Von denen für die Wälder so nachteiligen Gebräuchen und Meinungen

Unter die Gegenstände, welche dem guten Fortkommen der Waldungen hauptsächlich entgegen sind, gehören vorzüglich die häufigen Holz-Diebstahle. Man wird zwar unter dem gemeinen Volke den Ausdruck, gestohlen niemals hören, so bald von Holz die Rede ist, welches einer ihrer Mitbürger selbst im Walde gehauen und abgeführt hat; nur in dem Falle, wenn einer schon gemachtes und aufgesetztes Holz aus dem Walde führt, es habe nun schon einen Eigentümer oder nicht, wird er mit dem Namen eines Holzdiebes belegt, und die Handlung für Unrecht und strafbar erkannt; in jenem Falle aber, wo sich der Bauer mit der Art sein Bedürfnis selbst befriediget, da heißt es nur, er hat Holz geholt. Schon öfters hatte ich Gelegenheit, diese falsche Unterscheidungen bei dem gemeinen Manne zu beobachten, und sah wohl, dass er die für die Wälder so verderbliche Meinung hege, als sei der Wald ein Gemeingut, aus welchem ein jeder nach Belieben und ohne Scheu Nutzen ziehen könne; gewiss eine nachteilige Meinung, durch welche den Waldungen jährlich viele hundert Klafter Holz auf die schädlichste Art entzogen werden. So verderblich und widersinnig aber auch diese Meinung ist, so wird man doch nicht im Stande sein, solche dem gemeinen Manne durch die bisher angewandten Mittel, nämlich durch Gesetze und Strafen, zu benehmen. Hingegen Belehrung mit Strafe verbunden wird der Weg sein, diese tief eingewurzelte Meinung zu heben; denn, da er einmal den Glauben hat, als hätte er ein Recht eigenmächtig Holz zu hauen, so muss er vor allen Dingen eines andern überzeugt, und hernach im Übertretungsfalle ernstlich bestraft werden; nächst dem muss aber auch das Holz besser zu Rate gezogen und überall die möglichste Sparsamkeit anempfohlen werden; dadurch wird der gemeine Mann eine wichtigere Meinung von den Waldungen erhalten, als er bisher gehabt hat. Lässt man aber, wie an einigen Orten geschieht, Holz in den Wäldern verfaulen, so gibt man dadurch selbst den Anlass, und jene Eingriffe können nicht so sehr übel genommen werden, vielmehr argumentiert der gemeine Mann ganz richtig: es sei besser, dass es von einer Person genommen und benutzet werde, als dass man es der Fäulnis überlasse. Bessere Forstkultur und gründliche Belehrung über die Strafbarkeit der Waldeingriffe werden die Holzfrevler bald so selten machen, als die Wilderer. Da aber die Gesetze, wenn sie erklären und belehren wollten, zu weitläufig, und eben dadurch oft unverständlich würden, so glaube ich, dass dieses ein Gegenstand für die Geistlichkeit wäre. Es gibt so manche Gegenstände in der politischen Verfassung, die zwar durch Gesetze bestimmt, aber nicht erklärt, und daher gering geschätzt und nicht befolgt werden. Ich bleibe hier nur beim Forstwesen stehen. Die Holz-Diebstähle, so wie alle Waldeingriffe, sind in allen Forstordnungen verboten; die Kraftlosigkeit dieser Gesetze wird aber täglich durch die Erfahrung bewiesen; ich kenne die rechtschaffensten Männer, die in allen Stücken gute und treue Untertanen sind, und die sich auch bei dem drückendsten Mangel niemals einen Eingriff in die Habe ihrer Mitbürger erlauben würden, die aber, bei jedem Holzbedürfnis, die Forstgesetze mit dem besten Gewissen übertreten; was kann wohl anders die Ursache davon sein, als Mangel an Einsicht und Überzeugung, dass die Handlung sehr strafbar, die Gesetze aber gut und für das allgemeine Beste, und deswegen heilig seien; Mangel an Überzeugung von der Wichtigkeit des Forstwesens ist es, dass die Forstgesetze gering geschätzt, und von dem gemeinen Manne, ein Holz-Diebstahl dem Diebstahle an des Nächsten Gütern nicht gleich geachtet wird. Ich glaube daher, dass diesem und andern Übeln durch die Geistlichkeit sehr zweckmäßig könnte abgeholfen werden.

