Abschnitt 3

Pfleger ging schon im Mai 1665 wieder ab (nach Holstein-Gottorp), und Danielis wurde wieder als Kapellmeister angenommen.

Von jetzt an scheint man versucht zu haben, obgleich der Hofmarschall am 30. Juni 1665 dem Trompeter Dabbert den Dienst aufsagte, weil der Hofstaat eingezogen würde, die musikalischen und theatralischen Lustbarkeiten weiter auszudehnen. Um 1669 werden diese ihren Höhepunkt erreicht haben, denn Danielis sollte sogar eine „Commedie Italienne“ (italienische Oper), nach Art der in Dresden üblichen, komponieren und zur Aufführung bringen. Er bemerkte aber, daß er in 10 bis 12 Wochen so etwas nicht fertig bekäme und daß er auch etwas dafür haben wolle. In Dresden wäre die Oper prächtig, aber es würde auch etwas darauf verwandt. Für verschiedene Balletts habe er gar nichts bekommen und für Lieder wären ihm zwar einmal 8 Taler gereicht worden, aber der Sänger, der eins davon gesungen habe, habe 10 Taler erhalten.


Im Jahre 1669 15) sind auch „Comödien“ in Güstrow aufgeführt worden, was daraus hervorgeht, daß am 21. August bezw. 2. November der Maler Bernhard Böhme wegen „verfertigter Arbeit bei den Comödien“, die im „Ballhause“ aufgeführt wurden, 63 bezw. 4 Rtlr. erhielt. Der Schloßkirchenküster Christian Scheibel bekam am 29. August 5 Taler „wegen gedruckter Exemplare zur Comödie“. 6 Rtlr. bekam am 30. September der Nagelschmied für Nägel „zum theatro bei der Comödie im Ballhause“, und der Schneider Jürgen Steinort erhielt „wegen zusammen genähtes Leinen, so zur Comödie gebraucht worden“, am 11. August und 30. September 2 Taler 24 Schlg., bezw. 1 Rtlr. 16).

Allzulange hat dieser Aufschwung allerdings nicht angehalten, und um 1674 scheinen sich unerquickliche Zustände so zugespitzt zu haben, daß einige Musiker sogar die Flucht ergriffen. Glänzend ist das Los der Musiker in Güstrow wohl nie gewesen. Beständige Anstellung gab es nicht; je nach den bestehenden Verhältnissen am Hofe wurden die Musiker angenommen und entlassen, wie es die Laune oder der Geldbeutel des Herzogs bestimmte.

Mit der Besoldung der Trompeter half man sich auch manchmal auf andere Weise, wie folgende Verordnung Gustav Adolfs nom 4. Dezember 1661 beweist:

„Verordnung,


wie es ins künftige mit den Hoftrompetern solle gehalten werden.

1. Es sollen hinfür 8 Hoftrompeter gehalten und Ihnen anstatt Ihrer Besoldung Krüge mit zugehörigem Lande und pertinentien eingethan werden.

2. Davon sollen wöchentlich 2 bei der Hofstatt aufwarten, und Zeit Ihrer Aufwartung jedem die Woche 1 Rtlr. Kostgeld und Futter auf ein Pferdt dargereicht werden.

Jedem wird bei Beziehung der Krüge ein Liberey Rock gegeben, welchen Sie allein alhier bei der Aufwartung gebrauchen, auch bessern und, wan er zerbrochen, sich auf ihre Unkosten einen andern anschaffen sollen.

3. Da aber zu Besuchung eines fremden Potentaten Fürsten und Herrn oder zu einer andern solennen Festivität die ganze Hofstatt wird bekleidet werden, sollen auch die Trompeter, so viel davon dazu verordnet werden, mit bekleidet werden, welche Liberey Sie aber allemahl wohl verwahren und bei andern Begebenheiten zu aufwartungen gebrauchen sollen.“

Konnten die Besoldungen schon von jeher oft nicht ausgezahlt werden, wie die Klagen in den Personalaufzeichnungen häufig beweisen, so trat diese Kalamität während der Regierungszeit Gustav Adolfs erst recht in Erscheinung. Der Herzog führte, wie schon erwähnt, einen großen Hofstaat, und wenn es in den geschichtlichen Überlieferungen heißt, daß infolgedessen die Handwerker und Kaufleute oft nicht bezahlt werden konnten, so traf dies in erhöhtem Maße die Musiker.

Klagen über schlechtes Essen waren auch nicht selten. So beklagt sich selbst der Kapellmeister Danielis über „schlechten Tisch“ und meint, er könne daraus auch ersehen, daß sich der Herzog gar nicht um ihn kümmere.

Auch die Behandlung, die sich die Musiker, Trompeter usw. gefallen lassen mußten, war oft recht demütigend für sie. Wir wollen nur einige Fälle herausgreifen.


Im Jahre 1672 bat der Trompeter Schack-Tropper um seine Entlassung, da er vom Hofmarschall schlecht behandelt worden war. Der Hofmarschall war mit ausgestrecktem Stabe auf ihn zugekommen, hatte ihn Hundsfott, Schurke usw. genannt und gesagt, daß er ihn wie einen Hund traktieren, ins Hundeloch, wo ihn weder Sonne noch Mond bescheine, werfen lassen wolle u. a. m.




15) Bärensprung nennt 1671 ein Hof-Liebhabertheater (S. Schwer. Hofk. S. 86) in Güstrow.
16) Bärensprung: Versuch einer Geschichte des Theaters in Mecklenburg-Schwerin berichtet: „1671 gab es unter Herzog Gustav Adolphs Regierung in Güstrow ein Hof-Liebhabertheater, „wobei die princesses Louyse und Elisabeth und I. Durchlaucht der Princ von Schwerin tanzten“. Zwischen den Entrees wurden Lieder gesungen und „Concerte von einigen Stimmen“, auch am Geburtstage des Herzogs „ein Hirtenspiel mit vieler Kunst repräsentiert.“ (S. Schweriner Hofkapelle, S. 86.)

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte der Güstrower Hofkapelle