Beilage Nr. 5
Contract des Herzogs Johann Albrecht von Meklenburg mit dem Baumeister Christoph Parr über die Erbauung des fürstlichen Stuhls im Dome zu Schwerin.
D. d. Schwerin 1572. April 21.
Nach dem Originale im Großherzogl. Geh. u. Haupt-Archive zu Schwerin.
Kund vnd offenbar sey idermenniglich, Als zwischen dem durchlauchtigen hochgebornen fürsten vnd Hern, Hern Johans Albrechten, Hertzogen zu Mekelburg . ., an einem, vnd Christoffer Parn bawmeistern am andern thail, ein geding vnd bawvertrag, belangend einen fürstlichen Stuell, welcher in der Thumbkirchen zu Schwerin gegen dem Predigstuel vber zwischen vier pfeiler soll gebawet werden, vorgefallen, Das solcher auf nachfolgende weise mit seinen angehengten Conditionen vorglichen vnd beschlossen ist worden, Als nemlich, das gemelter bawmeister Christoffer Parr denselbigen fürstlichen Stuel zwischen die vier pfeiler oder seulen einfassen vnd auf ein fest, zierlich gewelb setzen soll, das auch solcher Stuel gegen dem Predigstuel so weit herfür gehen soll, das das gesichte die Kirche hinlang auf vnd ab vnverhindert gehen mag. Es soll auch dieser fürstlicher Stuel zum zirlichsten mit seulen, Compartimenten vnd historien außgeschnitten vnd formirt werden, wie solches an einem fürstlichen Stuel zum besten vnd schönsten sich gebüret, Oben sol ehr mit einer schönen decken beschlossen werden, vnd sol einen artigen Camin haben, welcher mit einer subtilen fewermauer an einem pfeiler hinauf vnd zum dach hinaus gefüret werden soll. Diß alles soll gemelter bawmeister mit seinen gesellen vnd gehülffen in bester vnd bestendigster form machen, die einem solchen fürstlichen Kirchenstuel vnd gemach woll anstehet vnd gebüret. Dagegen will hochermelter Hertzog Johans Albrecht Alabaster, Zigelsteine, kalck vnd andere darzu notwendige materien zur gnüge vnd zum fürderlichsten vorschaffen vnd die treppen durch einen zimmerman hienauf bawen vnd oben vber den Stuell die balcken, so viel derselben zu der decken nötig, legen lassen. Es will auch seine fürstliche gnade vielgemeltem bawmeister zu seiner belohnung für die gantze arbeit zur genüge vnd ohne verzug zweihundert thaler an gelde vnd ein drömpt Roggen betzalen vnd geben lassen. Alles one gefehr. Zu mehrer verkundt der warhaidt seindt dieser vertragszettel zwene eines lauts aufgerichtet, einer aus dem andern geschnitten mit A. B. C. D. verzaichnet vnd idem thaill einer zu gestalt worden. Geschehen vnd gegeben zu Schwerin den 21 Aprilis, Anno . . 72.
Auf Papier, nicht unterschrieben und besiegelt, jedoch am untern Ende durch die Buchstaben A. B. C. D. in Schlangenlinie ausgeschnitten.
D. d. Schwerin 1572. April 21.
Nach dem Originale im Großherzogl. Geh. u. Haupt-Archive zu Schwerin.
Kund vnd offenbar sey idermenniglich, Als zwischen dem durchlauchtigen hochgebornen fürsten vnd Hern, Hern Johans Albrechten, Hertzogen zu Mekelburg . ., an einem, vnd Christoffer Parn bawmeistern am andern thail, ein geding vnd bawvertrag, belangend einen fürstlichen Stuell, welcher in der Thumbkirchen zu Schwerin gegen dem Predigstuel vber zwischen vier pfeiler soll gebawet werden, vorgefallen, Das solcher auf nachfolgende weise mit seinen angehengten Conditionen vorglichen vnd beschlossen ist worden, Als nemlich, das gemelter bawmeister Christoffer Parr denselbigen fürstlichen Stuel zwischen die vier pfeiler oder seulen einfassen vnd auf ein fest, zierlich gewelb setzen soll, das auch solcher Stuel gegen dem Predigstuel so weit herfür gehen soll, das das gesichte die Kirche hinlang auf vnd ab vnverhindert gehen mag. Es soll auch dieser fürstlicher Stuel zum zirlichsten mit seulen, Compartimenten vnd historien außgeschnitten vnd formirt werden, wie solches an einem fürstlichen Stuel zum besten vnd schönsten sich gebüret, Oben sol ehr mit einer schönen decken beschlossen werden, vnd sol einen artigen Camin haben, welcher mit einer subtilen fewermauer an einem pfeiler hinauf vnd zum dach hinaus gefüret werden soll. Diß alles soll gemelter bawmeister mit seinen gesellen vnd gehülffen in bester vnd bestendigster form machen, die einem solchen fürstlichen Kirchenstuel vnd gemach woll anstehet vnd gebüret. Dagegen will hochermelter Hertzog Johans Albrecht Alabaster, Zigelsteine, kalck vnd andere darzu notwendige materien zur gnüge vnd zum fürderlichsten vorschaffen vnd die treppen durch einen zimmerman hienauf bawen vnd oben vber den Stuell die balcken, so viel derselben zu der decken nötig, legen lassen. Es will auch seine fürstliche gnade vielgemeltem bawmeister zu seiner belohnung für die gantze arbeit zur genüge vnd ohne verzug zweihundert thaler an gelde vnd ein drömpt Roggen betzalen vnd geben lassen. Alles one gefehr. Zu mehrer verkundt der warhaidt seindt dieser vertragszettel zwene eines lauts aufgerichtet, einer aus dem andern geschnitten mit A. B. C. D. verzaichnet vnd idem thaill einer zu gestalt worden. Geschehen vnd gegeben zu Schwerin den 21 Aprilis, Anno . . 72.
Auf Papier, nicht unterschrieben und besiegelt, jedoch am untern Ende durch die Buchstaben A. B. C. D. in Schlangenlinie ausgeschnitten.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte der fürstlichen Residenz-Schlösser zu Wismar, Schwerin und Gadebusch