Überblick der Geschichte

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Die Verfassungskämpfe erneuerten sich 1705 gelegentlich der Huldigung für den Kaiser Joseph I. Es kam 1713 wieder zu einer kaiserlichen Commission, welche 1725, 1726 und 1732 eine neue Verfassung einführte mit Vertretung der Bürgerschaft und Kontrolle der Finanzverwaltung durch dieselbe. Frankfurt hatte zu dieser Zeit im reichsstädtischen Collegium seinen Sitz auf der rheinischen Bank und war ein Stand des oberrheinischen Kreises.

Zwei große Brände schädigten am Anfang des 18. Jahrhunderts die Stadt: der sogenannte „Judenbrand“ am 11. Januar 1711, welcher die Judengasse in Schutt legte, und der „Christenbrand“ am 14. und 15. Juni 1719, welcher 400 Häuser im Mittelpunkt der Stadt verzehrte.


Im siebenjährigen Kriege wurde Frankfurt am 2. Januar 1759 von den Franzosen überfallen und bis zum Friedensschluss besetzt gehalten.

Nachdem am 14. Juli 1792 die letzte Kaiserkrönung, die von Franz II., in Frankfurt stattgefunden hatte, besetzten am 22. Oktober die von Mainz kommenden Franzosen unter General Custine die Stadt und legten ihr schwere Brandschatzung auf; am 2. Dezember wurde die Stadt von den Deutschen wieder erobert.

In der Nacht vom 12. — 13. Juli 1796 wurde die von den Österreichern besetzte Stadt von den Franzosen unter Kleber beschossen , wobei auch der größte Teil der Judengasse in Flammen aufging.

Frankfurt gehörte zu den sechs Reichsstädten, die nach dem Lüneviller Frieden (1801) noch übrig blieben und denen durch den Reichsdeputationshauptbeschluss von 1803 selbst in Reichskriegen Neutralität zugesichert war. Gleichzeitig wurden die in der Stadt gelegenen Stifter und Klöster säkularisiert und mit ihrem, auch auswärtigen, Besitz der Stadt zugewiesen.

Als aber 1806 der Rheinische Bund geschlossen und der Kurfürst Erzkanzler zum Fürsten Primas desselben bestimmt wurde, verlor (am 18. August 1806) auch Frankfurt seine Selbständigkeit, doch blieb die städtische Verfassung vorläufig bestehen, nur mit der Änderung, dass die Mitglieder der drei christlichen Religionen von keinem öffentlichen Amt ausgeschlossen waren.

Der Primas residierte in Regensburg, doch war Frankfurt Sitz des rheinischen Bundestages. Am 2. Januar 1807 wurde dem Fürsten gehuldigt, bald folgte die neue Justiz Verfassung. Am 22. Oktober 1808 wurden die Tore der Judengasse niedergelegt und am 28. Dezember 1811 die Juden gegen Zahlung von 440.000 fl. zu Bürgern erklärt. Am 16. Februar 1810 wurde das Großherzogtum Frankfurt gebildet und am 16. August 18 10 neu organisiert, der Code Napoleon, Landstände und ein Staatsrat eingeführt.

Die Schlacht bei Leipzig machte dem Großherzogtum Frankfurt ein Ende. Nachdem am 1. November 1813 Napoleon mit seinem geschlagenen Heere durchgezogen war, kam am 2. die Vorhut der verbündeten Truppen. Die Stadt wurde das Hauptquartier der alliierten Monarchen, welche am Jahresschluss die frühere Munizipalverfassung der Stadt herstellten.

Die deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 erklärte Frankfurt für ein selbständiges Glied des deutschen Bundes und den Sitz der Bundesversammlung, welche am 5. November 1816 eröffnet wurde.

Die am 18. Oktober 18 16 beschworene neue Verfassung („Konstitutions-Ergänzungs-Akte“) knüpfte an das Alte an, trug aber auch den neuen Ideen Rechnung. Die Hoheitsrechte der Stadt standen danach der christlichen Bürgerschaft zu, welche sie durch die gesetzgebende Versammlung, den Senat als obrigkeitliches Kollegium und den ständischen Bürgerausschuss ausübte.

Die Aufregung in Folge der Julirevolution führte zu der Erstürmung der Hauptwache und Constablerwache am 3. April 1833 durch eine Schar, welche ihrem Kern nach aus Studenten bestand. In Folge dieses Ereignisses wurde die Stadt von Bundestruppen besetzt, welche bis Oktober 1842 hier blieben.

