Rostocker Linie

In dem Rostockischen Staate (cf. §. 12) herrschte Heinrich Borowin III. mit Klugheit und Umsicht, den aufkeimenden Flor der Städte vornehmlich begünstigend. Rostock datiert aus dieser Zeit die festere Begründung seiner städtischen Institutionen und die Erwerbung des Warnemünder Hafens und der Rostocker Heide; ebenso Kröpelin und Kaland. Als Borowin im Alter erblindete, übergab er 1269, elf Jahre vor seinem Tode, die Regierung seinem zweiten Sohn Waldemar.

Auch unter Waldemars Herrschaft (1266—1282) nahmen Rostocks Handel und Wohlstand bedeutend zu, aber zugleich auch das Streben nach Freiheit und Unabhängigkeit von der landesherrlichen Gewalt. So wusste sie den Fürsten zum Verkauf seiner die Stadt beherrschenden Burg zu vermögen, wie derselbe auch versprach, dass nimmer auf eine Meile vom Ufer der Niederwarnow eine Veste gegründet werden solle.


Waldemars Sohn Nicolaus stand anfangs (bis 1294 oder 1298) unter Vormundschaft Heinrichs (von Werle - Güstrow), der mit Eifer und Glück seine Aufgabe erfüllte, Frieden und Ordnung erhielt. Aber sich selbst überlassen, brachte Nicolaus durch Leichtsinn und Unbesonnenheit sich und sein Land binnen kurzem an den Rand des Verderbens, und verdiente daher mit Recht den Beinamen: „das Kind“, wie ihn die Geschichte bezeichnet. Denn als er, uneingedenk seiner Eheberedung mit einer brandenburgischen Prinzessin, sich einer mit dem Hause Werle verwandten Gräfin von Lindau verlobte, und sodann eine pommersche Prinzessin heiratete, überzogen ihn 1299 Brandenburg, Mettenburg und Werle mit Krieg (cf. §. 13). Zwar erkaufte städtisches Geld den Abzug der feindlichen Scharen; aber wütender entbrannte nun der Aufruhr in dem von Parteien zerrissenen, von keiner kräftigen Hand geleiteten Lande. Da warf sich Nicolaus dem Dänenkönige Erich in die Arme. Dieser, begierig die Gelegenheit zur Einmischung ergreifend, erschien zu Warnemünde mit einer Flotte, aber keineswegs Hilfe bringend, sondern unverhohlen seine Absicht, sich des Landes zu bemächtigen, darlegend. Vergebens widersetzte sich Nicolaus das Kind, vergebens die Agnaten von Mecklenburg und Werle der dänischen Übermacht. Der Friede von Schwaan, 1304, setzte den König in den Besitz der ganzen Herrschaft und ließ dem Fürsten Nicolaus bloß die Lande Kaland und Hard. Vergeblich blieben des Letztern Bemühungen, sein Land wieder zu gewinnen. Er starb 1344; mit ihm erlosch der Rostocker Stamm; Kaland und Hard fielen nun (§. 14) an die Häuser Werle und Mecklenburg, welches letztere bald die ganze Herrschaft von Dänemark zu erwerben wusste.