Unter Karl IV

Bald nach dem Regierungsantritt Karls IV. ereilte unsere Augsburger Gemeinde der Untergang. Der Judenmord, der in den Jahren 1348 und 1349 fast gleichzeitig mit der furchtbaren Pest des schwarzen Todes und den Geißelfahrten Deutschland verheerte, verschonte wohl kaum eine Gemeinde. Die Anklage, die gegen die Juden ausgestreut wurde, sie hätten die Brunnen vergiftet und dadurch die Seuche herbeigeführt, mag auch ihren Teil zu der Verfolgung beigetragen haben. Die eigentliche Ursache für die Verfolgung war der Besitz, den ein Teil der Juden sich erworben hatte, sich hatte erwerben müssen, um sich vor Bedrückungen und Verfolgungen schützen zu können 1). Jacob Twinger von Königshofen, ein Chronist jener Zeit 2), schreibt 3) : „das gelt was ouch die sache, dovon die Juden gedoetet wurdent: wan werent sü arm gewesen und werent in die landesherren nüt schuldig gewesen, so werent sü nüt gebrant worden.“ „Die Judenverfolgung war im letzten Grunde als eine gewaltsame Emanzipation von der fremden Handelsvormundschaft aufzufassen. Die ärmeren oder verschuldeten Klassen der Bevölkerung erhoben sich beim Nahen der Pest gegen die unglücklichen Juden, welche, ausgeschlossen von den Zünften und Kaufmannsgilden und allein angewiesen auf das Darleihen zu Zins, bedeutende Reichtümer aufgehäuft und damit den Hass der Besitzlosen und der ihnen Verschuldeten sich zugezogen hatten“ 4). „Der judenmord, bei dem es hauptsächlich auf eine Vernichtung der Schuldbriefe ankam, ist eine Geldkrise barbarischester Art, eine mittelalterliche Form dessen, was man heutzutage soziale Revolution zu nennen pflegt“ 5).

1. Vgl. hierzu: Werunsky, Karl IV., Bd. II 1 S. 247. 257 f. Höniger, Der schwarze Tod in Deutschland. Berlin 1882. S. 42 f.
2. Er lebte von 1346—1420.
3. St.Chr. IX 763 f.
4. Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte I 592.
5. Roscher, Die Juden im Mittelalter vom Standpunkte der allgemeinen Handelspolitik in: Ansichten der Volkswirtschaft aus dem geschichtlichen Standpunkt II 339.


Am 22. November 1348 brach das Unglück über die Augsburger Juden herein. Nachdem der Bischof durch gerichtliche Sentenz sie dazu verurteilt hatte, verbrannt zu werden 6), wurden sie an jenem Tage teils verbrannt, teils erschlagen 7). Ein 84 jähriger Greis, Rabbi Senior, der beim Blutbade an diesem Tage den Blicken der Verfolger entgangen war, wurde drei Tage später beim Studium erschlagen 8).

Natürlich machten sich einige schlechte Elemente — auch ein Jude war darunter — die dabei herrschende Unordnung und Aufregung zu Nutze. Sie wurden, wie das Augsburger Achtbuch besagt, „mit urteil in die acht getan ... darumb daz si ze der zit do die Juden geschlagen wurden ... ir (der Stadt) frid und ir freiheit abgebrochen habent mit unrehtem gewalt, den si in diser stat frevenhch getriben habent“ 9).

6. Wagenseil, Geschichte der Stadt Augsburg (Augsburg 1819. 5 Bd.) I 134.
7. St. Chr. IV 220. Stetten I 103.
8. MGWJ. XXXIV. 318. Magazin für jüdische Geschichte und Literatur Herausgeg. von Dr. A. Berliner. Berlin II 1. Beide geben irrtümlich das Jahr 1349 an. Das Jahr 5109 der jüdischen Zeitrechnung, um das es sich hier handelt, entspricht zwar zum größten Teil dem Jahre 1349, fällt aber mit seinen ersten Monaten in das Jahr 1348.
9. St. Chr. IV 220 Anm. 8,


Dass es nur das Geld war, welches das Unglück der Juden verursachte, ersieht man ganz klar aus dem Verhalten von König, Stadt und Bischof nach jener grausamen Maßregel.

