Herzoge zu Mecklenburg-Stargard. (1352 - 1471)

Nach dem Untergange des slavanischen Königtums gerieten die alten Wohnstätten der Tollenzer und Stoderaner unter die Gewalt der pommerschen Herrscher, von denen das spätere Land Stargard 1236 an Brandenburg abgetreten wurde. Während der 70jährigen Herrschaft der Markgrafen erhoben sich Neubrandenburg, Friedland, Lychen als Städte, und das völlig germanisierte Land befand sich in Wohlstand und Blüte, als es Fürst Heinrich der Löwe von Mecklenburg 1304 durch den Wittmannsdorfer Vertrag (cf. §. 14) erwarb. Diese, durch einige spätere Erwerbungen (cf. §. 17) vergrößerte, Herrschaft bildete mit den Landen Sternberg, Eldenburg und Ture das durch die Teilungsrezesse von Wismar (1352) und Sternberg (1355) gegründete Herzogtum Mecklenburg-Stargard (cf. §. 17).

Der Stifter dieses Hauses, Johann IV., (als stargardischer Herzog der Erste) regierte über 40 Jahre mit Mut und Kraft, doch wenig vom Glücke begünstigt. Die zerstreute Lage seiner Lande zwischen Pommern, Brandenburg und Schwerin verflocht ihn begreiflich in alle Händel dieser Staaten, was denn manche Aufopferungen und Verluste herbeiführte. So gingen während der schwedischen Kriege die märkischen Pfandgüter an Brandenburg verloren. Jedoch wurden diese bei Gelegenheit der prignitzischen Belehnung 1373 von Albrecht II. wieder erworben (cf. §. 20), der hernach unsern Johann mit Geld abfand. — An den Kriegen Albrechts II. und seines Sohnes des Königs in Schweden nahm er tätigen Anteil, wie er auch während der Gefangenschaft des Letztern — welche zu enden er große, aber fruchtlose Anstrengungen machte (cf. §. 21) — von 1389 an die vormundschaftliche Regierung in Schwerin führte. Er starb um 1393.


Von seinen Söhnen waren Rudolf (gest. 1416) Bischof zu Skara in Schweden, später zu Schwerin, und Albrecht (gest. 1405) Bischof zu Dorpat; die beiden ältesten, Johann II. und Ulrich I., folgten ihm in der Regierung, welche sie gemeinschaftlich, doch mit getrennter Hofhaltung (Johann zu Sternberg, Ulrich zu Stargard) führten. Standhaft widersetzten sie sich den Angriffen des derzeitigen Pfandinhabers der Mark, Wilhelm von Meißen, den sie 1399 bei Karwitz besiegten und selbst Prenzlow eroberten. In besserem Vernehmen standen sie mit dem Kurfürsten Jobst, der ihnen von 1402—1408 die Statthalterschaft der Prignitz übertrug, welche sie mit Würde und Nachdruck verwalteten, dadurch aber eines Teils die Eifersucht Schwerins rege machten, und anderen Teils den, der Ordnung und des Friedens ungewohnten prignitzer Adel so heftig gegen sich erbitterten, dass späterhin Herzog Johann von den Quitzowen aufgehoben wurde und nicht eher seine Freiheit erhielt, bis es seinem Bruder Ulrich glückte, den Hans von Quitzow gefangen zu nehmen. Beide Herzoge starben 1417.

Nun folgten die Söhne derselben, Johann III., der Gefangene und Heinrich, der Magere (zum Unterschiede von dem gleichzeitigen Herzoge Heinrich dem Fetten von Schwerin). Erstern ließ Kurfürst Friedrich I., der die abgerissenen Teile der Mark wieder beizufügen strebte, unvermutet, mitten im Frieden, zu Koblank aufheben, und hielt ihn 8 ganze Jahre in Gefangenschaft. Vergeblich wappnete Heinrich und seine schwerinschen Vettern. Letztere ließen sich zu einem Separatfrieden bewegen, und Johann III. blieb nichts übrig, als die ihm gestellten Bedingungen einzugehen. Diese waren Abtretung von Prenzlow und anderen Besitzungen, Anerkennung der brandenburgischen Lehnshoheit und Zahlung eines Lösegeldes von 3.000 Schock böhm. Gr. 24.000 Lüb. Mark Silb. Durch den 1436 erfolgten Heimfall der wendischen Lande wurden die Staatskräfte beträchtlich vermehrt, aber auch die Schuldenmasse; sie besaßen dieselben übrigens ungeteilt mit den schwerinschen Herzogen in Gemeinschaft. Seit dem 1439 erfolgten Tode Johanns führte Heinrich allein, mehr mit der Astrologie als mit Staatsgeschäften vertraut, das Regiment mit schwacher Hand, so dass Unordnung und Störung des Landfriedens von Seiten des beutelustigen Adels vielfach stattfanden, auch Lychen und Himmelpforten verloren gingen. Er schloss 1442 den Eventualsukzessions-Vertrag mit Brandenburg (cf. §. 15) regulierte auch das Münzwesen, und starb 1466.

Nur 5 Jahre, bezeichnet durch wildes Kriegsgetümmel, regierte sein einziger Sohn, Ulrich II. der Kampflustige. Heinrich von Schwerin ertappte den stargardischen Hauptmann, Plessen auf dem Straßenraube und hielt ihn gefangen. Diesen Eingriff in seine Gerichtsbarkeit rächte Ulrich durch einen verwüstenden Einfall. Nachdem hier der Friede hergestellt war, wusste er, eroberungssüchtig, Mecklenburg und Brandenburg gegen Pommern zu bewaffnen. Zwar eroberten die Mecklenburger Treptow, aber an den Mauern des sich tapfer verteidigenden Ückermünde kühlte sich die Kampflust des Kriegsvolks, so dass der Kurfürst sich zurückzog, und nach mehrjährigen Feldzügen unsre Herzoge sich genötigt sahen, 1469 Frieden auf den vorigen Zustand abzuschließen und einen allgemeinen Landfrieden aufzurichten. — Erschöpft von den Anstrengungen steten Krieges, sank Herzog Ulrich schon 1471 mit dem bedeutungsvollen Ausrufe: „um vier Bretter und ein Leichentuch also hab' ich gekämpft und gerungen!“ ins Grab und beschloss den Stamm der stargardischen Herzoge.