Die Regierung sollte gewisse Gegenstände bestimmen, welche die Geistlichkeit zu ihren kirchlichen Vorträgen, besonders in den Kinderlehren, machen müssten. Die Geistlichen allein sind im Stande, dem gemeinen Manne die Notwendigkeit der Gesetze, zum allgemeinen Besten, aus verschiedenen Gesichtspunkten vorzustellen, und denselben zu deren Befolgung mit dem Gewissen zu verbinden. Wie gut wäre es z. B., wenn man bei Auslegung des Gebots, „du sollst nicht stehlen“ die Jugend vorzüglich auch auf die Holz-Diebstähle aufmerksam, und ihnen begreiflich machte, dass die Waldungen das Eigenthum eines ganzen Landes, und ihre Beschädigung ein Verbrechen an allen Bürgern sei. Die Geistlichen haben, bei der Erklärung von den Pflichten gegen den Nächsten, gute Gelegenheit, insbesondere auch von den Pflichten gegen die gegenwärtige und zukünftige Menschheit, in Rücksicht der Waldungen, zu sprechen.


Gewiss, es würde viel Gutes gestiftet und weniger Böses ausgeführt werden, wenn Geistliche und Schullehrer ihre Vorträge auch auf solche Gegenstände anwendeten. Mancher Baum würde durch die mutwillige Schuljugend weniger beschädiget werden, wenn man ihr sagte: Sehet, so viel Mühe hat man mit einem Baume, bis er groß ist; so lange muss man warten, bis er Früchte trägt; was würdet ihr sagen, wenn euch ein Baum zu Grunde gerichtet würde, auf dessen Früchte ihr schon einige Jahre wartet, u. s. w. Gesetzlich, sage ich, sollte es sein, die Jugend in Schulen und Kirchen über Gegenstande der Art zu unterrichten; die Geistlichen heißen die die Erzieher der Bürger; warum gehören denn nicht auch solche Gegenstände in ihr Fach, wodurch doch eigentlich gute Bürger gezogen werden. Ich bin im Voraus überzeugt, dass solche politische Katechisationen von den besten Folgen sein würden, weil ich eben so gewiss bin, dass manche gute Menschen, unbekannt mit der Wichtigkeit der Gesetze, dieselbe entweder aus Unwissenheit, oder aus Geringschätzung übertreten.

Würde man die Menschen schon in der frühen Jugend, mit denen für sie nöthigen Gesetzen bekannt machen, sie von der Echtheit und Güte derselben von verschiedenen Seiten überzeugen; würde man ihnen zeigen, dass solche sowohl zu ihrem eigenen als zu dem allgemeinen Besten gleichen, und sie endlich mit Gründen aus der Religion zu deren Befolgung ermuntern; so würde man weniger von Gesetzübertretung, von Strafen u. d. gl. hören; man würde keinen Haufen unwissender Menschen beherrschen, die So handeln, weil sie So handeln müssen; nein! man würde Untertanen regieren, welche So handeln, weil es gut ist. — Ich bin weit entfernt zu glauben, als würden die Menschen dadurch gleichsam zu Engeln gemacht, und die Erde in Ein Paradies verwandelt; nein, von Hirngespenstern bin ich eben so wenig ein Freund, als von dem Systeme der heutigen Aufklärer, und ich bin zu sehr von der Wahrheit überzeugt, dass auch bei den besten Menschenbildungs-Anstalten, es immer noch Bösewichter genug geben wird, und jedes Zeitalter wird über böse Menschen zu klagen haben. Aber Pflicht bleibt es deshalb doch immer, alles zu tun, was den Menschen besser und für das Gute empfänglicher macht; der Mensch kommt in der Erkenntnis stets von selbst weiter, wenn er aber nicht von weisen Männern geleitet wird, so kommt er auf Irrwege, und er und das Ganze stürzt in einen Abgrund des Unglücks.