Am 16. Oktober 1347 hatte König Karl seinem Hofschenken Ulrich von Hochstetten zwecks Tilgung der ihm geschuldeten Summe von 200 Mark Silber einen Teil der Augsburger Judensteuer angewieseni 10). Gleichzeitig hatte er den Juden dieser Stadt geboten, von der jährlichen Steuer, die sie ihm und dem Reiche zu geben hatten, seinem Hofschenken jährlich 30 Mark Silber zu bezahlen, bis seine Schuld von 200 Mark gänzlich getilgt wäre 11). Kaum waren nun die Juden ermordet worden, so ging Karl daran, mit dem von ihnen hinterlassenen Gut seine Schulden abzuzahlen. „Er ließ es nicht nur an allen Vorkehrungen fehlen, sondern benutzte die Vernichtung seiner Kammerknechte in seiner schlauen Diplomatenweise überdies dazu, mit dem Gut der ermordeten Juden seine Anhänger zu belohnen und in der Treue zu befestigen.“ 12) Da die Juden seine „lieben Kammerknechte“ waren, hatte er freie Verfügung über sie und ihren Besitz. Bereits 14 Tage nach jenem Blutbad, am 6. Dezember gestattete er Ulrich von Hochstetten, für die 200 Mark sich schadlos zu halten an der Augsburger „juden gut, daz si hinter in gelassen haben in stat und uff dem lande, in erbe, hoeven, schuld, silbereym gefeze, pfenninge, golt oder silber.“ 13) Zugleich gebot der König dem Rate und den Bürgern der Stadt Augsburg 14), sowie Herzog Friedrich von Teck 15), dem Landvogt 16) zu Augsburg, seinem Schenken bei der Aufsuchung des ihm angewiesenen Judengutes in jeder Weise behilflich zu sein. Im folgenden Jahre bestätigte Ulrich am 16. Juni dem Rat und den Bürgern der Stadt Augsburg den Empfang der ihm auf das Judengut angewiesenen 200 Mark. 17) Nachdem Karl seine Anweisungen gegeben hatte, um seine Schuld bei Ulrich von Hochstetten zu tilgen, hatte er nichts Eiligeres zu tun, als seinem Landvogt Friedrich von Teck zu befehlen, alles von den Juden zurückgelassene Gut für ihn einzuziehen 18).

10. Augsb. UB. N. 430.
11. Augsb. UB. N. 429.
12. Werunsky, Karl IV. Bd. II 1 S. 272.
13. Augsb. UB. N. 452.
14. Augsb. UB. N. 453.
15. Augsb. UB. N. 454.
16. Am 3. November 1347 hatte Karl an Friedrich von Teck die Landvogtei zu Augsburg mit allen Rechten, Steuern, Juden, Nutzungen und Zugehörungen übertragen. Augsb. UB. N. 432. Huber, Reg. 408.
17. Augsb. UB. N. 469.
18. Urkunde vom 14. Dezember 1348. Augsb. UB. N. 455. Huber, Reg. 794.


Dass in Augsburg die Juden bei der Verfolgung weder vom Rat noch vom Bischof geschützt worden waren, erklärt sich daraus, dass sowohl die Stadt als auch die Geistlichkeit den Juden stark verschuldet war. Beide hatten daher das größte Interesse daran, dass sie von ihren Gläubigern befreit wurden. Doch mit dem Tode der Unglücklichen war noch nicht alles erledigt. Denn die Schuldbriefe waren jetzt Eigentum des Kaisers, da er der Erbe der ermordeten Juden war. Von ihm mussten sie erst die Schuldbriefe zurückbekommen oder von ihren Verpflichtungen entbunden, werden. Karl war nun der Mann, bei dem solche Wünsche ein williges Ohr fanden.

