank (Gerichtshaus) angestället worden.“ Bestimmt nachzuweisen ist das Rathaus an der Trostbrücke erst 1292, in welchem Jahre Johannes Seinkel dem Hamburgischen Capitel unter mehreren Renten auch eine von 11 Mark für 110 Pfennige in dem Rathause bei der Trostbrücke überließ. Im Stadt-Erbebuche und dem Rentebuche kommt dieses Rathaus zuerst 1350 und 1351 vor.

Dieses alte Gebäude hatte eine Fronte von 89 Fuß, war an der Südseite 62 1/2, an der Nordseite 58 1/2 Fuß tief und an der hintern Seite, am Wasser, 87 3/4 Fuß lang. Wie schon aus den verschiedenen Maßen erhellt, war die Grundform nicht rechtwinklig und selbst die Südseite bildete eine gebrochene Linie. Das alte Rathaus war im Backsteinbau nicht ohne Schmuck ausgeführt, und bei genauer Betrachtung der Fassade überrascht die Harmonie des Ganzen, während die einzelnen Teile, obgleich unter sich regelmäßig, dennoch in gewisser Unregelmäßigkeit gegen einander erscheinen. Von diesem Bau sind keine altere Zeichnungen, als aus dem 17. Jahrhundert vorhanden, und von diesen ist keine so vollständig und korrekt, dass sie ohne Weiteres hätte wiedergegeben werden können. Die älteste Ansicht des Rathauses findet sich auf einem vorzüglichen, die Hamburgische Börse darstellenden Kupferstich von dem Holländer Jan Dircksen aus Campen, welcher seit wenigstens 1613 in Hamburg lebte. Dieses Blatt, im Besitze des Stadt-Archivs, ist 17 Zoll lang und 11 Zoll hoch, mit untenstehenden sechszehn deutschen Versen des P. M. A. JC, ohne Jahresangabe. Vom Rathause ist nur ein Teil darauf, aber dieser ist von besonderem Interesse, weil das Portal in seiner ursprünglichen Form erscheint, wie es auf unserer Tafel I wiedergegeben ist. — Eine Ansicht des ganzen Rathauses in Kupferstich, vermutlich vom Jahre 1677, lieferte Hieronimus von Henßbergen, mit der Darstellung von Caspar Hasses Fontaine- und Kunst-Meisters neuen Schlangen-Brandt-Spritzen. Das Blatt, 18 1/2 Zoll breit, 14 1/2 Zoll hoch, ist für das Rathaus indes von geringerem Wert, weil die Zahl der Fenster nicht richtig ist. Besser ist die vollständige Ansicht des Rathauses auf dem Kupferstich des D. Lemkus, 10 1/2 Zoll breit, 6 1/2 Zoll hoch, welche nebst anderen Ansichten von Gebäuden seinem Grundrisse und Prospekte der Stadt Hamburg ums Jahr 1682 beigefügt ist. Manche andere kleinere Ansichten, welche größtenteils nach den genannten gemacht sind, können hier füglich übergangen werden. Dagegen finden sich im Wappenbuch des Niedergerichts Zeichnungen des Lieutenant Sooth vom Jahre 1716, welche den Grundriss, Aufriss, Durchschnitt und die innere Ansicht des Gerichtshauses enthalten und den angrenzenden Teil des Rathauses, offenbar nach Ausmessungen oder alten Rissen auf das Genaueste darstellen. Diese lehrreichen Zeichnungen, von denen das Stadt-Archiv und der Verein für hamburgische Geschichte Kopien besitzen, und die zum großen Teil in verkleinertem Maßstabe der Geschichte des Hamburger Niedergerichts von Dr. D. H. Jacobi in Steindruck beigegeben sind, hat es möglich gemacht, den auf Tafel II gegebenen genauen Aufriss vom Jahre 1700 herzustellen und durch Berechnungen die Richtigkeit außer allen Zweifel zu setzen. Nur der von Sooth gegebene seitliche Giebel, der anscheinend richtig gezeichnet, stimmt weder mit dem Grundriss noch mit der Wahrscheinlichkeit überein, weshalb von dessen Wiedergabe abgesehen werden mußte.


