Einlösung der Banknoten durch verzinsliche Staatspapiere

Statt die Einlöslichkeit des Staatspapiergeldes oder der auf Staatsschulden gegründeten Banknoten zu versprechen, welche unter Umständen unmöglich werden kann, ist es der Würde einer Staatsregierung oder einer von ihr privilegierten Bank angemessener, die Bezahlung der Kassenscheine oder der Banknoten in verzinslichen Staatspapieren sich vorzubehalten, wie dies von mehreren schottischen Banken geschieht. (S. Logan über die schottischen Banken übersetzt. Neff.) Bei diesem Vorschlag, welcher von vielen Besitzenden und Nationalökonomen mit Entrüstung vernommen werden wird, müssen wir sogleich zur Beruhigung die bisher gemachte Erfahrung beifügen, dass von diesem Mittel, die Banknoten mit verzinslichen Schuldscheinen einzulösen, bisher noch nie von einer Bank Gebrauch gemacht werden musste, aus dem sehr natürlichen Grunde, weil jeder Besitzer von Banknoten einer solchen Anstalt weiß, dass seine Forderung gesichert ist, wenn er auch dafür zu Zahlungen in das Ausland bares Geld nicht ansprechen kann.

Ein solches Verhältnis bleibt für den Geldverkehr immerhin sehr lästig und es ist kein Zweifel, dass durch vollständige Deckung mit Metallen die Einlösbarkeit des Papiergeldes für eine Nation nicht zu teuer erkauft ist, nachdem jedoch sämtliche europäische Staaten zu Erleichterung der Steuerkontribuenten zu diesem Mittel, die Zinsen der Staatsschuld zu ersparen, geschritten sind und auf Überschüsse zu Deckung der Zinse für eine zu kontrahierende verzinsliche Staatsschuld die wenigsten Regierungen rechnen können, werden wir das auf die Staatsschuld gegründete Papier als einen nicht mehr zu entbehrenden Teil der Zirkulationsmittel anerkennen müssen und auf Mittel zu denken haben, wie dasselbe die Staatskasse erleichtern und zugleich dem Verkehr die größten Vorteile bieten kann. Mit einem allgemeinen Versprechen, das Stsatspapiergeld zu vermindern, ist nichts geholfen, am wenigsten wenn die Summe der Banknoten um ebenso viel vermehrt wird.


Die Trennung der Notenverwaltung von der Bankverwaltung hat in England den sehr richtigen, wenn auch von den Papiermännern angefochtenen Grund, dass die Ausgabe von Banknoten auf Zahlungsversprechungen, wie sie Handelspapiere und Industriepapiere enthalten, ganz ausgeschlossen werden. Handelskrisen, welche durch unrichtige oder die Kräfte der Unternehmer übersteigende Spekulationen veranlasst werden, sind dadurch nicht beseitigt, sie werden aber auf die schuldigen Kreise beschränkt und der solide Geschäftsmann wird davon wenig berührt, wenn die Geldzirkulation geordnet erhalten wird. Die Handelswelt hat in den Wechselbriefen das geeignete und bei vorsichtigem Gebrauch erprobte Mittel, die gegenseitigen Forderungen auszugleichen, und jeder Geschäftsmann, welcher Kredit genießt, kann von diesem Verkehrsmittel Gebrauch machen, es ist aber kein Grund vorhanden, die beim Handelsverkehr nicht beteiligten Staatsangehörigen, welche Zahlungen in Wechseln nicht zu benützen gewöhnt sind und die große Mehrzahl betragen, zu veranlassen, zu Gunsten der Wechselschuldner sich mit der Zahlung in Wechseln zu begnügen, wenn bare Bezahlung angesprochen werden kann.

Wenn außerordentliche Geldverhältnisse, wie die Geldkrise im November 1857, das Bankdepartement in London außer Stand setzen, seine Zahlungsverbindlichkeiten zu erfüllen, und der Kredit den solidesten Häusern verweigert werden muss, wenn auch ein Diskont von 10 % in Wirkung ist, so kann ein für England so wichtiges Institut wie die Bank im allgemeinen Interesse die Unterstützung des Staats ansprechen und diese wird durch eine vermehrte Notenemission bewilligt. Die Bank wird dadurch ermächtigt, von dem in Metall vorhandenen Vorratskapital der englischen Nation eine Summe zu entlehnen und das Metall zur Ausfuhr zu bringen, wenn es im innern Verkehr nicht nützlicher verwendet werden kann. Die Regierung behält sich eine Bestimmung vor, welche Vergütung die Bank für dieses Anleihen der Staatskasse bezahlen soll. Wenn die Größe dieses Anleihen auch nicht bestimmt wurde, so war doch mit Bestimmtheit zu erwarten, dass die vermehrte Notenemission, welche zu 4 bis 5 Millionen von einzelnen Blättern angegeben wurde, sich in einer jedenfalls beschränkten Summe bewegen werde, wenn der Diskont auf 10 % belassen würde, wie die Erfahrung auch gezeigt hat, indem nur auf kurze Zeit 2 Millionen Pfd. Noten mehr ausgegeben wurden, als das Gesetz von 1844 erlaubt. Die englische Regierung betrachtet daher die der Bank erteilte vermehrte Notenemission ganz richtig als ein bewilligtes Staats-Anleihen, welches durch Verminderung der Noten wieder in kurzer Zeit getilgt werden soll.

Ganz dieselbe Wirkung wäre für die Bank erzielt worden, wenn der Staat ihr ein verzinsliches Anleihen oder Staatsschuldscheine im Betrag von 4 bis 5 Millionen Pfd. Sterl. zur Verfügung gestellt hätte, und diese Analogie wird noch durch die Tatsache bestätigt, dass die Bank ihren Vorrat an Staatspapieren während der Suspension der Bankakte um mehrere Millionen Pfd. Sterl. vermindert und dagegen den Vorrat an Privatsicherheitspapieren um ebenso viel vermehrt hat, durch welche Operation die englischen Consols merkwürdiger Weise im Kurs kaum merklich gedrückt wurden, vielmehr bald eine Erhöhung der Kurse eintrat. Nach demselben Grundsatz haben bei jeder Notenausgabe die sämtlichen Staatsangehörigen die Zinsen für das einer Bank von dem der Nation gehörigen Vorratskapital an Metallen bewilligten Anleiten anzusprechen.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geld und Kapital