In einer Urkunde vom 21. Dezember 1348 erklärte er, Bischof Markwart von Augsburg habe ihn „underweiset, wie er und ... sein Kirche, ir Amptleute und Pfleger grozze schult schuldig sein an den Juden ..., davon er und sein Kirche in unvorwuntlich und terplichen schaden kumen müssen, es en sey danne, daz daz unser kunigleich genade si davor gerüche genedikleich brengen“ 19). Daher sprach er den Bischof los und ledig aller seiner Schulden nicht nur an die Augsburger, sondern auch an die anderwärts ansässig gewesenen Juden. Zugleich verbot der König geistlichen und weltlichen Fürsten, Grafen, Freien, Merren, Rittern und Knechten, in Städten und Märkten, wegen der Judenschulden Forderungen an dem Bischof und seiner Geistlichkeit, an seinen Amtleuten und Bürgen geltend zu machen.

Längere Zeit währten die Verhandlungen zwischen dem König und der Stadt wegen des von den Juden hinterlassenen Gutes. Am 29. März 1349 versprach Karl der Stadt, wegen der Häuser und Grundstücke, die den Juden gehört hatten, keine Forderungen stellen zu wollen, und sprach sie frei von aller Schuld an dem Judenmorde 20). Trotz dieses Versprechens ließ sich Karl nicht abhalten, wegen des Judengutes Ansprüche der Stadt gegenüber geltend zu machen. Am 30. Mai 1349 forderte er sie auf, sich deswegen mit meinem Bevollmächtigten, dem Landvogt, in Verbindung zu setzen 21). Schon nach 3 Tagen führten diese Verhandlungen zu einem für beide Teile befriedigenden Abschluss. Am 2. Juni verschrieb Karl der Stadt Augsburg der Juden Gut „es sien haeuser, hofsach, besuohts oder unbesuohts“, nachdem sie zuvor — abgesehen von den an Ulrich von Hochstetten gezahlten 200 Mark — an Friedrich von Teck 1000 Mark Silber gezahlt hatte 22). Damit war aber die Angelegenheit für die Stadt durchaus noch nicht erledigt. Karl kam es nicht darauf an, Rechte und Privilegien zu vergeben, die einander widersprachen. Obwohl er den Augsburgern das herrenlos zurückgebliebene Gut verschrieben hatte, gab er den Grafen Ulrich von Helfenstein 23) ein Anrecht auf die Judenhäuser.

19. Mon. Boica XXXIII b 145. Huber, Reg. 799.
20. Lünig XIII 94. Huber, Reg. 899.
21. Augsb. UB. N. 466. Reg. Boica VIII 164. Huber, Reg. 971.
22. Augsb. UB. N. 467. St. Chr. IV 220. Huber, Reg. 985.
23. Es waren mehrere Brüder.


Von ihnen musste die Stadt erst die ihr eigentlich seit fast zwei Jahren gehörigen Häuser kaufen 24. Aber trotz alledem sollte Augsburg noch nicht zur Ruhe kommen. Juden, die dem entsetzlichen Blutbad jener Unglücksjahre entronnen waren und noch Schuldbriefe von der Stadt oder ihren Bürgern in Händen hatten, meldeten sich jetzt natürlich mit ihren Ansprüchen. Die Augsburger wussten sich in ihrer Not nicht anders zu helfen, als ihren Bürgermeister und ihren Rat zum König zu schicken und ihn um seinen Beistand zu bitten. Wie gar nicht anders zu erwarten stand, gelang es der Gesandtschaft, die Erfüllung ihrer Wünsche zu erlangen. Karl stellte am 6. September 1353 der Stadt einen Brief aus, in jdem er sie von aller „unredlich schult“ entband 25). Er wies alle Fürsten, Grafen, freien Herren sowie jedermann an, den Augsburger Bürgern beizustehen und nicht zu gestatten, dass ein Jude Ansprüche gegen sie geltend mache.

