Größe der Barvorräte

In Beziehung auf die Größe der Kassenvorräte würden die einzelnen Banken die Bestimmung eines gewissen Maximums übernehmen können, es würde aber eine solche Bestimmung bei rationeller Behandlung der Geschäfte auch entbehrt werden können, und man würde einen hinreichend sichern Maßstab erhalten, wenn immer erhoben würde, wie viel bei sämtlichen Banken zusammengenommen Vorrat vorhanden ist, was durch periodische Nachweisungen durch ein Zentralbureau, dessen Sitz wechseln könnte, zu geschehen hätte. Diese Nachweisungen sollten bei Beobachtung richtiger Grundsätze genügen, wenn allgemein die Bestimmung ausgesprochen wird, dass einem einzelnen Staate die Zirkulation seiner Papiere nur so lange im Zollvereinsgebiet gestattet wird, als er für die Einlösung in Metall die erforderlichen Mittel sicher stellt. Eine Bestimmung über das sehr willkührlich angenommene Maximum von 1/3 Metallvorrat vom Betrag der Notenemission oder über ein andres Verhältnis wäre entbehrlich, wenn die Befugnis und Verbindlichkeit, in verzinslichen Staatspapieren die Noten einzulösen, allgemein ausgesprochen würde. Da die Einlösung der Banknoten durch verzinsliche Staatspapiere zugleich die Folge hätte, dass Zinse von der bisherigen Papiergeldschuld zu bezahlen wären, so wird dieser Zustand von jeder Bank möglichst vermieden werden und sie wird in ihrem eignen Interesse die Mittel zur Einlösung der Noten in Metall aufzubringen sich bemühen. An Metallvorräten wird es keiner Börse fehlen, so lange ihre verzinslichen Staatspapiere zu irgend einem Kurs noch verkauft und gekauft werden, wobei Verzinsung der Staatsschuld immer vorausgesetzt werden muss. Tritt durch irgend ein politisches oder merkantilisches Ereignis ein allgemeiner Sturm auf die Bank ein, so ist eine Aushilfe der auswärtigen Banken und Börsen in der Regel ebenfalls nicht zu erwarten, sondern jeder hat für sich selbst zu sorgen, es ist daher auch eine Bestimmung illusorisch, dass in einem solchen Fall die Staatspapiere um jeden Preis verkauft oder Anleihen mit den größten Opfern gemacht werden sollen. Wenn die Gesammtheit eines Staates die Vortheile eines unverzinslichen Anleihens durch Erleichterung der Steuern direkt oder indirekt geniesst, so muss sich auch jeder, welcher ein unverzinsliches Papiergeld statt des in Metall anzusprechenden gesetzlichen Zahlungsmittels annimmt, den Fall vergegenwärtigen, dass er eine Anweisung auf eine verzinsliche Staatsobligation und nicht Metall als Zahlung angenommen hat; die Vorteile, welche ein für mehrere Staaten anwendbares Papiergeld bietet, sind so überwiegend, dass die Annahme deshalb von Niemand wird verweigert werden, es ist aber zur Erhaltung des jeder Regierung notwendigen Vertrauens unerlässlich, dass bei der Ausgabe von Banknoten oder unverzinslichen Staatsschuldscheinen dies dem Empfänger auf dem Schein selbst deutlich bemerkt werde.

Eine solche Krise wird aber vermieden, wenn für den Umsatz der Staatspapiere in Zeiten gesorgt wird, und je größer der Markt für die Staatspapiere ist, je weniger können dieselben wertlos werden, so lange die Zinsen richtig bezahlt werden. Sie werden nur im Kurse sinken oder wohlfeil genug abgegeben werden müssen.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geld und Kapital