Gesetze in den ältesten Zeiten

Die Gesetze, Maximen und Denksprüche dieses Volks, wovon weiter hin geredet werden wird, waren in hölzerne Stöcke geschnitten, und dieses eingeschränkten Raumes halber in wenig Worten abgefasst. Sie enthielten sowohl die Pflichten der Einwohner unter einander, als die gegenseitigen Pflichten der Obrigkeiten und Untertanen.

Die Gesetze waren so gerecht als billig; daher sie auch in fremden Ländern leicht Eingang fanden, und vielleicht so viel als die siegreichen Waffen beitrugen, dort das Ansehen der Goten zu gründen. Alle neun Jahr war eine allgemeine Volksversammlung, auf welcher die alten Gesetze bestätigt, neue festgesetzt und andere sowohl bürgerliche, als gottesdienstliche Verfügungen gemacht wurden. Bei dem Vertrag eines neuen Gesetzes reichte der Lagman, oder Oberrichter, die Spitze seines Schwertes oder Spießes den andern umhersitzenden Richtern dar, da denn die Betastung die Zustimmung bezeichnet.


So kurz wie die Gesetze, waren auch die Urteilssprüche, die anfangs bloß mündlich abgetan, hernach aber auf kleine Stücken Holz geschnitten, oder auf Baumrinden gezeichnet, und endlich, auf Stücken Kalbleder geschrieben wurden. Wenig Volker hielten ihre Gesetze so in Ehren, wie die alten Schweden; sie wurden auch jährlich in allen Distrikten des Landes verlesen.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte Gustavs Wasa Königs von Schweden. Band 1