Die ganze Fassade war 89 Fuß lang und 42 1/2 Fuß hoch, in älteren Zeilen vielleicht noch etwas höher, weil die Straße später erhöht ward. Das Dach erhob sich ungefähr 25 Fuß über das Gesimse der Frontmauer, mithin der First des Daches 67^ 1/2 Fuß über die Straße. Im Erdgeschoss befand sich zunächst der Trostbrücke das Portal mit Spitzbogen, über den sich eine geschweifte Spitze erhob, welche in einem Knauf endete. Zu beiden Seiten des Portals standen unter Schirmdächern Statuen, und zwar rechts die Jungfrau Maria, die Schutzpatronin der Stadt und links der heil. Petrus. Oberhalb des Portals befanden sich in der Mauer zwei runde Wappennischen, von denen die rechte das Holsteinische Nesselblatt, die linke die Hamburgische Burg enthielt. Im übrigen Erdgeschoss befanden sich in gleichen Abständen fünf Fenster und ein halbes. Über diesen Fenstern lief 14 1/2 Fuß über der Straßenhöhe ein Band, worin 18 rechtsgelehnte Schildnischen, welche übertüncht und mit Brustbildern farbig bemalt waren. Auf diesem Bande, der eigentlichen Fensterbrüstung, standen acht 6 Fuß breite, und ein 3 Fuß breites, 12 Fuß hohe, oben mit einem Rundbogen geschlossene Fensternischen, mit fußbreiten Rundstabverzierungen eingefasst. Je vier der großen Fensternischen waren mit ihren Einfassungen bis auf 6 Zoll an einander geschoben, und jede der beiden Gruppen und das kleine Fenster durch einen 4 3/4 Fuß breiten glatten Mauerpfeiler getrennt. Je vier Fenster nahmen den Raum von dreien des Erdgeschosses mit den beiden Zwischenräumen ein. Von den großen Fensternischen diente aber nur die untere Hälfte für die Fenster, welche bis 1540 Backsteineinfassungen hatten, dann aber Sandsteinverzierungen erhielten. Eine Fensternische mit Fensterteilung ist auf unserer Tafel I als Einfassung benutzt. Dicht über der Bogenstellung lief eine Vierblattverzierung zwischen zwei schmalen Bändern und auf dieser standen 19 Spitzbogennischen, 3 3/4 Fuß breit, 8 Fuß hoch und einen halben Fuß von einander entfernt, und zwar so über den großen Fenstern, dass je zwei Nischen sich genau über einem derselben befanden. Die Nischen waren übertüncht und mit den lebensgroßen Bildern römischer Kaiser farbig bemalt. Für die Malereien in den verschiedenen Schilden erhielt schon 1354 der Maler Gerhard aus der Stadtkasse 10 Pfund Pfennige. Dicht auf den Nischen lag ein wenig vorspringendes schmales Backsteingesimse. Die ganze Nischengalerie war übrigens nur eine Blendmauer, welche das tiefhinabgehende Schieferdach verdeckte und der Fassade mehr Ansehen gab. Auf der Ecke an der Trostbrücke stand ein Würfel mit einer Sonnenuhr. Die Dachrinnen waren schon 1378 mit Blei ausgelegt.

Von der Hinterfassade ist nicht die geringste Nachricht vorhanden. Nach den ältern Grundrissen scheint sie neun gleichmäßig von einander entfernte hohe Rundbogen-Fenster enthalten zu haben, über denen wohl eine Nischengalerie wie an der Vorderfassade vorhanden war. Die untern Fenster fehlten aber jedenfalls und dafür reichten die großen weiter hinab.