Der Kern der Augsburger Judengemeinde war im November 1348 untergegangen; aber einigen war es doch gelungen, der Wut ihrer Verfolger zu entgehen und ihr Leben zu retten. Sie wurden genau einen Monat nach jenem blutigen Tage, am 22. Dezember, vom Könige dem Bischof Markwart „gegeben und verliehen.“ 26) Einige von ihnen sind uns schon bekannt. Die Ueberlebenden waren: Sprinze, die Schulmeisterin, und ihre Kinder, ihr Schwiegersohn Enslin der Ganser mit Frau und Kindern, Joseph der Kratzer, Lemlin von Speyer und Joehlin Schonmann. Auch des letzteren Sohn Süßkind 27) und der Jude Schmul 28), die uns Anfang 1350 in Augsburg begegnen, gehören wohl noch zu jenen der Verfolgung entronnenen Juden.

24. Urkunde vom 22. Februar 1351 in Augsb. ÜB. N. 482. Stetten I 103.
25. Augsb. ÜB. N. 495. Reg. Boica VIII 276. Huber, Reg. 1587.
26. Mon. Boica XXXIIl b 146. Huber, Reg. 800.
27. ZSchwN. IV 195.
28. ib. 194.


Diese wenigen noch aus der alten Gemeinde übrig gebliebenen Juden bildeten den Grundstock für die Entstehung der neuen. In dieser zweiten Augsburger Judenschaft müssen wir unterscheiden zwischen den Juden des Bischofs und denen der Stadt. Allerdings begegnet uns diese Scheidung nur einigemal bei Steuerveranlagungen und Abrechnungen. Bereits am 24. Mai 1350 bekannte Karl in einer Urkunde, dass die Juden „umb Unschuld sint verderbet“, und dass die Verfolgung ihm und dem Reiche nur Schaden gebracht hätte 29). Der König suchte daher nach Mitteln, wie er „dem Reiche die Judischeyt widerbringen“ könnte, und sah den einzigen Ausweg in der Erteilung von Privilegien zur Judenaufnahme. Am 24. Mai 1350 erteilte er dem Bischof Markwart von Augsburg ein solches Privileg und befahl ihm, seine Schützlinge nach Kräften zu schirmen 30). Die Stadt erhielt erst am 8. Dezember 1355 die Erlaubnis, ,,zwelf gantze Jare ... Juden und Judine / alte und junge / reich und arme / wie sie der bekumen“ aufzunehmen und „uf dieselben jaerige Zinse und Steuere“ zu setzen 31). Am 3. Juni 1359 verlängerte Karl dieses Recht um 20 Jahre 32) also bis 1387. 33)

29. Mon. Boica XXXIII b 171. Huber, Reg. 1300.
30. Mon. Boica XXXIII b 171. Huber, Reg. 1300.
31. Lünig XIII 95. Huber, Reg. 2323.
32. Wiener S. 134 N. 233 hat irrtümlich 30 Jahre.
33. Augsb. ÜB. N. 523. Reg. Boica VIII 418. Huber, Reg. 2962.


Da sich die Juden in Deutschland im Mittelalter mit Vorliebe in Handelsstädten, die zugleich Bischofssitze waren, niederließen 34) und da sie sich, abgesehen vom 22. November 1348, in Augsburg von selten des Rats und der Bürger stets einer für die damalige Zeit milden Behandlung erfreut hatten, dauerte es nicht lange, bis sich hier wieder eine ansehnliche und wohl auch angesehene Gemeinde gebildet hatte. Im Jahre 1355 tauchen bereits wieder 18 jüdische Familien in den Steuerbüchern auf; 1356 war ihre Zahl auf 23, 1368 auf 40 und 1382 auf 46 Famihen gestiegen 35). 1385 betrug die Zahl der in Augsburg wohnenden Juden etwa 200 36).

