Übersicht der Bestandteile
Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin von 228 Quadrat-Meilen und mit 463.362 Ew. — nach der Zählung vom Herbste 1834; nach der von 1856 aber mit 472.171 Ew. — in 40 Städten, 9 Flecken, 508 größeren Dörfern, 1282 Landgütern oder Höfen, 180 Meiereien *) und 988 kleineren Dörfern und einzelnen Gehöften, enthält in staatsrechtlicher Beziehung folgende Provinzen:
1) Den mecklenburgischen Kreis oder das Herzogtum Schwerin, umfasst außer dem ursprünglichen Stammlande, dem Herzogtume Mecklenburg, (zu welchem die Städte und Ämter Gadebusch, Rehna, Grevismühlen, Mecklenburg, Sternberg, Brüel, Redentin, und Bukow gehören), einen kleinen Teil der Herrschaft Rostock (Doberan und Kröpelin), fast die ganze Grafschaft Schwerin (Schwerin, Crivitz, Neustadt, Hagenow, Lübtheen, Toddin, Walsmühlen, Wittenburg und Zarrentin), nebst dem überelbischen Teile der Grafschaft Danneberg (Dörnih, Eldena, Grabow), und einen Teil des Fürstentums Wenden (Parchim, Lübz, Malchow, Waren, rittersch. Amt Neustadt und Ivenack). Bei der Landesteilung 1621 wurde dies eben bezeichnete Gebiet, nebst dem späterhin an Schweden abgetretenen Wismar, Neukloster und Poel, der älteren Linie des mecklenburgischen Regierhauses unter den Namen des Herzogtums Mecklenburg-Schwerin zu Teil; es bildet die größere Hälfte des Landes, und enthält 119,91 Quadrat-Meilen, 18 Städte, 21 Domainen-Ämter, 12 ritterschaftliche Ämter und 231.476 Einw. in 1314 Ortschaften.
*) In Folge späterer Berichtigungen ist die hier angegebene Zahl der Höfe und Meiereien nicht ganz konform mit den desfalsigen Angaben im lsten Teil dieses Werkes.
2) Den wendischen Kreis des Herzogtums Güstrow, zu welchem gehören: der größere Teil der Herrschaft Rostock (Teutenwinkel, Ribnitz, Tessin, Marlon,, Sülze, Gnoien, Dargun und Neukalden) und des Fürstentums Wenden (Güstrow, Rossewitz, Schwann, Lage, Krakow, Teterow, Malchin, Stavenhagen, Penzlin, Röbel, Wredenhagen, Plau und Goldberg), auch ein Teil der Grafschaft Schwerin (Boizenburg und Bakendorf). Dieser Kreis wurde 1621 der jüngeren Linie unseres Fürstenhauses nebst der Herrschaft Stargard zugeteilt; als aber das Haus Mecklenburg-Güstrow 1695erlosch, fiel er wieder an die Schwerinsche Linie. Auf dem Areale von 84,11 Quadrat-Meilen sind 48 Städte, 46 Domanial- und 40 ritterschaftliche Ämter mit 165.086 Einw. in 991 Ortschaften.
3) Die Stadt Rostock nebst dem s. g. Rostocker Distrikt, (welcher vormals ganz der Stadt und den dortigen geistlichen Stiftungen gehörte, jetzt aber auch einige Domainen und ritterschaftliche Güter enthält), im Umfange der gleichnamigen Herrschaft gelegen, verblieb bei der Landesteilung beiden Regierhäusern gemeinschaftlich, bis sie 1695 unter Schwerinscher Landeshoheit kam, und begreift auf 4,76 Qu.-M. 26.768 Einw. in 84 Ortschaften.
4) Den drei Landesklöstern mit ihrem Gebiete, früher teils zum Fürstentum Wenden (Dobbertin, Malchow), teils zur Herrschaft Rostock (Ribnitz) gehörig, und von 1621 bis 1695 beiden Herzogen gemeinschaftlich zustehend; sie enthalten 7,42 Qu.-Meilen mit 7.928 Einw. in 68 Ortschaften.
5) Das Fürstentum Schwerin begreift das Gebiet des vormaligen Bistums gleichen Namens (Stiftsamt Schwerin, Neustadt Schwerin, Bützow, Rühn, Warin) und statt der vormaligen Stifts Ritterschaft noch die Ämter Tempzin (Herz. Mecklenburg) und Marnitz (Grafschaft Danneberg). Durch den Westfalischen Frieden kam es an Mecklenburg-Schwerin; es enthält 8,33 Qu.-Meilen, 3 Städte, 6 Domainen-Ämter, und 24.956 Einw. in 94 Ortschaften.
6) Die Herrschaft Wismar, im Umfange des Herzogtum Mecklenburg und 1621 zum Schwerinschen Landesanteil gelegt, 1638 aber an Schweden abgetreten, und 1804 von diesem Staate wieder erworben, hat 3,47 Qu.-Meilen Areal, eine Stadt, 2 Domanial-Ämter, verschiedene ritterschaftliche und Stadtgüter, zusammen mit 17.166 Einw. in 69 Ortschaften.
