Abschnitt 1

Aus der Geschichte der Mecklenburg-Schweriner Hofkapelle 1) ist bekannt, in welcher Weise sich die musikalischen Verhältnisse am Schweriner Fürstenhof entwickelt haben. Für den ehemaligen Güstrower Fürstenhof können die gleichen Grundbedingungen wie für den Schweriner angenommen werden, doch gestaltet sich hier der Nachweis bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts besonders schwierig.

Organisten, Singemeister, Chorschüler, Trompeter und Paukenschläger sind in der Zeit von Anfang bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts häufig gemeinsam in Schweriner und Güstrower Akten erwähnt, so daß es oft schwer hält, festzustellen, welchem der beiden Fürstenhöfe ein gegebener Name zugeteilt werden muß.


Die in Güstrower Rentereirechnungen verzeichneten Organisten Jacob (Jacob Mors), Hieronimus (Hieronimus Mors), Jochim, die Trompeter Claus, dessen Söhne, Jacob, Barteldt, Bastian (Bastel), Augustin, Georg, Lucas, Hans, Jonas Vogenn, der Pfeifer Jürgen, der Pauker Fritz und der Trommelschläger Erhardt müssen bis zum Jahre 1555 in der Hauptsache der Schweriner Kapelle zugeteilt werden.

Herzog Johann Albrecht I., dessen Einfluß auf die Schweriner Musikverhältnisse sehr bedeutend war, hat sich während seiner Güstrower Regierungszeit (1547-55) meist mit Schweriner und fremden Musikern begnügt. Somit dürfte mit der Schilderung der Musikverhältnisse am Güstrower Fürstenhofe der Regierungsantritt Herzog Ulrichs als Anfang am geeignetsten erscheinen.

Wirklich ansässige, d. h. ständige Musiker, die ununterbrochen viele Jahre hindurch dienten, gab es natürlich auch am Güstrower Hofe nicht. Es wurden dort, wie in Schwerin, die Musiker angenommen, weggeschickt, wieder angenommen, wie es die Verhältnisse mit sich brachten.
Ständige Musiker, Trompeter usw. in beschränktem Sinne, d. h. im Gegensatz zu den fremden, am Hofe beschäftigten Musikern, waren zur Regierungszeit Ulrichs (1555-1603):

1556-58

Jochim, Trompeter von 1556 bis 58, mit 8 Gulden vierteljährlicher Besoldung.

1556-58

Paul, Organist von 1556 bis 58, mit 12 Gulden 22 Schilling vierteljährlicher Besoldung.

1557

Peter, Lautenschläger. Das Verzeichnis vom 3. Juni 1557 nennt 1 Organisten, den Lautenschläger Peter und einen Sänger.

1562-67

Märten, Trompeter von 1562 bis 67, mit 8 Gulden vierteljährlicher Besoldung, außerdem 15 Schilling 6 Pfg. Stiefelgeld und Kleidergeld.

1562/63

Jürgen, Lautenist, der im Winter 1562/63 mit 19 Gulden 9 Schillingen vierteljährlicher Besoldung geführt wird.

1562-73

Hieronimus, Lautenist. Er bekam 1562 15 Gulden, später 19 Gulden 9 Schillinge vierteljährliche Besoldung. Am 1. August 1565 wurden ihm auf Befehl des Herzogs „etzlich geld, so er in sein Häuslein zu Güstrow auf der Freiheit verbauet, laut seines Zettels wiedergegeben 5 Gulden 9 Schillinge“. 1573 ist er mit „20 Gulden Besoldung, 16 Gulden für zwei nachständige Kleider, 8 Gulden für einen Ochsen, 6 Gulden für ein Drombt Rogken, 5 Gulden 8 Schillinge für zwei Schweine und 6 Schillinge für Hutgeld“ in der Besoldungsliste geführt.

1562-67

Peter, Zinkenbläser, der 1562 9 Gulden 16 Schillinge 6 Pfg. und 1567 14 Gulden 9 Schillinge vierteljährlicher Besoldung erhielt. 1576 ist ein Zinkenbläser Peter als Ratsspielmann in Wismar erwähnt.




1) Geschichte der Mecklenburg-Schweriner Hofkapelle von Clemens Meyer. Schwerin i. M. 1913. Ludwig Davids Verlag.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte der Güstrower Hofkapelle