Abschnitt 4

1668-77

Jacob Schack genannt Tropper, Trompeter von 1668 bis 1677. Am 22. April 1672 reicht er von Rostock aus sein Abschiedsgesuch ein wegen schlechter Behandlung. Dieses wiederholt sich noch einmal im April 1677.


1669-95

Jacob Schönemann, Violinist, der am 30. Oktober 1669 angenommen wurde. Am 14. Dezember bittet er um eine gewisse Zusage, ob er bleiben kann. Er ist schon die 7te Woche in Güstrow, hat in Altenburg sein Haus, Weib und Kind zurückgelassen und möchte nun bestimmte Zusage haben, damit er die Seinigen benachrichtigen kann 12). Am.2. April 1673 haben ihm Durchl. Herzogin die Information der jungen Herrschaft übertragen und am 5. August 1683 wurde ihm die Orgel anvertraut. Anfangs bezog er 150, später 200 Rtlr. Gehalt. Im März 1695 soll ihm noch etwas Besoldung gereicht werden.

1669-71/72

Andreas Schultze, Violinist von Michaelis 1669 bis 1671 bezw. 72 mit 150 Rtlr. jährlicher Besoldung. 1669-72 Heinrich Weber, Trompeter von 1669 bis Aug. 1672 mit 150 Rtlr. jährlicher Besoldung.

1669-78/82

Lorentz Finck Trompeter von 1673 bis 78 bezw. 1682, wo er noch in Geldangelegenheiten genannt wird. Besoldung jährlich 100 Rtlr.

1669-78

Nicolaus Chauveau, Sänger von 1669 bis 78 mit 150 bezw. 200 Rtlr. jährlicher Besoldung. Chauveau ist im Dezember 1674 nach Lübeck entflohen, wurde aber wieder gefaßt und nach Güstrow zurückgebracht (s. Geschichtliches).

1669-83

Johannes Anthonius Ravissart, Diskantist von 1669 bis 83 mit 200 Rtlr., jährlicher Besoldung.

1669-74

Leonhard van den Houte, gebürtig aus Brabant, wurde 1669 als Kapellknabe angenommen. Am 23. Juli 1672 fleht er den Herzog an, daß er ihm Mittel bewilligen möge, damit er Klavier und Violine erlernen könne. Anfang Dezember 1674 ist er entflohen. Man schrieb deshalb an den Bürgermeister in Lübeck, wo man den Ausreißer vermutete, und schickte den Sänger Ravissart mit einem Korporal nach Lübeck, die ihn suchen und nach Güstrow zurückbringen sollten. Der Bürgermeister schrieb (14. Dezember), daß Leonhard wohl in Lübeck gewesen, aber vermutlich nach Hamburg geflohen sei.

1670-74

Gottlieb Börrieß, Musikant, der Weihnachten 1670 mit jährlich 200 Rtlr. Besoldung angenommen wurde und bis 1674 erwähnt wird.


1671/72

Granßin, Musikant, 1671/72 mit 50 Rtlr. genannt.

1673-75

Jürgen Ernst Hein, Trompeter, mit 100 Rtlr. Besoldung von 1673 bis 75 genannt.

1674-91

Heinrich Barner, Trompeter, der vorher bei der fürstl. Garde diente und 1674 am Hofe angenommen wurde. Er ist bis 1691 geführt.

1674-76

Andreas Schell, Musikant, der 1674 mit 200 Rtlr. Jahresbesoldung angenommen wurde und bis Ostern 1676 gedient hat. Seine Witwe bittet für sich und ihre blinde Tochter im Juli 1675 (?) um 130 Rtlr., „restierendes Salarium ihres seel. Mannes“. An anderen Stellen heißt es aber: „die Witwe des Kapell- Musikus Andreas Schelle, der bis Ostern 1676 bei der fürstl. Hofkapelle in Güstrow mit aller Vergnüglichkeit gedient, fordert das wegen der Kriegsunruhen ausgefallene rückständige Gehalt von 448 Rtlr., welches nebst Kosten auf 610 Rtlr. angeschwollen ist.“ Da sie nach wiederholten vergeblichen Versuchen das Geld nicht erlangen konnte, wandte sie sich noch im Jahre 1741 an den König Friedrich August von Polen mit einer Klage gegen die Kaiserl. Kommissionskasse. Der König schrieb dieserhalb an Herzog Christian Ludwig, und da dies auch keinen Erfolg hatte, ließ die hochbetagte, arme Witwe die Klage sogar an „den Allergroßmächtigsten Kaiser“ gelangen, doch es half alles nichts, sie wurde abgewiesen.




12) Ähnliche Zustände wie in Schwerin, s. Schweriner Hofkapelle S. 113.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte der Güstrower Hofkapelle