Man muss sich in der Tat wundern, wenn man sieht, dass den meisten Bürgern eines Staates ihre eigenen Landesgesetze unbekannt sind, und doch deren Befolgung bei Strafe verlangt; werden solche von einer obrigkeitlichen Person auch einmal verlesen*), so geschieht dieses schnell oben hin, die Truppe geht wieder aus einander, und weiß nach so viel, wie zuvor; keine Erklärung, kein Grund, nur Strafe verbindet zu deren Befolgung. Wären die Strafen für sich allein nicht kraftlos, wenn man es besonders mit Vorurteilen und Meinungen zu tun hat, so würden die vielen, für die Wälder so nachteiligen, Gebräuche längst nicht mehr sein, und unser Forstwesen hätte mächtig gewonnen; so aber bestehen sie leider! alle noch; die Strafen wurden bezahlt, aber dadurch die Übel nicht getilgt. Man denke hier besonders an den leidigen Gebrauch der Maienbaume; ein Gebrauch, der unsere Waldungen alle Jahre, auf den ersten Mai, um viele tausend der schönsten Bäume bringt. Man zählt öfters nur in einem Orte zehn bis zwölf solche vorzüglich schöne Bäume, welche teils unter Mädchen, teils unter obrigkeitliche! Personen, als ein besonderes Ehrenzeichen, verteilt sind. Wenn nur im Durchschnitte auf jeden Ort sechs solche Bäume gerechnet werden, so erwächst dadurch unsern rheinpfälzischen Waldungen ein Schaden von 10.000 Bäumen; durch keine Strafe konnte bisher das Übel gehoben werden. Aber ein Mädchen würde auch ihrem Liebhaber ewigen Hass zuschwören, wenn er ihr dieses Ehrenzeichen nicht willig darbrachte, und der Schulz eines Dorfes hat Gelegenheit genug, den Sohn des ältesten Bürgers fühlen zu lassen, dass am ersten Mai kein Baum vor seinem Fenster paradiert habe.

*) Nur die Statuten eines Ortes werden zu Zeiten kund gemacht, die Landesgesetze aber nie; wie mancher Prozess würde verhütet werden, wenn das Voll auch nur oberflächlich mit diesen bekannt wäre!

So tief ist diese schädliche Gewohnheit eingewurzelt, dass deren Unterlassung sogar geahndet wird. Was helfen da Gesetze, wo der Liebhaber durch deren Befolgung in Gefahr kommt, die Gunst seines Mädchens zu verlieren? Was helfen da Strafen, wo der Richter es ahndet, wenn man nicht gestraft wird? Nur Belehrung — ich wiederhole es — nur Belehrung der Jugend in den Schulen, und gründliche Vorstellung von der Wichtigkeit des Forstwesens für große und Erwachsene, bei Gelegenheit in den Kirchen, das sind die Mittel, falsche Meinungen und Vorurteile zu bekämpfen; Strafen allein werden hier niemals wirken, sind sie aber mit der Belehrung verbunden, so werden seichte Redner und Schulmeister, sie als ein Hilfsmittel zur bessern Einleuchtung ihrer moralischen Gründe trefflich gebrauchen können.

Unter die für die Waldungen schädlichen Gebräuche gehört ferner auch die Gewohnheit, welche noch in den meisten Gegenden Deutschlands statt findet, dass sich die Dorfwirte der Sträuße von Weißtannen oder Forchen, als ein Zeichen des Weinschenkens bedienen, und dadurch den Waldungen um so mehr schädlich werden, da gewöhnlich schöne junge Baume oder Gipfel von erwachsenen dazu genommen, und so oft solche abgedorrt sind, wieder neue geholt werden. Um sich hievon zu überzeugen, darf man nur auf das nächste beste Dorf gehen, und es wird einem manche schöne Forche, die mit der Zeit das schönste Bauholz gegeben hätte, diesen Waldmissbrauch laut verkündigen.

