Grundsätze und Verfahrungsart bei einer Königswahl

Die Schweden, so wie fast alle Europäische Nationen, sprachen in jedem Zeitalter viel von Freiheit, von der sie natürlich keinen andern Begriff hatten, als dass sie nicht ihren Sklaven ähnlich sein mochten, die sie kauften und verkauften, und über deren Leben der Familien-Vater sogar gebieten konnte. Indes waren ihre Könige nicht uneingeschränkt; sie konnten ihren Willen nicht zu einem Gesetz machen, und widerrechtlich keinem Untertan Leben und Freiheit nehmen. Nur in Verbindung mit den Landesältesten hatten sie die vollziehende Gewalt.

Bei der Wahl eines Monarchen blieb man bei dem königlichen Geschlecht; allein auf den Nächsten Erben des Stamms wurde keine Rücksicht genommen, wenn jüngste Brüder, oder andre Prinzen der Regenten-Familie, mehr Regierungsfähigkeiten zeigten. In solchen Fällen versammelte der älteste Drott oder Lagman das Volk, stellte ihm einen Königssohn vor, und fragte, ob es diesen für seinen König erkennen wollte?


Erfolgte die Zustimmung, so nahmen die Lagmänner den Neuerwählten auf ihre Schultern, um ihn dem Volk zu zeigen. Der König legte nun öffentlich den Regenten-Eid ab, schwur die Landesgesetze zu halten, und allen Untertanen Schutz zu verleihen; dagegen ihm der Upländische oder oberste Lagman im Namen des Reichs die Upsala-öde, das ist: alles zum Schwedischen Thron gehörige, bewegliche und unbewegliche Eigentum, nebst allen königlichen Rechten zusagte. Zum Schluss dieser Feierlichkeit schwur ihm die ganze Versammlung. den Eid der Treue.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte Gustavs Wasa Königs von Schweden. Band 1