Geistlicher Despotismus

Die Macht Roms über Schweden wurde nun immer größer. Nicht genug, dass die Kirchengüter von allen Austagen befreit, und die Priester der weltlichen Gewalt entzogen wurden, welche Freiheiten man die geistliche Frälse nannte; auch die andern Untertanen Schwedens wurden bei der Nichtentrichtung der Abgaben von Rom aus geschützt, unter dem Vorwand, dass man solche mit zu viel Strenge eintrieb, wodurch die Gläubigen an ihre geistlichen Obliegenheiten gehindert würden.

Dies waren die Worte einer mit Drohungen angefüllten Bulle, die Papst Gregorius X. von Lyon aus an den König Magnus im Jahr 1274 sandte; nach derselben sollte man bei Erbschaften und Testamenten ganz nach den kirchlichen Vorschriften verfahren; zugleich wollte er bei Heiraten die Macht der Eltern über ihre Kinder geschwächt wissen, da dies Gewissens-Sachen wären, worüber nur allein die Kirche zu verfügen hätte. Der König Magnus gehorchte, und nicht allein die Kirchengüter, sondern alles bewegliche und unbewegliche persönliche Eigentum der Geistlichen im ganzen Reiche wurde, nach den Worten der im Jahr 1281 ausgefertigten Akte, von Schoß und Auflagen, von Accise und Strafgesetzen, von Zöllen, und überhaupt von allen Abgaben irgend einer Art auf ewige Zeiten befreit.


Es war immer das System Roms weiter um sich zu greifen. Die Anmaßungen der Geistlichen gingen endlich so weit, dass auch die Arbeiter an den Kirchen, Künstler, Zimmerleute und Maurer, bis auf den geringsten Handlanger herab, unter ihrem Schutz gesetzt wurden, und wegen Verbrechen vor keinem weltlichen Richter gefordert werden durften.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte Gustavs Wasa Königs von Schweden. Band 1