Irren-Heil-Anstalt Sachsenberg
Schließlich wollen wir hier noch die neu errichtete Irren-Heil-Anstalt Sachsenberg anführen, wenn gleich diese nicht auf städtischem Gebiete gelegen, auch fast 1/4 Meile von Schwerin entfernt ist. Die Begründung dieses, zur Abhilfe des furchtbarsten menschlichen Elends bestimmten Instituts verdankt Mecklenburg der Gnade seines verewigten Landesherrn, auf dessen Kosten die Anstalt seit dem Jahre 1823 erbaut und 1830 eröffnet worden. Das Irrenhaus liegt am Ziegelsee, unfern der Chaussee, auf einem Hügel, von dem es seinen Namen erhalten, inmitten einer reizenden Landschaft, und gehören dazu, außer dem Hauptgebäude, mehrere Wirtschaftszimmer, Garten, Felder und Wiesen, zusammen ein Flächeninhalt von 12.000 Ruthen. Das Hauptgebäude, mit der Fronte nach Südost gerichtet, hat eine Länge von 604 Fuß und daher ein höchst imponierendes Ansehen. Es zerfällt in einem dreistöckigen Mittelgebäude und in zwei um ein Stockwerk niedrigeren Seitenflügeln, deren Enden durch 3 Stock hohe Pavillons geschlossen weiden. Letztere und vier an der hinteren Seite vorspringende Flügel sind 80 Fuß, das übrige Gebäude ist nur 35 Fuß tief. Das Ganze ist hellgrau getüncht, von einfacher Architektur, und enthält in der Front 128 Fenster ohne das Souterrain. Die Wohnungen der oberen Beamten, mehrere für Konvaleszenten bestimmte Zimmer und ein einfach dekorierter mit einer kleinen Orgel versehener Betsaal nehmen den mittleren Teil des Gebäudes ein, wogegen der rechte Flügel die männliche, der linke die weibliche Kranken-Abteilung bildet. Beide sind im Ganzen übereinstimmend eingerichtet und enthalten überhaupt 68 Wohn- und Schlafzimmer für Kranke, 6 Schlafsäle für ruhige Kranke, 2 Speisesäle, mehrere Beschäftigungs-, Spiel-, Lese- und Musikzimmer usw.; für unruhige und unreinliche Kranke, so wie auch für die bettlägerigen sind besondere Abteilungen; im Souterrain befinden sich zwei zu verschiedenartigen Bädern zu benutzende Badeanstalten, auch fehlt es nicht an einer Hausapotheke. Das ganze Gebäude wird mit erwärmter Luft geheizt. — An der hintern Seite hat jeder Flügel einen geräumigen wohl umfriedigten Hofplatz, der mit Linden- und Kastanien-Alleen bepflanzt ist, und wovon der für die Männer bestimmte eine Kegelbahn und Turnanstatt, der andere, zum Gebrauch der weiblichen Kranken, den Trocknenplatz enthält. Zwischen beiden liegt der Ökonomiehof, von zwei 172 Fuß langen Wirtschaftsgebäuden umgeben. Das äußere Gebiet ist in Lustanlagen, Küchengärten und Ackerfeldern verteilt, und wird von Obstalleen und Gängen durchschnitten.
Hauptsachlich ist das Institut zwar für die Heilung der an Seelenstörung Leidenden bestimmt, doch soll es auch einstweilen die Unschädlichmachung und Verpflegung von hoffnungslosen Geisteskranken übernehmen, und steht nicht nur Mecklenburgern, sondern auch Auswärtigen zur Benutzung offen. Es können bequem 150, nötigenfalls 200 Kranke aufgenommen werden; die jährlichen Sustentationsgelder sind, nach den drei angenommenen Verpflegungsklassen verschieden, und betragen für die erste Klasse 340 F, für die zweite 160 F, für die dritte Klasse 95 F N 2/3. Übrigens werden alle Kranke mit größter Milde und Aufmerksamkeit behandelt, zu einer bestimmten Lebensordnung und angemessener Beschäftigung, deren die Feld- und Hauswirtschaft der Anstalt mancherlei darbietet, angehalten, auch ist ihnen die möglichste Freiheit gestattet. Die fähigeren Kranken wohnen dem sonntäglichen Gottesdienste bei, werden auch zu bestimmten Stunden von dem Geistlichen durch mancherlei Unterricht beschäftigt. Die Genesenden verlassen die Anstalt anfangs nur als Beurlaubte, insofern von ihrem Befinden der Administration von Zeit zu Zeit Nachricht gegeben werden muss, und erst nach dreijährigem ununterbrochenen Gesundheitszustande werden sie als entlassen betrachtet. — Seit dem Bestehen dieser Irrenheilanstalt bis zum Schlusse des Jahres 1834, also in 5 Jahren, wurden 281 Kranke aufgenommen, davon starben 42, es genasen und wurden beurlaubt 90; im November 1836 war der Krankenbestand 150. — Das Beamten-Personal enthält: einen dirigierenden Arzt, einen Prediger, einen Hausverwalter, einen Berechner und Bauinspizienten, nebst 6 Unteroffizianten; außerdem sind 28 Wärter und Wärterinnen angestellt.
Hauptsachlich ist das Institut zwar für die Heilung der an Seelenstörung Leidenden bestimmt, doch soll es auch einstweilen die Unschädlichmachung und Verpflegung von hoffnungslosen Geisteskranken übernehmen, und steht nicht nur Mecklenburgern, sondern auch Auswärtigen zur Benutzung offen. Es können bequem 150, nötigenfalls 200 Kranke aufgenommen werden; die jährlichen Sustentationsgelder sind, nach den drei angenommenen Verpflegungsklassen verschieden, und betragen für die erste Klasse 340 F, für die zweite 160 F, für die dritte Klasse 95 F N 2/3. Übrigens werden alle Kranke mit größter Milde und Aufmerksamkeit behandelt, zu einer bestimmten Lebensordnung und angemessener Beschäftigung, deren die Feld- und Hauswirtschaft der Anstalt mancherlei darbietet, angehalten, auch ist ihnen die möglichste Freiheit gestattet. Die fähigeren Kranken wohnen dem sonntäglichen Gottesdienste bei, werden auch zu bestimmten Stunden von dem Geistlichen durch mancherlei Unterricht beschäftigt. Die Genesenden verlassen die Anstalt anfangs nur als Beurlaubte, insofern von ihrem Befinden der Administration von Zeit zu Zeit Nachricht gegeben werden muss, und erst nach dreijährigem ununterbrochenen Gesundheitszustande werden sie als entlassen betrachtet. — Seit dem Bestehen dieser Irrenheilanstalt bis zum Schlusse des Jahres 1834, also in 5 Jahren, wurden 281 Kranke aufgenommen, davon starben 42, es genasen und wurden beurlaubt 90; im November 1836 war der Krankenbestand 150. — Das Beamten-Personal enthält: einen dirigierenden Arzt, einen Prediger, einen Hausverwalter, einen Berechner und Bauinspizienten, nebst 6 Unteroffizianten; außerdem sind 28 Wärter und Wärterinnen angestellt.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geographisch-statistisch-historisches Handbuch des Mecklenburger Landes - Band 2