Trennung der Notenverwaltung von den Geschäften mit Handelspapieren

Werden alle Operationen zusammengefasst, welche die auf Staatspapiere gegründeten Banken mit aller Sicherheit ohne irgend eine Gefahr für die Staatsangehörigen vornehmen können, so unterliegt es keinem Zweifel, dass der Geldmarkt von Deutschösterreich eine Grundlage gewinnen müsste, welche für die Anschaffung von Kapitalien die Vorteile einer Nationalbank bieten würde, ohne ihre Nachteile mit sich zu führen. Ein Haupteinwurf gegen eine Zentralbank wird darin gefunden, dass eine Bank, welche auf Handelspapiere und Zahlungsversprechungen kreditiert, die Schuldner in eine gewisse Abhängigkeit versetzt und eine Macht im Staate bildet, welche im Verein mit dem Staate durch Unterstützung von Staats-Anleihen für die Geldzirkulation sehr gefährlich werden kann, im entgegengesetzten Fall aber, wenn diese von den ersten Geldmännern organisierte Macht dem Staate den Kredit entzieht, die Finanzverwaltung in ihren im Interesse der Gesammtheit vorzunehmenden Operationen lähmen kann.

Diesem Übelstand würde durch die Trennung der Bank- oder Kreditoperationen von der Notenverwaltung begegnet. Die Gegner der Peel'schen Bankakte erklären die Trennung des Notendepartement von dem Bankdepartement für ein überflüssiges Hemmniss, was auch in England bei der Verwaltung beider Abteilungen von derselben privilegirten Gesellschaft als solches sich darstellt. Wenn aber dieser Einrichtung der Vorwurf gemacht wird, dass das Bankdepartement insolvent werden könne, während das Notendepartement noch viele Millionen Barvorräte zur Einlösung besitze, so ist dabei wohl zu unterscheiden, dass bei der Notenzirkulation im vollen Metallwert die ganze Nation beteiligt ist, während das Banknotendepartement nur mit seinen Geschäftsfreunden abzurechnen hat, wie jede andere Bank, und daher auch insolvent werden kann, ohne dass die auf Staatspapiere fundierte Notenverwaltung ihre Zahlungen einzustellen braucht. Dieser Vorwurf ist vielmehr das entschiedenste Lob, wenn auf die richtigen Grundlagen der Notendeckung zurückgegangen wird. Das neueste Beispiel der nordamerikanischen Banken beweist nur die Richtigkeit dieses Grundsatzes. Die Bank von New-York hat seit 1837 den Grundsatz aufgestellt, dass die Banknoten durch Staatspapiere gedeckt sein sollen, und dass die Bank zuerst die Notenbesitzer mit dem Erlös aus den Staatspapieren zu befriedigen habe. Von der neuesten Krise wurden die Staatspapiere nur wenig berührt, weil hinsichtlich der Solvenz der Staaten keine Besorgniss sich zeigte und die für die Noten vorhandene Sicherheit war daher ebenfalls nicht gefährdet. Die Anforderungen an die Bank für Handels- und Industriepapiere veranlasste aber dennoch die Sistierung der Einlösung der Noten und eine Entwertung der Noten war die unvermeidliche Folge. Das Steigen der Kurse der verzinslichen Wertpapiere wurde von den Papiermännern als ein für diese Maßregel sprechende günstige Folge gerühmt, während der hohe Kurs in einer entwehrteten Valuta so wenig als ein günstiges Zeichen betrachtet werden kann, als der hohe Stand der österreichischen Papiere in Wien gegenüber von dem Kurs in Frankfurt und den in Metall rechnenden Börsen. Diese falsche Maßregel der New-Yorker Bank wurde durch die Vereinigung der Bankgeschäfte und der Notenverwaltung in einer Direktion wesentlich erleichtert, während die Peel'sche Bankakte diese Trennung grundsätzlich verlangt, wobei aber immer die gefährliche Klippe bleibt, dass die Bankverwaltung der Versuchung und dem Andrang der Papiermänner nicht zu widerstehen vermag, wie das neueste Beispiel zeigt.


Die Notenverwaltung der Bank von London blieb bei der Krise vom Nov. 1857 vollkommen solvent und nur die Bankverwaltung bedurfte der Unterstützung der Regierung, welche statt durch ein in dem englischen Staatsschatz nicht vorhandenen baren Anleihen mit einer vermehrten Notenemission gewährt wurde.

In Deutschland würde diese Trennung des Notendepartements eine Wirklichkeit, wenn die mit der Notenausgabe beauftragten Banken die Anschaffung der zur Einlösung erforderlichen Metallvorräte durch Ankauf und Verkauf von Staatspapieren sich zur ausschließlichen Aufgabe machen würden, die Bankgeschäfte aber den Privatbankiers und konzessionierten Privatbanken überlassen würden. Die bei unglücklichen Geschäften möglicher Weise für die mit Handelspapieren operierenden Banken eintretende Insolvenz würde die Notenverwaltung unberührt lassen.

Diejenigen Staaten, welche privilegierte Banken besitzen, könnten denselben den wichtigsten Teil ihrer Aufgabe, nämlich die Bankgeschäfte vollständig überlassen, die Banknotenemission aber würde diese privilegierten Banken einer gemeinschaftlichen Banknotenverwaltung ohne einen wesentlichen Nachteil, vielmehr mit Vorteil überlassen können, wenn ihnen der Zinsengewinn aus der Notenzirkulation von ihrer Regierung zugewiesen würde. Eine unbeschränkte Notenemission mit Deckung von Wertpapieren und 1/3 Metall wird allerdings mit einer solchen gemeinschaftlichen Notenverwaltung nicht vereinbar sein, eine Beschränkung kann aber nicht als ein Opfer angesehen werden, wenn es nicht in der Absicht liegt, die Noten über den Bedarf auszudehnen, welche Absicht bei keiner der deutschen Regierungen vorausgesetzt werden darf, da die nachteiligen Folgen einer ungeregelten Papierzirkulation von keiner Seite verkannt werden. Der von den englischen Papiermännern ausgesprochene Grundsatz, dass der Handelsverkehr nicht mehr Noten aufnehme, als er bedürfe, kann zugegeben werden, die Gefahr liegt in der Deckung mit Zahlungsversprechungen, deren Realisierung von dem Warenumsatz und von dem Umsatz solcher Industriepapiere abhängt, deren Dividende zum Teil ganz unbekannt ist und von der Börse bald überschätzt, bald unterschätzt wird, während die Rente guter Staatspapiere als fest angenommen werden kann. Wenn auch Fallimente der Spekulanten panischen Schrecken verbreiten, so zeigt sich bei unbefangener Prüfung, dass die schwindelhaften Börsenspekulanten nur über einen geringen Teil des Volksvermögens zu gebieten haben und die reellen Geschäfte dadurch nicht gestürzt werden, wenn sie auch Verluste und Störungen erfahren.

Es handelt sich daher nur davon, die richtigen Grundsätze der Geldzirkulation aufzufinden, welche Untersuchungen in England immer in eine Parteifrage ausarten, während in Deutschland eine unbefangene auf wirkliche Tatsachen und auf das praktische Geschäftsleben gegründete Untersuchung der Papierzirkulation eher Platz greifen sollte.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geld und Kapital