Frankfurt trat mit dem 1. Januar 1836 in den Zollverein; 1839 wurde die erste Teilstrecke der Taunusbahn eröffnet; bis 1848 waren alle Hauptlinien nach den vier Weltgegenden und auf beiden Mainufern vollendet.

Nach der französischen Februarrevolution von 1848 wurde Frankfurt nicht nur der Schauplatz der auf Verfassungsänderung für Deutschland zielenden, sondern gleichzeitig auch der einer spezifisch frankfurtischen politischen Bewegung. Was die erste betrifft, so trat das Vorparlament am 31. März in der Paulskirche zusammen; seine letzte Sitzung hielt dasselbe am 3. April; mit dem 4. April trat der von dem Vorparlament ins Leben gerufene Fünfziger Ausschuss zusammen; er löste sich mit dem Zusammentritt des deutschen Parlaments am 18. Mai auf. Das deutsche Parlament hielt seine letzte (230.) Sitzung vor der Übersiedelung nach Stuttgart am 30. Mai 1849. Am 12. Juli 1848 wurde die deutsche Bundesversammlung aufgelöst und die Zentralgewalt eingesetzt.

Am 20. Dezember 1849 wurde die Zentralgewalt aufgelöst und trat das „Interim“ an ihre Stelle. Endlich am 1 2. Mai 1851 wurde die Bundesversammlung wieder eröffnet.

Was die Frankfurter Verfassungsreform betrifft, so wurde zu diesem Zwecke am 19. Oktober 1848 eine konstituierende Versammlung berufen, welche ein Gesetz über die staatsbürgerliche Gleichheit aller Staatsangehörigen entwarf, das am 20. Februar 1849 vom Senat genehmigt, am 5. Oktober 1852 jedoch von der Bundesversammlung wieder außer Kraft gesetzt wurde. Dagegen wurde durch das organische Gesetz vom 12. September 1853 eine Erweiterung der staatsbürgerlichen Rechte der Landbewohner und Israeliten herbeigeführt und durch ein solches vom 16. September 1856 eine wichtige Änderung der Verfassung getroffen. Der Senat wurde auf 21 Mitglieder vermindert, die Besetzung der Gerichte durch Mitglieder des Senats aufgehoben und eine andere Zusammensetzung der gesetzgebenden Versammlung angeordnet.

Ein neuer vergeblicher Versuch der Reform der Verfassung des deutschen Bundes fand 1863 statt durch den vom 16. August bis 1. September hier abgehaltenen Fürstentag.

Am 12. Januar 1864 wurde ein Gesetz über den freien Gewerbebetrieb erlassen und die Mehrzahl der gewerblichen Realgerechtigkeiten aufgehoben, auch die Stadttore beseitigt.

In Folge des zwischen Österreich und Preußen ausgebrochenen Konfliktes verließen am 14. Juli 1866 die Mitglieder der Bundesversammlung die Stadt; am 16. Juli zog die preußische Mainarmee, von Aschaffenburg kommend, in Frankfurt ein. Die bisherige Verfassung wurde aufgehoben, obgleich die Behörden bald darauf als bloße Kommunalbehörden provisorisch restauriert wurden. Am 26. Juli wurde ein Zivilgouverneur ernannt, durch Patent vom 3. Oktober die Einverleibung von Frankfurt in das Königreich Preußen ausgesprochen und am 8. Oktober im Kaisersaal vollzogen. Die letzte Sitzung der gesetzgebenden Versammlung fand am 10. September 1866 statt; die neue Stadtverfassung wurde am 25. März 1867 eingeführt. Nach deren Bestimmungen wurden die Stadtverordneten am 18. Juli 1867 gewählt und die Versammlung am 25. September eröffnet. Die letzte Sitzung des Senats fand am 27. Februar 1868 statt; an seine Stelle trat sogleich der von den Stadtverordneten gewählte Magistrat, aus besoldeten und unbesoldeten Mitgliedern bestehend, mit zwei auf 12 Jahre gewählten Bürgermeistern an der Spitze.

Der Rezess, welcher nach langen Verhandlungen das städtische Vermögen von dem staatlichen schied, wurde am 26. Februar 1869 abgeschlossen.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Frankfurt am Main