Einzeln betrachtet, scheint die Sache freilich von keinem Belang zu sein, wenn man aber bedenkt, dass es tausend solche Straußwirte gibt, und sie ihre Sträuße jährlich mehrmals erneuern, so ist es keine Kleinigkeit mehr, und verdient, als ein großer Waldmissbrauch, mit allem Ernste abgestellt zu werden. Die Wirte können sich anderer Zeichen bedienen, und dem durstigen Wanderer ist es einerlei, ob ihm eine junge Forche oder ein Strohwisch den Weg zur Weinschenke zeigt.

Zu wundern ist es, dass man solche Missbräuche nicht schon längst abgeschafft und bei Strafe verboten hat. Man klagt über einbrechenden Holzmangel, und räumt doch nichts aus dem Wege, was zur Vermeidung desselben auch nur etwas beitragen kann; würden diejenigen, welche solche schädliche Gewohnheiten abschaffen können, die hohen Holzpreise so fühlen, wie sie der gemeine Mann fühlt, so hätte man nicht nötig, noch jetzt um deren Abstellung zu bitten.

Auf die nämliche Art werden um Weihnachten eine Menge Tannen für die Kinder zu dem bekannten schädlichen Endzweck genommen und zu Grunde gerichtet. Diese Gewohnheit ist dem guten Aufkommen der Waldungen um so mehr schädlich, da keine Zweige, sondern nur kleine junge Tannen selbst, dazu gebraucht werden können. Sie verdient aber nicht allein in dieser Rücksicht die Aufmerksamkeit der Forstpolizei, sondern auch vorzüglich wegen der Menge, welche gebraucht wird.

Eine jede Mutter will, nach dem hergebrachten Gebrauche, ihre Kinder um die Weihnachtszeit mit einem Geschenke der Art erfreuen. Eine schöne zubereitete junge Tanne auf dem Markte zu kaufen, wo sie häufig zu sehen sind, ist der guten Bauersfrau zu kostspielig; sie wählt daher den wohlfeilsten Weg, geht selbst in den Wald, holt dort so viel junge Tannen, als sie Kinder hat, richtet sie selbst zu, und das wohlfeile Weihnachtsgeschenk ist fertig. Möchte man doch einsehen, wie teuer und kostbar sie sind, diese Geschenke! Es sind Kleinigkeiten könnte mancher sagen; aber haben wir denn nicht alle Ursache, auch die schädlichen Kleinigkeiten von unsern Waldungen zu entfernen? und schädlich sind sie gewiss.

Sträflicher noch, wie dieser, ist der abscheuliche Missbrauch des Holzungsrechtes. In Gegenden, wo den Armen das Recht gestattet wird, verdorbenes und dürres Holz zu lesen, da giebt es solche Boshafte, welche, um viel Holz zu bekommen, die Baume mit Vorsatz beschädigen, sie von der Rinde entblößen, Äste abhauen, und endlich den Baum noch dadurch unvermeidlich zu Grunde richten, dass sie die Rinde beklopfen, welches nicht einmal zu entdecken ist. Solche Beschädigungen sollte man nicht nur exemplarisch bestrafen, sondern auch mit dem Verluste des Holzungsrechtes belegen,

Das sicherste Mittel vor oller Beschädigung wäre freilich die gänzliche Aufhebung des Rechtes; weil aber dieses unbarmherzig sein möchte, so könnte man es wenigstens dahin einschränken, dass gewisse Tage bestimmt würden, und an diesen, die Armen nur unter Aufsicht in die Waldungen gehen ließ. Dieses ist zwar fast überall die Verordnung, allein sie wird selten beobachtet, und die Armen schleppen alle Tage, Jahr aus Jahr ein, so große Holzbündel aus dem Walde, dass es unmöglich lauter natürlicher Holzabfall sein kann; es ist also klar, dass sie boshafte Mittel gebrauchen, um die Baume abständig zu machen. Mancher sucht auch nicht gerne sein benötigtes Holz lange zusammen, er beschädiget also einen Baum, damit er beim nächsten mal sein Holz auf einem Platze ohne große Mühe beisammen findet.

