Magnus II. und seine Brüder (1477 - 1503)

Von den Söhnen Heinrichs IV. hatten schon 1464 die beiden ältesten, Albrecht VI. und Johann VII., in den Landen Güstrow, Plan und Stavenhagen eine abgesonderte Herrschaft ausgeübt. Letzterer war jedoch schon vor seinem Vater, 1474, auf einer Wallfahrt nach dem heiligen Grabe gestorben. Einem dritten Sohne, Magnus II., übergab Heinrich 1476 das Land Stargard mit Waren und Röbel; der jüngste, Baltasar, war, auf der Rostocker Hochschule gebildet, seit 1474 Bischof zu Schwerin.

Nach ihres Vaters Tode traten nun die drei Brüder — denn auch Bischof Baltasar war nicht gewillt, um des Krummstabes willen der Herrschaft zu entsagen — die gemeinschaftliche Regierung an. Zwar fand 1480 eine Teilung unter ihnen statt, durch welche Albrecht VI. das Fürstentum Wenden exklusive Waren und Röbel, Magnus und Baltasar das Übrige ungeteilt erhielten, doch unbeschadet der Einheit der Regierungsverhältnisse gegen das Ausland. Auch hörte diese Absonderung schon 1483 mit dem Tode Albrechts auf, und da Baltasar, ein Freund der Jagd und des Reisens (er wallfahrtete mehrfach nach Jerusalem, St. Dago, u. s. w.), sich wenig um Staatsgeschäfte bekümmerte, so blieb dem Herzoge Magnus die Sorge der Regierung meist allein.


Indessen waren die Zustände des Landes von der Art, dass nur ein solcher Herrscher wie Magnus, in dem Milde und Gerechtigkeitsliebe mit Festigkeit und Weisheit sich paarten, deren Verwicklungen zu lösen vermochte. Vorzüglich schroff und schwierig beizulegen waren die Verhältnisse mit dem reichen, mächtigen, nach politischer Selbstständigkeit neu emporstrebenden Rostock. Eine große Schuldenlast drückte das Land. Die Städte und Mannen, eingedenk dessen, dass sie ohne Schuld der Regenten entstanden, und meist mit den erworbenen Landesteilen überkommen waren, bewilligten eine Extrabede. Die Seestädte verweigerten sie. Wismar gab bald nach, aber Rostock war, nach langen Unterhandlungen, unter Vermittlung der Hansa, nur zu einem freiwilligen Beitrage wegen seiner Landgüter zu bewegen. So ging der erste Sturm vorüber. Darnach wollten die Herzoge die Jakobikirche zu Rostock in ein Domstift verwandeln. Dagegen lehnte sich die Stadt, Beeinträchtigung ihrer Gerichtsbarkeit fürchtend, auf. Päpstlicher Machtspruch zwang Rostock, nach jahrelangem Sträuben, zum Gehorsam. Das Stift wurde 1487 feierlich in Gegenwart des Herzogs eingeweiht. Inzwischen hatten mehrere ärgerliche Vorfälle – (Beschlagnahme rostockischer gestrandeter Schiffe, Selbstrache der Stadt an herzoglichen Beamten, verweigerte Auslieferung von Verbrechern von Seiten Rostocks u. dergl. m.) - die gegenseitige Erbitterung mehr und mehr entflammt. Schon am Sonntage nach der Weihe erhob sich wütender Aufruhr, der Dom wurde durch Gräuel aller Art entweiht, die Domherren gemisshandelt, der neue Probst Thomas Rhode erschlagen, selbst die fürstlichen Personen entgingen kaum durch eilige Flucht den Beschimpfungen eines wütenden Pöbels. Nun brach der langverhaltene Unwille in offenen Krieg aus. Herzog Magnus überrumpelte Warnemünde, zerstörte die dortigen Hafenwerke und belagerte, von den pommerschen Fürsten unterstützt, die Stadt. Ein kühner Zug der von Lüneburg, Hamburg und Lübeck unterstützten Städter nach dem Darß bewog die Pommern zum Abzuge, um die eigenen Küsten zu verteidigen. Da ergriff Rostock die Offensive, die Mecklenburger wurden 1488 bei Trams und Pankelow in hitzigen Gefechten geworfen. Herzog Magnus geriet selbst in Lebensgefahr. Jetzt vermittelten Dänemark und Brandenburg einen Waffenstillstand. Wie gewöhnlich, so entbrannte auch nun wiederum in der Stadt selbst heftiger Kampf zwischen der Aristokratie und der Volkspartei. Die Folgen der inneren Uneinigkeit traten bald hervor. Die Magistratspartei gewann endlich die Oberhand, die Unterhandlungen begannen. Nach neunjährigem Streite kam endlich 1492 ein Vergleich zu Stande. Die Stadt unterwarf sich, zahlte Entschädigung und leistete neue Huldigung gegen Bestätigung ihrer Privilegien. Späterhin neu entstandene Irrungen wurden gütlich beigelegt.

Um dieselbe Zeit verstanden unsre Herzoge die wider ihre Landesherrschaft empörte Stadt Braunschweig zum Gehorsam zurückzuführen. Der von dem dankbaren Fürsten ihnen eingeräumte Pfandbesitz von Rübenberge, Neustadt und Ricklingen im Lineburgischen, war ihr Lohn. Auch löste Magnus 1494 die an die Bützower (cf. §. 16) 1319 verpfändete Herrschaft Grabow ein, denen dagegen Eikhof übergeben ward.

Rastlos tätig für des Vaterlands bedrückte Lage starb Herzog Magnus zu Ende des Jahrs 1503. Von seinen Töchtern wurde die älteste, an den Kurfürsten Johann zu Sachsen vermählte die Stammmutter der ernestinischen Linie Sachsens, so wie diente, an den Landgrafen Wilhelm von Kassel verheiratete, die Stammmutter des gesamten hessischen Hauses geworden ist. In der Regierung folgten ihm, in der Gemeinschaft ihres Oheims Baltasar, seine Söhne Heinrich V., der schon als Jüngling im kaiserlichen Dienste sich hohe Achtung und 1500 von Kaiser Maximilian die Anwartschaft auf die halbe Landgrafschaft Leuchtenberg im bayerschen Kreise erworben hatte, Erich und Albrecht VII.