Vorrechte der Geistlichkeit in diesem Lande

Die Christlichen Priester in Schweden wollten anfänglich, nichts vom Zölibat hören; sie waren großenteils verheiratet; es fiel ihnen schwer ihre Weiber fahren zu lassen, sie fanden daher Mittel, über hundert Jahre lang den Päpstlichen Verordnungen auszuweichen, die ihre Ehe durchaus untersagten.

Es war jedoch keine eigentliche Religions-Sache; auch wagten die Päpste nicht, sie als solche hier anzuordnen, sondern sie bloß als eine sittliche Einrichtung zum Besten der Kirche ernstlich zu empfehlen. Der Zweck war: die Geistlichen so viel wie möglich, von allen Naturbanden zu befreuen, und dabei zu verhindern, dass das Vermögen der Priester nicht an ihre Weiber und Kinder fiele, sondern den Kirchen und Klöstern zu kommen möchte.


In Allem unterwürfig, waren die Schwedischen Geistlichen jedoch hierin widerspenstig, und gehorchten weder dem Papst, noch den Beschlüssen der im Anfang des zwölften Jahrhunderts gehaltenen Kirchen-Versammlung zu Rheims. Endlich aber wirkten diese wiederholten Autheritäts-Befehle. Die Heiraten der Priester in Schweden verminderten sich allmählich, und unterblieben bald gänzlich.

Es war aber nach den Grundsätzen des römischen Stuhls, nicht genug die künftigen Ehen zu hindern, auch die bestehenden sollten vernichtet werden. Hierwider sträubte man sich noch eine Zeit lang; erst im Jahr 1248 ward diese grausame tränenschwangere Einrichtung zum Gesetz. Die geistlichen Ehemänner mussten nun von ihren Frauen scheiden, durften ihre Kinder nicht mehr für ihre eigne erkennen, und waren gezwungen ihr Vermögen der Kirche zu vermachen.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte Gustavs Wasa Königs von Schweden. Band 1