Der südliche Seitengiebel war reich verziert und wie eine von Martin Gensler nach dem großen Brande gezeichnete Ansicht der Ruine (von der unsere Tafel I eine verkleinerte Kopie enthält) nachweist, mit drei großen Spitzbogenfenstern versehen, von denen das mittlere das breitere und größere war. Diese Fenster hatten ein vermutlich auch 1540 angebrachtes, reiches Sandsteinmaßwerk. Die schon erwähnte Zeichnung vom Lieutenant Sooth, mit der die drei Fenster nicht in Übereinstimmung zu bringen sind, hat den obern Teil mit Pfeilern, kleinen Fenstern und Nischen verziert. Ursprünglich war der Giebel höchstwahrscheinlich ein Treppengiebel, über den sich die Pfeiler in Türmchen erhoben, der aber wohl im 17. Jahrhundert verändert ward, wobei man auf die Pfeiler kleine Pyramiden setzte und auf dem mittleren einen Löwen mit einer Windfahne anbrachte.

Die innere Einteilung des ganzen Gebäudes war sehr einfach. An der Straße zunächst der Trostbrücke befand sich eine kleine Vorhalle und drei gewölbte Zimmer, und hinter diesen Räumen die große Halle. Der Baumeister wählte zweifelsohne diese Einteilung, weil der ihm zugewiesene Bauplatz entgegen den sonst üblichen Teilungen mehr Breite als Tiefe hatte, und der Eingang der Halle sich am untern Ende befinden sollte. Von den drei Zimmern dienten die beiden ersten zur Kämmerei, das letzte, 20 Fuß lang, 16 Fuß breit, zur Trese oder Tresekammer. In dieser wurden die Privilegien, Urkunden und auch Wertsachen aufbewahrt. Dass auch letztere Gegenstände dort hinterlegt waren, beweist die in einem alten Handlungsbuche enthaltene Nachricht, dass ein vom Herzoge Erich dem Jüngeren von Sachsen-Lauenburg dem Friedrich von Gheldersen versetzter Hauptschmuck ums Jahr 1383 auf dem Rathause in der Tresekammer, in einem Schrein, dessen Schlüssel er selbst besaß, niedergelegt wurde. In den Jahren 1381 und 1387 wurden Schlüssel und Schlösser für die Tresekammer angeschafft. Die Trese durfte nur bei versammelten, Rat geöffnet werden, und die Schlüssel befanden sich in den Händen der Herren Bürgermeister. Es diente ebenso wenig der Wissenschaft als der Erhaltung der Dokumente, dass oft Jahrelang dieselbe nicht geöffnet wurde, wie in späterer Zeit noch von 1746 bis 1757 und von 1783 bis 1790. An den Räumen der Kämmerei wurde 1361 gebaut, 1362 wurden die Glasfenster daselbst repariert und 1363 Matten für das Rathaus und die Kämmerei angeschafft, was um so nötiger sein mochte, weil die Fußböden mit Steinen belegt waren.