1364 gingen die Rechte an den Juden, die Kaiser Ludwig 1330 an Peter von Hoheneck verliehen hatte und die von diesem seine Söhne Andreas, Berthold und Hans geerbt hatten, durch Kauf an die Stadt über 37). Formell hatten die von Hoheneck von den Judensteuern 80 Pfd. jährlich zu beanspruchen, und diese 80 Pfd. hatten im Jahre 1330 nur einen Bruchteil der Judenabgaben ausgemacht. Jetzt aber konnte die durch die Verfolgung verkleinerte und verarmte Gemeinde jedenfalls an die Brüder von Hoheneck noch nicht 50 Pfd. jährlich abführen. Ebenso ist anzunehmen, dass die Herren von Hoheneck noch nicht einmal hofften, in absehbarer Zeit zu ihren 80 Pfd. jährlich zu kommen. Denn sonst hätten jene nicht auf ihre Rechte für den Kaufpreis von 500 Pfd. verzichtet 38).

Noch nicht 10 Jahre später jedoch, schon 1373 hatte sich der Reichtum der Gemeinde außerordentlich gehoben, Karl IV. hatte im Laufe dieses Jahres die Mark Brandenburg den Wittelsbachern abgenommen und sie seiner Hausmacht angeschlossen. Hierfür bedurfte er bedeutender Geldmittel, zu deren Beschaffung er sich nicht scheute, den Reichsstädten eine bis dahin unerhörte Schätzung aufzulegen. Den äußeren Vorwand gaben die Klagen der Städte über die vielen Forderungen des Kaisers 39). Um sie hierfür zu strafen, legte er ihnen diese neue Abgabe auf.

34. Vgl. Deutsche Geschichtsblätter. 1901. S. 243 f.
35. Israelit 1873. N. 12.
36. AKDV. VI 1837. Sp. 124.
37. Stetten I. 107. Reg. Boica IX. 104.
38. Stobbe S. 27 bemerkt, dass, wenn jemand in jener Zeit Einkünfte verkaufte, dieselben 10% des Kaufpreises auszumachen pflegten.
39. Gullmann, Geschichte der Stadt Augsburg I 64.


Von Augsburg forderte der Kaiser 37.000 Gulden und von den Augsburger Juden noch außerdem 10.000 Gulden 40). Zur Eintreibung dieser Summe sandte der Landvogt Eberhard von Württemberg die beiden Ritter Ulrich von Mannersberg und Konrad Keyssen nach Augsburg. Die Stadt berief sich auf ihre die Juden betreffenden Privilegien, musste sich aber schließlich dem Willen des Kaisers fügen 41). Nun legte die Stadt ihre Juden ganz einfach gefangen und zwang sie, die 10.000 Gulden zu zahlen 42). Zugleich mussten die Juden schwören, „daz si hie beheben, biz man mit unsern herren dem kaiser uz trug von der vodrung az er an die judischeit hie getan hat“ 43). Die Augsburger schickten darauf eine Gesandtschaft zum Kaiser, die ihm das Geld am 15. Oktober 1374 überbrachte 44). Infolgedessen wurde sie sofort wieder in seine und des Reichs „genad, hulde und gunst“ aufgenommen 45) Am 21. Dezember erhielten die Augsburger die Quittung über die 10.000 Gulden 46), und damit war die für sie so unangenehme Angelegenheit erledigt.

40. St. Chr. IV 33 Anm. 2.
41. Stetten I 122; Gullmann I 64.
42. St. Chr. IV 42.
43. St. Chr. IV 42 167. Im Jahre 1375 wurde ein Jude auf ewig der Stadt verwiesen, weil er trotzdem fortgezogen war.
44. St. Chr. IV 42.
45. St. Chr. IV 167 f.
46. Augsb. UB. N. 657.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte der Augsburger Juden im Mittelalter