Johann V. und Albrecht V. Katharina von Lauenburg (1412 - 1436)

Gemeinschaftlich mit Johann V. regierte nun Albrecht V. (bis 1417 unter Vormundschaft seiner Mutter, Agnes von Braunschweig). Die Beschwichtigung in Rostock und Wismar ausgebrochener Unruhen, welche diesen Städten die Reichsacht zuzog, Handelstraktate mit Lüneburg, Fehden mit Werle und Brandenburg, ein unglücklicher Zug Albrechts nach Dänemark, als holsteinischer Alliierter, beschäftigten hauptsächlich die Herzoge. Vorzüglich wichtig aber ist die von beiden Regenten in Gemeinschaft mit dem Rostocker Magistrate ausgeführte Gründung der Landesuniversität zu Rostock, welche ,,als ein leuchtend Gestirn die wüste Stätte der Unwissenheit und der Irrtümer aufhalten und Strahlen der Weisheit und Gelehrsamkeit um sich verbreiten sollte“. Papst Martin V. vollzog am 13ten Februar 1419 zu Ferarra die Bestätigungsbulle, welche jedoch die Stiftung einer theologischen Fakultät ausschloss, und schon am 12ten November 1419 wurde die neue Hochschule - eine der ältesten im deutschen Lande - feierlich durch den Bischof Heinrich von Schwerin eingeweiht.

Herzog Johann V. starb 1422, und im folgenden Jahre folgte ihm auch Anrecht V. unbeerbt. Für Johanns minderjährige Söhne, Heinrich IV. und Johann VI. übernahm ihre Mutter Katharina von Lauenburg die vormundschaftliche Regierung bis zum Jahre 1436. Von ihr stammt die Einteilung des Landes in Ämter; auch schloss sie 1431 eine Erbverbrüderung mit dem Hause Sachsen-Lauenburg.


In diesen Tagen waren die Seestädte der Schauplatz vielfacher Unruhen und stürmischer Bewegungen. Die feindseligen Neckereien und drückenden Beschränkungen des ohnehin schon gesunkenen hansischen Handels von Seiten des Königs Erich, des Nachfolgers der dänischen Margarethe in den drei nordischen Reichen, sein Streben, auch Schleswig zu erwerben, veranlagen die 6 wendischen Hansestädte (Lübeck, Hamburg, Lüneburg, Wismar, Rostock und Stralsund) 1426 zur Kriegserklärung an Erich. Ihre, im Hafen von Wismar kombinierte, mit 6.000 Mann Besatzung versehenen Flotten von 100 Schiffen, so wie viele einzelne Kaperer, richteten zwar große Verheerungen an einzelnen Küstenplätzen an, konnten aber doch keine entscheidende Erfolge erlangen, vielmehr fiel ein heimkehrendes Geschwader von 36 reichbeladenen Schiffen den Dänen in die Hände. Dieser Unfall beugte zwar den Mut der Städte nicht, vielmehr verstärkten sie ihre Flotte bis zu 240 Segeln mit 10.000 Mann Besatzung, wohl aber erweckte er große Unzufriedenheit, welche den Gipfel erreichte, als König Erich unter dem Volke aussprengen ließ, er wünsche aufrichtig den Frieden, nur der Starrsinn der Magistrate hindre das gute Vernehmen. Da klagte in Wismar der Wollenweber Klaus Jesup im August 1427, an der Spitze bewaffneter Volksscharen, laut den Magistrat des Verrats an; der Bürgermeister Banzkow und der Ratsherr von Haren wurden auf dem Markte enthauptet, ein neuer Rat erwählt zusamt einem Bürgerauschusse von 60 Männern. Ähnliche Auftritte ereigneten sich in Hamburg. Auch in Rostock erhob sich die Volkspartei wider die Aristokratie des Rats und der Kaufmannschaft. Es wurden auch hier Sechziger erwählt; diese entwarfen einen Bürgerbrief, der die Gerechtsame der Bürger sichern sollte; die Väter der Stadt weigerten die Anerkennung desselben und wurden darob verwiesen und geächtet. So blieb, ohne dass die Landesregierung einschritt, der Zustand der Dinge bis 1430. Da wirkten die Erben der zu Wismar Hingerichteten für diese Stadt das kaiserliche Urteil der Auflösung des Bürgerausschusses und Wiedereinsetzung des alten Rats aus, dessen Ausführung die Vermittlung Lübecks erleichterte. Wie aber in Rostock die Veränderung mit mehr Mäßigung vollführt war, um so kräftiger schickte sich die Stadt an, den Bestand derselben zu verteidigen. Unbekümmert um die über sie verhängte Reichsacht, schlug sie, mit Dänemark einen Separatfrieden schließend, durch Fürst Wilhelm von Werle bei Zeiten gewarnt, den Angriff der Mecklenburger, Lüneburger und Lauenburg zurück. Nur erst die Waffe der Kirche traf die verwundbare Stelle; der ausgesprochene Bannfluch nötigte die durch die Waffen ungebeugte Stadt zur Nachgiebigkeit, doch blieb mit einigen Veränderungen der Ausschluss der Sechsziger. — Während der Dauer des Kirchenbannes (1437—1445) zog die Akademie nach Greifswald. Das Zurückbleiben mehrerer Professoren daselbst veranlasste 1456 die Begründung der Greifswalder Universität.