Über der Kämmerei und der Trese lag ein 85 Fuß langer, in der Mitte 18 Fuß breiter Raum, zu dem man nur durch eine in der Mauer an der Trostbrüeke liegende, nur 2 1/2 Fuß breite steinerne Treppe gelangte. Dieser Saal hieß die Laube, eine Bezeichnung, die noch im Hessischen in der Regel für das ganze obere Stockwerk gebraucht wird. In Hamburg begegnen wir dieser Benennung für einen Saal nur noch bei dem Eimbeckschen Hause, dessen Laube 1472 ausgeschmückt wurde, dagegen aber für die au der Wasserseite der Häuser befindlichen hölzernen Ausbauten schon im 13. Jahrhundert. Bei Rathäusern hatte die Laube aber eine besondere Bedeutung, und durfte in denselben nicht fehlen. Im Lübecker Rathause befand sich die Löwinge im obern Stockwerke nach dem Markte hin und wurden von hieraus die Burspraken verlesen; in Bremen lag über dem Eingange zum Ratskeller die Sternkammer, welche ehemals die Laube, de Löven, hieß, und auch im Lüneburger Rathause heißt noch ein 71 Fuß langer, 32 Fuß breiter reichgeschmückter Saal die Laube. Dr. M. Schlüter in seinem Traktat von denen Erben sagt Seite 281, die Laube sei früher ein freier Gang gewesen, wo nicht nur der ganze Rat, sondern auch andere Leute in ziemlicher Anzahl hätten erscheinen und spazieren können. Es war also eine Art Saal oder Kommissionszimmer, wohin sich auch der Rat bei versammelter Bürgerschaft zurückziehen konnte. Aus den Fenstern dieser Laube wurde am Petri-Stuhlfeier- und am Thomastage (22. Februar und 22. Dezember) die Bursprake an das vor dem Rathause versammelte Volk verlesen. Die Burspraken waren eine Sammlung alter und neuer, größtenteils Polizeisachen betreffender Gesetze, für beide Tage verschieden. Das Verlesen derselben war eine sehr alte Einrichtung und vor Erfindung der Buchdruckerkunst das Mittel, um den Bürgern und Einwohnern die gesetzlichen Vorschriften im Andenken zu erhalten und bekannt zu machen; aber auch in späterer Zeit ward dieser alte Brauch beibehalten und hörte erst 1811 auf. Zu diesen Verkündigungen und wenn zu andern außerordentlichen Zeiten neue Gesetze und Anordnungen verkündet werden sollten, wurde in älterer Zeit das Volk durch Anziehung der Glocke auf dem St. Marienturm zusammenberufen. Auf die Laube scheint auch die vereinzelt vorkommende Bezeichnung „theatrum“ bezogen werden zu müssen. Im Jahre 1392 ward ein Erbe an der Ecke des Neß, dem Theatrum von Hamburg gegenüber bezeichnet. Im Theatrum ward 1395 die Herzogin von Schleswig bewirtet, und für dasselbe wurden 1429 Leintücher zu Fenstergardinen gefärbt. Ferner wurden gerichtliche Bekanntmachungen auch im Theatrum angeschlagen, was für das Jahr 1472 mehrfach nachgewiesen ist. Auch die im Rathause gehaltenen nächtlichen Tanzfeste, wofür in den Stadtrechnungen häufig Ausgaben vorkommen, dürften auf der Laube begangen sein. Diese Feste scheinen besonders bei Anwesenheit hoher Personen, namentlich der Grafen von Schauenburg gegeben zu sein, für dessen Bewirtung auf dem Rathause 1383, 1385, 1386 und 1387 Ausgaben in Rechnung gestellt sind. Ein nächtliches Fest wurde 1440 im Theatrum gegeben und dafür vier Tonnen Hamburger Bier angeschafft.

Den ganzen hintern Raum des Gebäudes nahm eine 34 1/2 Fuß breite, im Mittel 82 Fuß lange Halle ein, deren Seitenwände bis zu dem vielleicht schon von vorneherein vorhandenen hölzernen Tonnengewölbe 22 1/2 Fuß hoch waren. Neun Fenster an der Wasserseite und drei Fenster nach der Trostbrücke verbreiteten reichliche Helle. Der Fußboden war mit Steinen belegt. Am nördlichen Ende der Halle befand sich ein durch eine hölzerne, nicht hohe Scheidewand abgegrenzter Raum, das Gehege, in dem der Rath seine Sitzungen hielt. Während derselben ward das Rathaus geschlossen und wenn rechtshängige Sachen anzusprechen waren, mussten die im Niedergericht sitzenden Ratsherren sich ins Gerichtsgebäude zurückziehen. In dem Gehege oder Ratsstuhle standen Bänke rund herum für die Mitglieder des Rats, welche mit Polstern bedeckt waren. Für die Bank der Bürgermeister ward 1355 ein langes Kissen und für die Sitze der Ratsherren 1366 zwei Kissen angeschafft, mit diesen zusammen auch zwei Handtücher für das Rathaus. Von 1373 bis 1375 wurden durch Hermann Schlichtecrull neue, mit kunstreichem Schnitzwerk versehene Sitze angefertigt und neue Polster für dieselben gemacht. Vor dem Gestühle der Bürgermeister, an der nördlichen Wand, stand ein Tisch, der mit einem seidenen Tuche bedeckt war; auf demselben das in demselben Jahre erneuerte Reliquienkästchen, worauf die Eide abgelegt wurden. Nach der Reformation trat an die Stelle der Reliquien die Bibel. Vielleicht befand sich auf dem Tische auch ein handschriftliches Stadtrecht, und seit 1497 das schöne mit Miniaturen verzierte Exemplar, welches Dr. Lappenberg in seinem anziehenden Werke über die Miniaturen beschreibt. Für prächtige Einbände solcher Bücher mit silbernen Beschlägen und Vergoldungen, von denen eines für den Tisch der Bürgermeister bestimmt war, finden sich 1538 und 1549 Ausgaben verzeichnet.