1) Den mecklenburgischen Kreis oder das Herzogtum Schwerin, umfasst außer dem ursprünglichen Stammlande, dem Herzogtume Mecklenburg, (zu welchem die Städte und Ämter Gadebusch, Rehna, Grevismühlen, Mecklenburg, Sternberg, Brüel, Redentin, und Bukow gehören), einen kleinen Teil der Herrschaft Rostock (Doberan und Kröpelin), fast die ganze Grafschaft Schwerin (Schwerin, Crivitz, Neustadt, Hagenow, Lübtheen, Toddin, Walsmühlen, Wittenburg und Zarrentin), nebst dem überelbischen Teile der Grafschaft Danneberg (Dörnih, Eldena, Grabow), und einen Teil des Fürstentums Wenden (Parchim, Lübz, Malchow, Waren, rittersch. Amt Neustadt und Ivenack). Bei der Landesteilung 1621 wurde dies eben bezeichnete Gebiet, nebst dem späterhin an Schweden abgetretenen Wismar, Neukloster und Poel, der älteren Linie des mecklenburgischen Regierhauses unter den Namen des Herzogtums Mecklenburg-Schwerin zu Teil; es bildet die größere Hälfte des Landes, und enthält 119,91 Quadrat-Meilen, 18 Städte, 21 Domainen-Ämter, 12 ritterschaftliche Ämter und 231.476 Einw. in 1314 Ortschaften.
*) In Folge späterer Berichtigungen ist die hier angegebene Zahl der Höfe und Meiereien nicht ganz konform mit den desfalsigen Angaben im lsten Teil dieses Werkes.
2) Den wendischen Kreis des Herzogtums Güstrow, zu welchem gehören: der größere Teil der Herrschaft Rostock (Teutenwinkel, Ribnitz, Tessin, Marlon,, Sülze, Gnoien, Dargun und Neukalden) und des Fürstentums Wenden (Güstrow, Rossewitz, Schwann, Lage, Krakow, Teterow, Malchin, Stavenhagen, Penzlin, Röbel, Wredenhagen, Plau und Goldberg), auch ein Teil der Grafschaft Schwerin (Boizenburg und Bakendorf). Dieser Kreis wurde 1621 der jüngeren Linie unseres Fürstenhauses nebst der Herrschaft Stargard zugeteilt; als aber das Haus Mecklenburg-Güstrow 1695erlosch, fiel er wieder an die Schwerinsche Linie. Auf dem Areale von 84,11 Quadrat-Meilen sind 48 Städte, 46 Domanial- und 40 ritterschaftliche Ämter mit 165.086 Einw. in 991 Ortschaften.
3) Die Stadt Rostock nebst dem s. g. Rostocker Distrikt, (welcher vormals ganz der Stadt und den dortigen geistlichen Stiftungen gehörte, jetzt aber auch einige Domainen und ritterschaftliche Güter enthält), im Umfange der gleichnamigen Herrschaft gelegen, verblieb bei der Landesteilung beiden Regierhäusern gemeinschaftlich, bis sie 1695 unter Schwerinscher Landeshoheit kam, und begreift auf 4,76 Qu.-M. 26.768 Einw. in 84 Ortschaften.
4) Den drei Landesklöstern mit ihrem Gebiete, früher teils zum Fürstentum Wenden (Dobbertin, Malchow), teils zur Herrschaft Rostock (Ribnitz) gehörig, und von 1621 bis 1695 beiden Herzogen gemeinschaftlich zustehend; sie enthalten 7,42 Qu.-Meilen mit 7.928 Einw. in 68 Ortschaften.
5) Das Fürstentum Schwerin begreift das Gebiet des vormaligen Bistums gleichen Namens (Stiftsamt Schwerin, Neustadt Schwerin, Bützow, Rühn, Warin) und statt der vormaligen Stifts Ritterschaft noch die Ämter Tempzin (Herz. Mecklenburg) und Marnitz (Grafschaft Danneberg). Durch den Westfalischen Frieden kam es an Mecklenburg-Schwerin; es enthält 8,33 Qu.-Meilen, 3 Städte, 6 Domainen-Ämter, und 24.956 Einw. in 94 Ortschaften.
6) Die Herrschaft Wismar, im Umfange des Herzogtum Mecklenburg und 1621 zum Schwerinschen Landesanteil gelegt, 1638 aber an Schweden abgetreten, und 1804 von diesem Staate wieder erworben, hat 3,47 Qu.-Meilen Areal, eine Stadt, 2 Domanial-Ämter, verschiedene ritterschaftliche und Stadtgüter, zusammen mit 17.166 Einw. in 69 Ortschaften.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geographisch-statistisch-historisches Handbuch des Mecklenburger Landes - Band 2