Das Rathaus als französisches Tribunal

Die Benutzung des Rathauses zu einem französischen Gerichtsgebäude könnte hier gänzlich übergangen werden, wenn nicht bedeutende Umbauten vorgenommen wären, welche zum Teil später beibehalten, und von Einfluss auf die fernere Verwendung der Räume gewesen sind. Die Rathaushalle erhielt statt des Holzgewölbes eine flache Gipsdecke, welche von zwei großen hölzernen Säulen mit Palmblätterkapitälen getragen ward. An der Südseite ward ein zwölf Fuß breites Vestibul abgenommen, welches oben einen Balkon trug, der zur Verbindung mit dem ehemaligen Weinboden diente. Der ganze innere Ausputz dieses Audienzsaales ward zugleich erneuert. An der Vorderseite des Gebäudes wurde nächst dem Haupteingange eine breite bequeme Treppe und in jedem Stockwerke zwei Zimmer angelegt. Der 180ger-Saal und die Landstube wurden zu einem Audienzsaal umgebaut und die Herrenzollstube so verändert, dass ein Verbindungsgang um dieselbe herumführte. Bedeutender waren noch die Veränderungen am Niedergerichtsgebäude, worin unten vier Zimmer und die Wohnung des Kastellans, oben ein großer Audienzsaal und zwei Nebenzimmer hergerichtet wurden. Hierdurch war auch die Änderung der Fassade bedingt, und es verschwanden die Türen, bis auf die eine an der Trostbrücke und der nicht mehr zu benutzende Balkon. Das umgewandelte Gebäude wurde darauf zum Tribunal erster Instanz, nebenher aber vom 1. Juli bis zum 1. September zu den Ziehungen des französischen Lottos und bis zum 24. Februar 1813 zur Losung der Konskribirten benutzt.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte des Hamburger Rathauses