Die Wände der Halle waren mit Malereien verziert. Oben an der Wand, über dem Platze wo die Bürgermeister saßen, befand sich ein Gemälde vom jüngsten Gericht, eine Darstellung, welcher man fast in allen alten deutschen Rathäusern begegnet. Schon die Glosse zum sächsischen Weichbilde, Artikel 16, erläutert diesen Gebrauch mit folgenden eindringlichen Worten: „Wo der Richter richtet in derselben Statt und in derselben Stunde so sitzet Gott in seinem göttlichen Gerichte über dem Richter und über den Schöppen. Und darum soll ein jeder Richter in dem Rathause lassen malen das streng Gericht unsers Herrn Jesu Christi. Das ist darum, dass er gedenken soll an das Gericht, dass es unseres Herren sei, und dass er auch gedenken soll, dass er ein Richter sei des Volks, das Gott erlöset hat mit seinem teuren Blut. Und darum spricht David: Juste judicate filii hominum. Richtet recht ihr Menschenkinder.“ Mit diesen Worten aus Psalm 58 Vers 2 beginnt auch unser ältestes Stadtrecht. Ein solches Bild befand sich schon 1340 über dem Ratssitze, an dessen Darstellungen die Domherren Anstoß genommen und ihre Beschwerden darüber sogar an den päpstlichen Stuhl zu Avignon gebracht hatten. Sie behaupteten, auf jenem Bilde sei ein Geistlicher am Altar abgebildet und über ihm der Teufel, welcher das Abendmahl unsauber verteile und Schmutz in den Kelch werfe. Der Propst von Herwardeshude und die Minoriten begaben sich jedoch nach dem Rathause, stiegen mit Leitern zu dem fraglichen Gemälde hinauf und untersuchten dasselbe genau. Das Ergebnis dieser Untersuchung war jedoch ein urkundliches Zeugnis, dass kein anstößiges und überall kein anderes Gemälde in dem Rathause von ihnen gesehen sei oder erinnert werde, als nur eines, welches in gewöhnlicher Weise das Paradies und die Hölle mit Geistlichen und Laien darstelle. Ein Gemälde des jüngsten Gerichts befand sich noch im 18. Jahrhundert an derselben Stelle. Zu dem einen Gemälde kamen aber bald noch andere und schon 1364 wurden der Heiland und die Engel im Rathause geschmückt und 1367 erhielt der Maler Bertram 4 Schillinge für Auffrischung des Bildes der Engel auf dem Rathause. Auch die verschiedenen Malereien, welche der Wittwe des Hans Wirocks 1538 bezahlt wurden und die im Gehege hinter den Sitzen des Rats gemacht waren, dürften sich auf Gemälde beziehen, wie ebenfalls die hinzugefügte Reparatur der Fenster auf Glasmalereien schließen lassen. Von anderen Bildern und Bildsäulen, welche sich in der Halle befanden, wird später die Rede sein, da deren Vorkommen vor dem 17. Jahrhundert nicht nachzuweisen ist, wenn es auch keinem Zweifel unterliegt, dass sie sehr alt waren.