Höchst strafbar sind solche Beschädigungen, und es wäre zu wünschen, dass man hierin die sächsischen Gesetze nachahmte, und die geringste Beschädigung eines Baumes, mit lebenslänglicher Zuchthausstrafe belegte; die Beschädigung der Obstbäume, wo der Verbrecher nicht das Holz, sondern nur die Ausübung seiner Bosheit zum Zwecke hat, sollte noch härter und exemplarisch bestraft werden.

Noch sind eine Menge bald, mehr, bald minder schädliche Gewohnheiten und Rechte vorhanden, welche nicht nur dem guten Aufkommen der Waldungen mächtig entgegen stehen, sondern auch unaufhörlich an deren gänzlichem Ruine arbeiten. Hierher gehören vorzüglich: das Streu- oder Laubscharren; Hut- und Waidgerechtigkeit; großer Wildstand; Besenreißschneiden; das Grasen; das Anbohren saftreicher Bäume; das Weiden - oder Wiedenschneiden; die Waldeingriffe der Fuhrleute; das Besteigen der Bäume mit dem Steigeisen; eigenmächtiges Bohnenstöckehauen; allzu häufige Waldwege, u. s. w.

Wenn man alle diese Gegenstände zusammen nimmt, und den Nachteil eines Jeden, welcher dem Ganzen daraus erwächst, besonders betrachtet; so ist es in der Tat zu wundern, dass zur Emporbringung des Forst- und Holzwesens, die Anpflanzung neuer Holzarten so dringend empfohlen werden kann, solang einem noch diese Berge von Hindernissen entgegen stehen. Auch der tätigste Mann muss endlich den Mut verlieren, wenn er sieht, dass ihm seine langwierige Bemühungen, durch die eine oder die andere jener schädlichen Gewohnheiten, zu Grunde gerichtet werden; Eifer und Tätigkeit müssen erlöschen, wenn er sieht, dass von Seiten der Obern, zur Abschaffung jener Missbräuche nichts getan wird, ungeachtet er ihnen beständig mit Bittschriften deswegen zur Last fällt. Rottet man doch immer, zur Verbesserung der Jagden, die Raubtiere mit der größten Sorgfalt aus; Verdienen denn die Waldungen, deren Feinde doch viel wohlfeiler zu tilgen sind, weniger Sorgfalt?

Zwar ist es bekannt, dass manche holz- und waldverderbende Rechte, wie z. B. die Hut- und Waidgerechtigkeit, nicht so leicht aufgehoben werden können. Die nützliche Stallfütterung hat zwar, da, wo sie eingeführt ist, unter andern guten Folgen auch die Schonung der Waldungen nach sich gezogen, allein die Gerechtigkeit bestehet doch noch, und der ärmere Teil der Einwohner treibt sein Vieh noch immer in den Wald, und eine Kuh bringt (wie Herr Professor Plouquet sagt) für etliche Batzen Milch nach Haus, und hat für einige Dukaten Holz im Bauche. Wenn auch diese Gerechtigkeit nicht ganz zu tilgen ist, so können doch jene andere Missbräuche abgeschafft werden, wodurch das Forstwesen schon vieles gewinnt.

Möchte man doch hier den Anfang zur Verbesserung des Forstwesens machen, und stets jener unvermeidlichen Beschädigungen und Hindernissen Eingedenk sein, welche allein den unermüdetsten Eifer zu deren Wiedergutmachung erfordern, und daher dir Abstellung der vermeidlichen um so notwendiger machen.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Forst - Rügen
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