Absxhnitt 9

Verschiedene Ausgaben, die, wenn auch nicht gerade wichtig, so doch immerhin ein gewisses Licht auf die damaligen Verhältnisse werfen, mögen zum Schluß noch folgen.

Am 24. Februar 1564 verkaufte der Lübecker Organist David Ebel (s. S. 10) zwei Trompeten für 19 Gulden 9 Schlg. an den Güstrower Hof. Für zwei Lautenbücher wurden 1564 dem Buchbinder Bernhard Schmiedt zu Güstrow 20 Schlg. bezahlt. Wegen des Zinkenbläsers mußte 1575 die Orgel höher gezogen werden. Der Organist Hubert (s. S. 6) erhielt für die nötigen „Sayden“ am 13. Januar 2 Gulden 16 Schlg. Der Organist und Orgelmacher aus Lübeck, der das Instrument 1579 wieder zurechtgebracht hat, bekam am 27. August 12 Taler. Ein Bote, der mit der „Trommelfahne“ dem König von Dänemark entgegengeschickt wurde, erhielt am 13. August 1579 14 Schlg. Der Lautenmacher Hans Piltzer zu Rostock mußte im Auftrage des Herzogs für die beiden „Fräulein zu Dänemark“ zwei mit Silber beschlagene und vergoldete „Zittern“ anfertigen und bekam dafür am 4. April 1594 54 Gulden 17 Schlg. Der Orgelmacher Valentin Christian aus Schwerin mußte 1600 und 1602 die Güstrower Schloßorgel renovieren und erhielt dafür am 14. September 1602 105 Gulden 2 Schlg.


Die bisher gegebenen Aufzeichnungen lassen die musikalischen Verhältnisse am Güstrower Fürstenhof während der Regierungszeit Herzog Ulrichs ziemlich klar erkennen. Mögen diese Einzelaufzeichnungen manchem vielleicht etwas zu weitschweifig erscheinen, so wird doch der aufmerksame Leser gerade aus ihnen ein Stück damaliger Musikgeschichte herauslesen.

Von einer eingehenderen Beschreibung der Art der Musik, der sozialen Lage der Musiker usw. kann insofern hier abgesehen werden, weil die Güstrower Verhältnisse von den Schwerinern nicht wesentlich abgewichen sein können und diese in der Geschichte der Mecklenburg-Schweriner Hofkapelle ausreichend behandelt sind.

Nach Herzog Ulrichs Tode (1603) sind einige Jahre keine Musiker am Güstrower Hofe nachweisbar. Von 1609 an sind zunächst wieder zwei Trompeter verzeichnet, die natürlich nur militärischen Zwecken dienten. Auch ein fremder Kunstpfeifer ließ seine Kunst hören und erhielt dafür 4 Gulden.

Der Trompeter Lange wurde nach Wismar und Rostock geschickt, um Heerpauken zu holen. Im August 1611 mußte er nach Pommern reiten, um dort 12 Trompeten zu bestellen.

Unter Herzog Karl - 1603 bis 10 - waren die Musikverhältnisse gänzlich unbedeutend. Dem nun folgenden Herzog Johann Albrecht II. - 1611 bis 36 - muß schon bedeutenderes musikalisches Interesse zugesprochen werden, doch seine Bemühungen wurden öfters durch politische Ereignisse und sonstige Zwischenfälle gehemmt. - Im Juli 1611 waren englische Komödianten in Schwerin. Der Herzog ließ sie auf einige Tage nach Güstrow kommen. Möglicherweise kamen durch diese Komödianten auch die englischen Musikanten, die sich damals hauptsächlich in Norddeutschland breit machten, nach Güstrow, denn der Herzog stellte 1613 die beiden englischen Musikanten Albertum Courrien und Wilhelm Harß ein. Das Anstellungsdekret lautet:

„Von Gottes Gnaden Wir Hans Albrecht H. z. M. bekennen hiermit, daß Wir den kunstreichen

Albertum Courrien
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Wilhelm Harß

vor unsern Musicanten und Diener bestellt und angenommen, bestellen und annehmen ihn auch hiemit wissentlich derogestalt und also, daß er Uns, zu welcher Zeit wir es begehren und Ihm fordern lassen werden, mit seinen Musical-Instrumenten seinem besten Vleiß und Vermögen nach uffwertig und zugegen sein und sich daran nichts behindern lassen soll, demselben auch in Unterthenigen gehorsam zu geleben und nachzukommen, er sich genugsam verpflichtet hat. Hiergegen und für solche seine Uffwartung und Dienst haben Wir versprochen, Ihm jehrlich, so lange Wir Ihn in solchen Dienst behalten, reichen und geben zu lassen 50 Taler, jeden 32 schilling hiesiger Wehrung, so wol auch zwey Kleider, und an deputat wie folgt: 1 Drömbt Roggen, 1 Drömbt Gersten, 1 feist Schwein, 1 Schaf, 1/2 Kuh, 1/8 (Tonne) Butter, 1/8 Hering, 20 Pfund Rotscher (trockner Stockfisch), 1/16, Kabbelar, 20 Pfund Spruten (Sprotten), 1 Schock Eyer, 10 gense, 10 Hunner (Hühner), 1 Scheffel saltz. Da auch in Kunftig besagter Unser Musicant demselben, wie obstehet, in einem oder andern über Zuversicht (wider Erwarten) nicht nachkommen oder geleben wurde, wollen wir jederzeit maß und macht haben, den selben abdanken und ihme solchen Dienst aufkündigen zu lassen. Urkundlich usw. Gegeben uff unserm Fürstl. Hause Güstrow, den 6. August No. 613.“ –

In einer Bestallung vom 10. August 1618 wird der Engländer William Brade zum Kapellmeister ernannt. Es heißt dort, daß er „jeder Zeit seinen Chorum musicum sampt den instrumenten instruct und fertig halten und Uns darmit, wo und zu welcher Zeit wirs begehren, oder es sonsten die gelegenheit erfürdern wird, uffwertig erscheinen soll und will, Gestalt er dan auch sol befehligt sein, uber die andern Musicanten, so wir bey Hoff in Uffwartung haben, billiger maßen zu com-mandiren und sie nebenst seinen beiden söhnen und andern, die wir seiner Unterweisung untergeben möchten, zu guter Übung anzuhalten.“

Das Gehalt sollte für Brade und seine beiden Söhne 1000 Gulden betragen; eine ansehnliche Summe!

Zwar ist eine weitere Bestätigung, daß Brade mit seinen Söhnen in Güstrow wirklich Dienste getan hat, außer obiger Bestallungsurkunde nirgends zu finden, aber da Brade vor 1591 bei dem Markgrafen Hans Georg von Brandenburg diente, 1594 in Kopenhagen, 1596 beim Markgrafen Joachim Friedrich von Brandenburg, 1599 wieder in Kopenhagen bis 1606 (1606-09 unbekannt), 1609-14 in Hamburg, 1614 in Gottorp, 1619 in Berlin, 1620 in Kopenhagen und 1622 wieder in Gottorp gewesen sein soll, so ist es leicht möglich, daß er das Jahr 1618, das in den von Eitner vermerkten Dienstjahren fehlt, in Güstrow zugebracht hat. Nach Riemanns Musik-Lexikon ist Brade 1618 in Halle gewesen.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte der Güstrower Hofkapelle