Von einem besonderen Interesse, selbst für die Hamburgische Verfassungs-Geschichte, ist die nächtliche Beleuchtung der Halle. Im Jahre 1382 wurden 48 Schillinge für die Wiederherstellung der Leuchte über dem Ratsstuhl ausgegeben; vielleicht derselbe Lüchterboom, für welchen Meister Bertram im Jahre 1372 die bedeutende Summe von 32 Talenten erhalten hatte. Eine neue messingne Krone mit vergoldeten Stangen und Knöpfen, 95 lb schwer, wurde 1553 im Rathause aufgehängt. Unter dieser Krone war es, dass bei den Rat- und Bürgerschafts-Versammlungen die Oberalten als Ehrenplatz dem Rate gegenüber, sodann die bürgerlichen Kollegien nebst den anwesenden Graduierten Platz nahmen. Nur dem präsidierenden Oberalten war es gestattet an diesem Platze unter der Krone die Versammlung anzureden. Doch wurden sie in den unruhigen Tagen des siebenzehnten Jahrhunderts nicht selten von den Tumultanten verdrängt, welche dort unter der Krone voraus verfügen wollten, was die Bürger in den Kirchspielen beschließen sollten, woher die unter Androhung der Nichtigkeit verbotenen sogenannten Kronen-Schlüsse ihren Namen führen. Unter der Krone sollten nach dem Windischgrätzischen Receß die Bürgerschlüsse angefertigt werden, aber schon 1699 wurde die Mundirung in die Schreiberei verlegt und unter der Krone nur hernach der Bürgerschluss verlesen. Zur Erwärmung des weiten Raumes bediente man sich kupferner Feuerfässer, von denen vier Stück im Jahre 1375 angeschafft wurden. Ein dem Eingange gegenüberliegender Kamin wird erst 1532 genannt, und kann möglicherweise erst damals angelegt sein.

Die anziehendsten geschichtlichen Erinnerungen knüpfen sich für den Hamburger an diese Halle, die für die großen Versammlungen des Rats und der Bürgerschaft diente. Hier wurde der Receß vom Jahre 1410 zwischen Rat und Bürgerschaft, sowie alle späteren Recesse geschlossen. Hier hielt der Rath seine Sitzungen und nahm bei verschlossener Türe die Ratswahlen vor, wie der Wahlreceß Artikel 16 ausdrücklich erwähnt. Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurde diese Handlung in die Ratsstube verlegt. In dieser Halle wurden auch die Todesurteile verkündet, und bei diesem Akt eine Luke im Gewölbe und Dach geöffnet, zur Andeutung, dass das Todesurteil nach altem Brauch unter freiem Himmel gefällt werde.

Unter dem ganzen Rathause lag ein Keller mit besonderem Eingang von der Straße. Unter der Kämmerei und der Trese lagen Kellerräume mit Kreuzgewölben, während der Keller unter der Halle nur mit einer Holzdecke und darüber gelegten Steinplatten bedeckt war. Erstere sind vermutlich der kleine Keller des Rathauses, für den 1377 ein Schloss angeschafft wurde. Im Jahre 1382 ward Steinpflaster im Rathauskeller gelegt. Diese Keller waren in älteren Zeiten vermietet, bis im Jahre 1619 auf den Wunsch der Bürgerschaft die Verhäurung eingestellt wurde, weil dadurch Feuersgefahr entstehen oder auch ein boshafter Mensch denselben innehaben und bewohnen könne. Zu dieser Vorsicht mochte die Pulververschwörung in England mahnen; aber nach wenigen Jahren muss die Furcht gewichen sein, denn am 13. August 1624 schlug die Bürgerschaft vor, ihn zu einem französischen Weinkeller zu aptieren, worin der Rat willigte. Dass der Keller in älterer Zeit als Gefängnis gedient habe, ist nicht nachzuweisen und die unbeglaubigte Sage, dass Störtebecher dort gefangen gesessen, beruht wahrscheinlich auf einer Verwechslung mit dem Keller des Richthauses.

