Wismar, den 2. Januar 1826

Das nun dahin geschiedene Jahr hat uns am Schluss noch ein Großherzogl. Zoll-, Steuer- und Akzise-Kommissariats-Komptoir gebracht, worin die in der landesherrlichen Verordnung vom 28. März vorigen Jahres vorgeschriebenen Passierscheine ausgegeben werden sollen. Der Herr Steuerrat Matthies Klinger hat unseren Mitbürger Herrn J. C. Briesemann zum Betriebe dieses Geschäfts bereits selbst in Eid und Pflicht genommen. Unsere Obrigkeit kann und darf bei dieser Maßregel wohl nicht gleichgültiger Zuschauer bleiben. Die Akzise ist und bleibt eine städtische Intrade; würde sie landesherrlicherseits hier im Orte kontrolliert und würde ein Großherzogl. Komptoir zu Erhebungen irgend einer Art in diesem Betreff berechtigt, so dürfte der Stadt ein unbezweifeltes Recht geschmälert werden. In wie fern dieses nun wirklich zu befürchten ist, wird unserer Obrigkeit gewiss nicht entgehen.

Ein Rats-Publikandum vom 21sten Dezember 1825 enthält die Bestätigung des lange gehegten Wunsches einer verbesserten Einrichtung unsrer großen Stadtschule. Hierüber bald ein Mehreres.'


In der schon besprochenen Predigerwahl-Angelegenheit ist die allerhöchste Resolution eingegangen: die Supplikanten, nämlich die Georgianischen Gemeindeglieder, sind beschieden, dass es bei der Entscheidung durch das Los verbleiben müsse.