Regierungs-Verfassung der Scandier

Anfangs hatten die Scandier die einfachste Regierungs-Verfassung, und diese gründete sich auf einen Lehrsatz der Keltisch-Scythischen Religion. Ein jeder Hausvater, der einen Strich Landes, oder eine Insel besaß, war selbst Herr und Richter über seine Familien-Zweige und Dienstleute.

Er war dabei ganz unabhängig und Keinem Rechenschaft schuldig. Der von ihm bewohnte Boden war sein Eigentum, das auf seine Nachkommen vererbt wurde. Größere oder kleinere Landstriche wurden von diesen Hausvätern an ihre Kinder oder Dienstboten, an brauchbare oder überflüssige Personen zum Anbau gegeben.


Dies war der Ursprung des Adels in Schweden, biss auch hier das von der Gleichheit unzertrennliche Faustrecht eintrat, ein Bezirksherr den anderen befehdete, der Stärkere den Schwächeren unterdrückte, und daher die gebieterische Maßregel veranlasste, sich einem benachbarten Oberhaupt zu unterwerfen. Diese kleinen Herrscher kamen durch die Fehden mit ihren Rivalen bald in die nämliche Lage, in der ihre Vasallen sich befunden hatten. Dies zeigte die Notwendigkeit ein allgemeines Ober-Haupt zu haben, und bahnte hier den Weg zum Königtum.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte Gustavs Wasa Königs von Schweden. Band 1