Um das Jahr 1516 erhielt das Rathaus einen Anbau an der Südwest-Ecke in das Wasser hinein. Auf einer Menge unter der ganzen Fläche des Baues neben einander eingeschlagener 5 bis 7 Fuß langer runder eichener Pfähle erhoben sich ohne Bohlenbelag acht starke steinerne Pfeiler, welche sechs Kreuzgewölbe trugen. Die Zwischenräume der Pfeiler waren ausgemauert und dadurch ein Keller gebildet. Der Anbau selbst war an dem Hauptgebäude 41 Fuß, am Wasser 42 Fuß breit, an der Nordseite 18 1/4 und an der Südseite 17 Fuß tief, zwei Stockwerke hoch und mit einem besonderen Dach bedeckt, was durch alte Stadtansichten bewiesen wird. An der Wasserseite befanden sich drei, an der Seite nach der Trostbrücke zwei Fenster, unter denen eine aus zwei Reihen Vierblätter bestehende breite Backsteinverzierung lag, welche unsere Ansicht der Ruine auf Tafel l zeigt. Ein Bruchstück derselben befindet sich in der Sammlung Hamburgischer Altertümer. Der Anbau enthielt im untern Stockwerk zwei gewölbte Zimmer, in welche die Schreiberei, wo zugleich die Hypotheken- und Rentebücher bewahrt wurden, verlegt ward. Die frühere Schreiberei, Schreiberhalle (aula criptorum), Schreiberbude (boda scriptorum) lag an der Schreiberbrücke, welche vom Dornbusch nach dem Neß führt. Für dieselbe wurde 1372 und 1575 Kalk verwendet, und in ersterem Jahre die Fenster auf der Bude des Herrn Johannis Weinstorp des damaligen Protonotars repariert. Hier nahm der Rat bei der Besichtigung der städtischen Gebäude einen Imbiss. Im Jahre 1518 ward die alte Schreiberei an der Schreiberbrücke für 440 Talente an Hinrich Tammen verkauft. Dass die Schreiberei früher nicht mit im Rathause war, darf nicht auffallen, da auch in Bremen nach dem Bau vom Jahre 1405 die Schreiberei ein abgesondertes Gebäude bildete. Auf den Bau der neuen Schreiberei ist vielleicht die in Mönchsschrift in Stein gehauene Jahreszahl 1517 zu beziehen, welche 1788 sich an der Rathaustür bei der Kammer befand, und bei irgend einen Umbau hierher versetzt ward. Die neue Schreiberei wird vielfach die neue Kanzlei genannt; so wurden 1541 ein Teppich für den Tisch in dem Sitz der Ratsherrn und Vorhänge für die neue Kanzlei angeschafft, und 1540 ward eine kleine Glocke daselbst aufgehängt.

Das obere Stockwerk des Anbaues enthielt einen Saal, der die Weinbude oder der Weinboden genannt wurde, zu dem man durch eine Treppe von der Halle hinaufstieg. Da ein Zusatz zu dem 1559 revidierten Konzept der Niedergerichts-Ordnung vom Jahre 1555 vorschreibt, dass die Richteherren alle Nachmittage um 1 Uhr und zwar im Sommer auf den neuen Saal, im Winter aber auf die kleine „Wyenbode edder taske“ kommen sollten, um geringere Rechtssachen abzumachen, so ist anzunehmen, dass der obere Raum ursprünglich wie der untere in zwei Teile geteilt war. Auf der Weinbude hing nach der Gerichtsordnung von 1632 Art. 18 der Schragen der Prokuratoren, und wurde denselben jährlich nach Petri von den Gerichts-Verwaltern der Prokurcuoren-Eid verlesen. Hier wurden alle Beeidigungen vorgenommen und fanden Zeugenverhöre statt. Eine eigne Weinbuden-Ordnung schrieb in 19 Artikeln die zu beobachtenden Formen vor. Überhaupt wurde die Weinbude als Kommissionszimmer benutzt und versammelte sich am Abend vor Petri Stuhlfeier daselbst der Rat, um sich über die vorzunehmenden Wahlen zu beraten. Die Weinbude trat wohl eigentlich an die Stelle der Laube, welche im Jahre 1538 in einzelne Gemächer abgeteilt und dem Zollen eingeräumt war. Diese Räume und die Kämmerei erhielten 1540 steinerne Fenstereinfassungen. Für die Fenster der Kämmerei kamen 1541 noch künstlich gearbeitete Gitter hinzu und die Türe derselben ward 1546 mit einer Umfassung von gehauenen Steinen umgeben.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte des Hamburger Rathauses